Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015
der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, Lukas Rehm, Achim Köhler, Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Martin Hess, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Jahr 2024 erhielten rund 160 000 Personen eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Anwerbung oder Förderung ausländischer Fachkräfte (z. B. über § 16a AufenthG oder § 18a AufenthG) oder wurden im Rahmen von Anwerbeprogrammen wie THAMM Plus oder African Skills 4 Germany durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nach Deutschland vermittelt (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2141, Antwort der Bundesregierung auf Frage 66, S. 53 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Personen erhielten seit dem Jahr 2015 über folgende Verfahren ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis: a) Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung (§ 16a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), b) Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG), c) Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung (§ 18a AufenthG), d) Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG), e) Forschung (§ 18d Forschung), f) Kurzfristige Mobilität für Forscher (§ 18e AufenthG), g) Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher (§ 18f AufenthG), h) Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) und i) sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte (§ 19c AufenthG) j) Chancenkarte (§ 20a AufenthG), k) Selbständige Tätigkeit (§ 21 AufenthG) und l) Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 38a AufenthG) (bitte jeweils für jedes Jahr einzeln darstellen und nach den Top-10-Nationalitäten für jeden Aufenthaltstitel differenzieren)?
Wie viele Personen, die im Rahmen der unter Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in Deutschland auf (bitte insgesamt darstellen sowie nach den Top-10-Nationalitäten differenzieren)?
Wie viele Personen, die im Rahmen der unter Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind (hilfsweise, die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell in Deutschland aufhalten), gehen aktuell (letzter Datenstand) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (bitte nach Voll- und Teilzeit sowie nach den Top-10-Nationalitäten differenzieren)?
Wie viele Personen, die im Rahmen der unter Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind (hilfsweise, die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell in Deutschland aufhalten), beziehen aktuell Grundsicherung nach dem SGB II (bitte insgesamt darstellen sowie nach den Top-10-Nationalitäten differenzieren)?
Wie viele Personen, die im Rahmen der unter Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind (hilfsweise, die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell in Deutschland aufhalten), beziehen aktuell (letzter Datenstand) Grundsicherung nach dem SGB XII (bitte insgesamt darstellen und nach den Top-10-Nationalitäten sowie nach den jeweiligen Kapiteln des § 8 SGB XII differenzieren)?
Wie hoch waren die Kosten, die dem Bund seit dem Jahr 2015 im Rahmen der Erteilung der in Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltserlaubnisse entstanden sind (bitte insgesamt darstellen sowie für jedes einzelne Jahr aufführen)?
Welche Erkenntnisse oder Studien liegen der Bundesregierung zu den Motiven vor, aus denen qualifizierte Fachkräfte und Forscher (insbesondere nach §§ 18a, 18b, 18d, 18g AufenthG) Deutschland wieder verlassen und wie bewertet sie diese?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Dimension des Missbrauchs der genannten Aufenthaltstitel (z. B. durch Scheinarbeitsverhältnisse, fiktive Weiterbildungsmaßnahmen oder unlautere Vermittlungsagenturen)?
Mit welchen konkreten Kontrollmechanismen stellen die zuständigen Behörden sicher, dass Aufenthaltstitel, die vom Gesetzgeber explizit für die Erwerbs- und Bildungsmigration geschaffen wurden, nicht de facto als Zugangsweg in die deutschen Sozialsysteme genutzt werden?
Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass insbesondere Personen, die einen Aufenthaltstitel im Rahmen der §§ 16a und 16d AufenthG erhalten haben, nach der Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland bleiben und dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das tatsächliche Rückkehrverhalten von Personen aus den in Frage 1 genannten Gruppen, bei denen der Aufenthaltszweck (z. B. durch Ausbildungsabbruch oder Exmatrikulation) weggefallen ist?