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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Möglicher Aufbau von Strukturen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Damaskus

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.05.2026

Aktualisiert

21.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/604020.05.2026

Möglicher Aufbau von Strukturen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Damaskus

der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) möchte ihre Arbeit in Syrien ausweiten (www.giz.de/de/newsroom/meldungen/syrien-ein-land-im-wiederaufbau).

Vor dem Hintergrund der weiterhin fragilen Sicherheitslage in Syrien stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen deutsche Entwicklungszusammenarbeit dort umgesetzt werden soll. Die Bundesregierung setzt mit ihrer Unterstützung auf das HTS-Regime, obwohl islamistische Kräfte des Regimes nach entsprechenden Einschätzungen und Berichten im vergangenen Jahr und auch nach wie vor Gewalt und Massaker und Menschenrechtsverbrechen gegen die eigene Bevölkerung verübten und verüben (www.bundestag.de/resource/blob/1111642/WD-2-044-25.pdf & www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-massaker-alawiten-hilferufe-100.html; QUARTERLY REPORT on Victims of Unlawful Killings in Syria | Syrian Network for Human Rights). Wer einen dauerhaften und stabilen Wiederaufbau anstrebt, darf nach Ansicht der Fragestellenden keine Zugeständnisse an Unterdrücker machen. Stattdessen sollten jene Kräfte in der Zivilgesellschaft geschützt und gestärkt werden, die sich trotz widriger Umstände für Demokratie, Gleichberechtigung und die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen.

Die humanitäre Situation in Syrien ist weiterhin äußerst angespannt. Zahlreiche Städte sind weitgehend zerstört und liegen in Trümmern. 16,5 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen, und viele Kinder haben seit Jahren keinen Zugang zu Bildung. Der Wiederaufbau grundlegender Infrastruktur – darunter Wasser- und Stromversorgung, Wohnraum, Schulen und Krankenhäuser – ist daher von zentraler Bedeutung. Ohne umfangreiche finanzielle Unterstützung können die notwendigen Voraussetzungen für einen nachhaltigen Wiederaufbau nicht geschaffen werden (https://news.un.org/en/focus/syria).

Angesichts der bisherigen Erfahrungen mit der Verteilung von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere in Nord- und Ostsyrien, sowie der zentralen Rolle lokaler Organisationen wie dem kurdischen Roten Halbmond, sollte auch nach Auffassung der fragestellenden Fraktion der Fokus verstärkt auf die Unterstützung und Einbindung lokaler Akteure gelegt werden, um eine effektive, bedarfsgerechte und transparente Umsetzung von Hilfsmaßnahmen zu gewährleisten.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche konkreten Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten soll die GIZ in Damaskus übernehmen und ist der Aufbau einer festen Repräsentanz geplant, und falls ja, wie ist der Zeitplan, wie viele Stellen sind vorgesehen, welches Budget wird dafür eingeplant, welche organisatorische Struktur ist geplant, welche Sicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen sind vorgesehen und vor welchem rechtlichen und sicherheitsrelevanten Hintergrund wurde die Entscheidung zum Aufbau des Büros getroffen? Falls nein, welche konkreten Aktivitäten plant die GIZ in Syrien und in welchem Umfang (Budget, Stellen)?

2

Welche Standards legt die Bundesregierung in Syrien an für eine Tätigkeit der GIZ in Bezug Menschenrechte und Minderheitenrechte insbesondere von Kurdinnen und Kurden sowie Drusen, Christinnen und Christen sowie Alawiten?

3

Wie berücksichtig die Bundesregierung die politische Signalwirkung einer Ausweitung der GIZ-Tätigkeiten und ggf. eines GIZ-Büros in Damaskus im Hinblick auf die Beziehungen zu den selbstverwalteten Gebieten Nord- und Ostsyriens?

4

Wie erfolgt die Abstimmung der GIZ-Aktivitäten in Damaskus mit anderen internationalen Gebern und Organisationen?

5

Mit welchen Organisationen arbeitet die Bundesregierung im syrischen Kontext über die GIZ zusammen, nach welchen Kriterien werden Projektpartner ausgewählt, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, wenn ein Partner Mindestkriterien, etwa in Bezug auf Menschenrechte, nicht erfüllt?

6

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass keine islamistischen Strukturen unterstützt werden und welche Vorkehrungen werden getroffen, damit bei der Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus und des innersyrischen Versöhnungsprozesses eine menschenrechtliche Konditionierung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sowie Vorkehrungen gegen die missbräuchliche Verwendung von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit sichergestellt werden?

7

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang die GIZ aktuell Projekte in Syrien unterstützt, und wie diese Mittel verteilt werden (bitte genau aufschlüsseln)?

8

Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit auch den Nordosten Syriens erreichen, insbesondere Gebiete unter selbstverwalteter kurdischer Verwaltung?

9

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ausschließlich zivilgesellschaftlich orientierte Projekte unterstützt und nicht in politisch oder militärisch Konflikte involviert wird?

10

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass mehr Präsenz der GIZ in Damaskus von der syrischen Regierung oder affiliierten Milizen instrumentalisiert werden könnte?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Sicherheitslage in Damaskus, insbesondere für Mitarbeitende deutscher Organisationen, und welche Schutzmaßnahmen werden vorgesehen?

12

Welche konkreten diplomatischen, politischen und konsularischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der laut Berichten mutmaßlichen Inhaftierung der deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann in Syrien ergriffen, um deren Freilassung zu erreichen, und inwieweit wurden dabei Gespräche auf hoher politischer Ebene mit der syrischen Regierung geführt (www.sueddeutsche.de/politik/eva-maria-michelmann-syrien-journalistin-haft-familie-merz-li.3474851)?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage für Mitarbeitende deutscher Medien und Organisationen in Syrien, und welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um deren Schutz zu verbessern und vergleichbare Fälle wie die laut Berichten mutmaßliche Inhaftierung der Journalistin Eva Maria Michelmann künftig zu verhindern?

14

Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Perspektiven und Bedürfnisse lokaler humanitärer Organisationen, wie etwa dem kurdischen Roten Halbmond, bei der Planung der GIZ-Aktivitäten?

15

Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Koordination mit internationalen Partnern, um sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe effektiv und sicher bereitgestellt wird?

16

Welche Mechanismen plant die Bundesregierung, um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards und die Dokumentation möglicher Verstöße sicherzustellen, während die GIZ vor Ort aktiv ist?

17

Inwiefern ist geplant Themen wie Rückführungen, Gefährdung von Zivilistinnen und Zivilisten und Schutz besonders vulnerabler Gruppen in die Arbeit der GIZ vor Ort einzubeziehen?

18

Welche konkreten Projekte sind im Zusammenhang mit einem möglichen Büro der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Damaskus geplant, auf welcher Auftragsgrundlage erfolgen diese, und mit welchen staatlichen oder internationalen Partnern werden sie abgestimmt?

Berlin, den 11. Mai 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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