Weitere Fragen zu Überprüfung und Umgestaltung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“
der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Johann Martel, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode war angekündigt worden, das Bundesprogramm ,,Demokratie leben!“ fortzusetzen und zugleich eine ,,unabhängige Überprüfung“ desselben zu veranlassen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Seite 106).
Zwischenzeitlich veröffentlichte Medienberichte (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/normale-umstrukturierung-kritik-an-der-reform-des-foerderprogramms-demokratie-leben,ttt-804.html; www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/demokratie-leben-umburch-projekte-100.html; www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/demokratie-leben-vor-dem-umbau-projekte-in-der-schwebe,VG7MsgW), Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen (vgl. etwa Bundestagsdrucksache 21/5106 und Bundestagsdrucksache 21/5411) sowie öffentlich getätigte Äußerungen der für das Bundesprogramm zuständigen Bundesministerin Prien (CDU) (www.tagesspiegel.de/politik/ziele-werden-nicht-erreicht-prien-will-programm-zur-demokratieforderung-neu-aufstellen--scharfe-kritik-aus-spd-15385638.html) haben bei den Fragestellern Unklarheit bezüglich der geplanten Fortsetzung und Überprüfung des Bundesprogramms aufkommen lassen. Zur genauen Erhellung dieser Zusammenhänge werden daher im Folgenden weitere Fragen vorgelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Existiert innerhalb der Bundesregierung eine klare, abgestimmte Sprachregelung im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm ,,Demokratie leben!“ hinsichtlich der Begriffe ,,unabhängige Überprüfung“, ,,Evaluation“, ,,Weiterentwicklung“, ,,Reform“, ,,Umgestaltung“ und
a) wenn ja, wie ist diese ausgestaltet?
b) wenn nicht, weshalb nicht?
Auf welche über die Randnummern 3300 bis 3309 hinausgehenden Passagen des zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf) nimmt die Bundesregierung in ihrer Ankündigung, dass das Bundesprogramm ,,Demokratie leben!“ ,,weiterentwickelt“ werden soll, Bezug (vgl. Plenarprotokoll 21/58, Seite 7017 B [https://dserver.bundestag.de/btp/21/21058.pdf] und Plenarprotokoll 21/61, Seite 7422 C [https://dserver.bundestag.de/btp/21/21061.pdf])?
In welchem genauen Verhältnis steht die im zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode angekündigte ,,unabhängige Überprüfung“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf) zur ,,bestehende[n] Evaluation“ (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5106, Seite 2, dokumentierte Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1–5 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion) des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“?
Wurden bzw. werden die die Evaluation des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ durchführenden wissenschaftlichen Einrichtungen (www.demokratie-leben.de/dl/programm/evaluation) in den Jahren 2025 und 2026 mit Bundesmitteln gefördert und wenn ja, in welcher Höhe (bitte je nach Einrichtung und Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Ist es zutreffend, dass die erneute Evaluation des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ unlängst begonnen hat und bis Ende des Jahres 2028 andauern soll (www.spiegel.de/politik/deutschland/demokratie-leben-was-steckt-hinter-dem-grossen-umbau-bei-der-demokratiefoerderung-a-a4ae38bb-f852-4bf6-bd4b-48786102552e) und wenn nicht, wann begann bzw. beginnt die ,,bestehende Evaluation“ der dritten Förderperiode des Bundesprogramms und bis wann soll sie andauern?
In welchem genauen Verhältnis stehen die ,,bestehende Evaluation“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5106, Seite 2, dokumentierte Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1–5 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD) zur ,,zukünftige[n] Evaluation“ des Bundesprogramms (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5411, Seite 3, dokumentierte Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 5 und 6 der auf Bundestagsdrucksache 21/4932 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und in welcher Weise unterscheiden sie sich voneinander?
In welchem genauen Verhältnis steht die im zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode festgelegte ,,unabhängige Überprüfung“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf) zu der ,,ergänzende[n] Evaluation“ (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5106, Seite 2, dokumentierte Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1–5 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD) des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“?
Aus welchen genauen Gründen hat sich die Bundesregierung zuzüglich zur ,,bestehenden Evaluation“ für eine ,,ergänzende Evaluation“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ entschieden und erfolgt eine solche ,,ergänzende Evaluation“ erstmalig seit Einrichtung des Bundesprogramms?
Sah bzw. sieht die Bundesregierung in der ,,bestehenden Evaluation“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ Defizite, und wenn ja, welche sind dies?
In welcher Weise ist das Ob und Wie möglicher Rückforderungen von im Rahmen des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ ausgegebenen Förderbescheiden für einzelne Organisationen, Projekte und Veranstaltungen inzwischen rechtlich geklärt (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5106, Seite 4, dokumentierte Antwort der Bundesregierung auf die Frage 12 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD)?
Aus welchen Gründen sind in der laufenden Förderperiode des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ keine bereits bewilligten Zuwendungen für Projekte, die nach Ansicht der Bundesregierung dazu beitragen, die Demokratie zu untergraben, zurückgefordert worden (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5106, Seite 3 f., dokumentierte Antwort der Bundesregierung auf die Frage 11 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD)?
Sind in der laufenden Förderperiode des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ bereits bewilligte Zuwendungen für Projekte zurückgefordert worden (vgl. die auf Bundestagsdrucksache 21/5106, Seite 3 f., dokumentierte Antwort der Bundesregierung auf die Frage 11 der auf Bundestagsdrucksache 21/4652 dokumentierten Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD) und wenn ja, für welche Projekte und aus welchen Gründen?