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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Zusammenarbeit der deutschen Bundesregierung mit der De-facto-Regierung der Taliban im Kontext von Abschiebungen nach Afghanistan

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

22.05.2026

Aktualisiert

08.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/611622.05.2026

Zusammenarbeit der deutschen Bundesregierung mit der de-facto-Regierung der Taliban im Kontext von Abschiebungen nach Afghanistan

der Abgeordneten Filiz Polat, Marcel Emmerich, Schahina Gambir, Dr. Konstantin von Notz, Lukas Benner, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger, Jamila Schäfer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 fanden bis 2024 keine Abschiebungen nach Afghanistan statt. Drei Jahre später, im August 2024, wurden zunächst 28 Personen durch Vermittlung des Emirats Katar nach Afghanistan abgeschoben. Im Juli 2025 wurden 81 Personen mit einem Charterflug, ebenfalls durch Vermittlung von Katar, nach Afghanistan abgeschoben. Seit 2026 werden die Charter-Flüge nicht mehr über das Emirat Katar organisiert, sondern finden direkt nach Afghanistan und aufgrund einer „Hand-Schlag-Vereinbarung“ der Bundesregierung mit dem Taliban-Regime statt (www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-alexander-dobrindt-veranlasst-weitere-abschiebungen-nach-handschlag-mit-taliban-a-b149613f-4eb4-4aa9-ac47-6a4d5d003e2d). So wurden im Februar 2026 20 Personen und im April 2026 25 Personen aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben.

Unter der aktuellen Bundesregierung wurden somit insgesamt 138 Personen nach Afghanistan abgeschoben (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-100.html).

Gleichzeitig stimmte die Bundesregierung im Juli 2025 der Einreise zweier Vertreter der de-facto-Regierung der Taliban für die Erledigung konsularischer Aufgaben in die Bundesrepublik Deutschland zu, darunter S. H. (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-diplomaten-deutschland-afghanistan-100.html). Laut eigener Aussage unterhält die Bundesregierung ausschließlich „technische Kontakte“ zu Vertretern des Taliban-Regimes, also Kontakte unterhalb der politischen Ebene (https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/zdf-magazin-royale-exklusive-recherche-zu-verbindungen-von-bundesbehoerden-mit-taliban-vertreter).

Am 17. Mai 2026 fand laut Medienberichterstattung zur Vorbereitung auf geplante Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan in der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bonn eine Vorführung von ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen statt (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-100.html).

Laut dem Bericht war auch S. H. als Vertreter der islamistischen de-facto-Regierung der Taliban, in den Diensträumen der Bonner Außenstelle des BAMF anwesend. Die Vorführung der afghanischen Staatsangehörigen erfolgte Medienberichten zufolge zum Zweck der Identifizierung der ausreisepflichtigen Personen und der Erstellung von Pass- und Passersatzdokumenten. Die Bundespolizei führt die Beschaffung von Passersatzpapieren für diverse Herkunftsländer in Amtshilfe für die Bundesländer durch.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen57

1

Hält die Bundesregierung Kontakte oder Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung sowie nachgeordneter Stellen und Behörden und Vertretern der de‑facto‑Regierung der Taliban grundsätzlich für gerechtfertigt, und wenn ja, aus welchen Gründen und zu welchen politischen Zielen bzw. teilt sie die Einschätzung, dass solche Kontakte zu einer schrittweisen Normalisierung der Beziehungen und zu einer Anerkennung der de-facto-Regierung der Taliban führen können und wenn nicht, warum nicht?

2

Wie definiert die Bundesregierung, ab welchem Punkt Kontakte oder Handlungen der deutschen Bundesverwaltung sowie nachgeordneter Stellen und Behörden gegenüber der de‑facto‑Regierung der Taliban als Anerkennung oder de facto Anerkennung des Taliban‑Regimes gewertet werden könnten?

3

Was stellt für die Bundesregierung eine de-facto-Anerkennung des Taliban-Regimes dar?

4

Wie nimmt die Bundesregierung Stellung zur Ausschreibung von Praktikumsplätzen auf der Internetseite des Generalkonsulats von Afghanistan in Bonn (https://afghanmissionbonn.de/praktikum.php?lang=de) und sieht die Bundesregierung ein etwaiges Sicherheitsrisiko für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die ein solches Praktikum in der diplomatischen Vertretung unter Anleitung der akkreditierten Taliban-Vertreter absolvieren könnten?

5

Ist die Bundesregierung der Rechtsauffassung, dass eine Verpflichtung zum Erscheinen bei der Auslandsvertretung des mutmaßlichen Herkunftslandes aus § 82 Absatz 4 Satz 1 AufenthG auch dann gilt, wenn die Bundesregierung selbst die Regierung des mutmaßlichen Herkunftslands nicht anerkennt (bitte ausführlich begründen)?

6

Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung mit Blick auf Qualifikationen und Legitimierung des zur Identitätsfeststellung eingesetzten Personals in Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen und wie überprüft die Bundesregierung diese Qualifikationen?

7

Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig am Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen Vertreter der islamistischen afghanischen de-facto-Autoritäten zu beteiligen und welche Alternativen gibt es aus Sicht der Bundesregierung zu einer solchen Beteiligung?

8

Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass Personen, die vor dem Taliban-Regime geflohen sind, im Rahmen des Verfahrens zur Identitätsfeststellung, Vertretern eben dieses islamistischen Regimes gegenübergestellt werden und mutmaßlich unter anderem von diesen identifiziert werden sollen?

9

Wie viele Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen sind 2025 und im laufenden Jahr 2026 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen bzw. vorgeführten Personen sowie beteiligten Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landesund Kommunalbehörden, getrennt nach den einzelnen Anhörungen auflisten)?

10

Wie viele Personen, die zu den Anhörungen in Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 (siehe www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-100.html) vorgeladen wurden, wurden im Rahmen der Anhörungen als afghanische Staatsangehörige identifiziert und wie viele Personen wurden in den angegebenen Jahren infolge ihrer Identifizierung bereits nach Afghanistan abgeschoben (bitte nach beteiligten Bundesländer, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen insgesamt auflisten)?

11

In wie vielen Fällen stellte sich heraus, dass es sich nicht um afghanische Staatsangehörige handelt und in wie vielen Fällen konnte die Identität/Staatsangehörigkeit nicht abschließend geklärt werden?

12

Für wie viele der für Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung geladenen Personen wurden in den Jahren 2025 und 2026 Passersatzpapiere ausgestellt (bitte nach beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten)?

13

Welche Art von Pass- oder Passersatz wurde afghanischen Staatsangehörigen in den Verfahren in den Jahren 2025 und 2026 ausgestellt (bitte konkrete Anzahl der jeweiligen Ersatzpapiere angeben)?

14

Wie ist die Akzeptanz seitens der Bundesrepublik Deutschland von Passoder Passersatzdokumenten, die von Vertretern einer Regierung ausgestellt wurden, die von der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt wird, aus Sicht der Bundesregierung zu rechtfertigen?

15

Welche Angaben kann die Bundesregierung zur durchschnittlichen Dauer der bisherigen Befragungen zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Rahmen von Anhörungen durch die afghanische Auslandsvertretung machen?

16

Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, ob die afghanischen Staatsangehörigen während der Anhörungen zur Identitätsfeststellung von Rechtsbeiständen begleitet wurden und ob eine solche Begleitung grundsätzlich möglich war?

17

In welcher Höhe verlangten die de-facto-Autoritäten bzw. ihre Vertreter im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen in den Jahren 2025 und im laufenden Jahr 2026 (siehe www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-100.html) Gebühren für die Anhörung der vorgeladenen Personen, die Ausstellung von Dokumenten und ggf. weitere Dienste und wie viel Tagegeld wurde von der Bundespolizei oder von anderen Behörden für afghanische Vertreter oder Delegationen aufgewendet (bitte Aufwendungen und Beträge einzeln auflisten und angeben, ob die Beträge schon ausgezahlt wurden oder noch ausgezahlt werden sollen)?

18

Wurden die von der afghanischen Auslandsvertretung erhobenen Gebühren im Kontext von Anhörungen zur Identitätsklärung und Passersatzausstellungen von afghanischen Staatsangehörigen durch Frontex oder andere EU-Gelder refinanziert?

19

In welcher Höhe sind 2025 und im bisherigen Jahr 2026 weitere Kosten für die Bundespolizei oder andere Behörden im Rahmen solcher Anhörungen entstanden (bitte nach Kostenpunkten auflisten und jeweils Anhörungsgebühren, Unterkunft, Sprachmittlung, Personalkosten gesondert aufführen)?

20

In welchen Räumlichkeiten fanden Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung statt (bitte einzeln unter Angabe des Orts, der Funktion der Räumlichkeit, der beherbergenden Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde und des Datums auflisten)?

21

Welche Bundes- oder Landesministerien, Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden waren bei den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils anwesend (bitte Behörden, Abteilungen und Referate sowie Personenanzahl und Funktion im Rahmen der Anhörung angeben)?

22

Welche Bundes- oder Landesministerien und Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden waren an der Organisation, Koordination und logistischen Umsetzung der Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen in den Jahren 2025 und im laufenden Jahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils beteiligt (bitte Behörden, Abteilungen und Referate sowie Personenanzahl und Funktion angeben)?

23

Welche Bundes- oder Landesministerien und Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden waren an der Vorführung von Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit zur Identitätsfeststellung im Jahr 2025 und 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt, welche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung über die Anhörungen informiert und welche hatten Kenntnis von diesem Vorgang (bitte Ministerien /Behörden, Abteilungen und Referate sowie Personenanzahl und Funktion angeben)?

24

Welche Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Blick auf die Anhörungen zur Identitätsklärung von afghanischen Staatsangehörigen in den Jahren 2025 und 2026 Anordnungen nach § 82 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes erteilt?

25

Welche konkreten Maßnahmen und Arbeitsschritte umfasst die Amtshilfe der Bundespolizei nach § 71 Absatz 3 Nr. 7 des Aufenthaltsgesetzes mit Blick auf die Vorführungen und Anhörungen zur Identitätsklärung und Passersatzerstellung von afghanischen Staatsangehörigen, insbesondere a) im Rahmen der Ladung, b) der zwangsweisen Vorführung, c) während der Anhörungen, d) im Rahmen der Organisation der Anhörungen, e) der Kommunikation mit der Auslandsvertretung der de-facto-Regierung der Taliban?

26

Hat das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) oder eine andere Stelle nach Kenntnis der Bundesregierung eine Arbeitshilfe für die Bundesländer zur Rückkehr nach Afghanistan erstellt und wenn ja, welche Inhalte sind Teil der Arbeitshilfe und beinhaltet die Arbeitshilfe a) eine Übersicht über den Rückkehrprozess, b) Informationen zur Passersatzpapierbeschaffung?

27

Welche Mechanismen zur Qualitätskontrolle und Aufsicht wurden von Seiten der deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Anhörungen in Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen in den Jahren 2025 und im laufenden Jahr 2026 (siehe www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-100.html) geschaffen und waren Mitarbeitende der zuständigen Bundesbehörden, Bundespolizei, und/oder der zuständigen zentralen oder kommunalen Ausländerbehörden bei den Anhörungen zugegen (bitte auflisten und jeweilige deutsche Behörde nennen)?

28

Welche Organisationseinheiten des BAMF haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, an den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 oder deren Vorbereitung mitgewirkt, wurden über das Vorgehen informiert oder haben Kenntnis erlangt oder hätten Kenntnis erlangen können (bitte konkrete Organisationseinheiten auflisten)?

29

Welche Organisationseinheiten des Auswärtigen Amts haben an den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 oder deren Vorbereitung mitgewirkt, wurden über das Vorgehen informiert oder haben Kenntnis erlangt oder hätten Kenntnis erlangen können (bitte konkrete Organisationseinheiten auflisten)?

30

Welche Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts haben an den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 oder an deren Vorbereitung mitgewirkt, wurden über das Vorgehen informiert oder haben Kenntnis erlangt oder hätten Kenntnis erlangen können (bitte konkrete Organisationseinheiten auflisten)?

31

Welche Organisationseinheiten des Bundesministeriums des Innern haben an den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 oder an deren Vorbereitung mitgewirkt, wurden über das Vorgehen informiert oder haben Kenntnis erlangt oder hätten Kenntnis erlangen können (bitte konkrete Organisationseinheiten auflisten)?

32

Welche Organisationseinheiten in der Bundespolizei sind mit Passersatzbeschaffung betraut?

33

Welche konkreten Aufgaben übernehmen die Organisationseinheiten der Bundespolizei zur Passersatzbeschaffung (bitte detailliert antworten) und wie viele Beamtinnen und Beamte sind in den Organisationseinheiten tätig?

34

Gibt es eine Untereinheit bei der Bundespolizei, die speziell zur Passersatzbeschaffung für afghanische Staatsangehörige arbeitet, wenn ja, um welche Einheit handelt es sich und wie viele Beamtinnen und Beamte sind in der Einheit tätig?

35

Ist das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) in Vorführungen und Anhörungen zur Identitätsklärung und Passersatzbeschaffung von afghanischen Staatsangehörigen involviert; wenn ja, bitte Involvierung detailliert beschreiben?

36

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der früheren Aktivitäten der beiden von den Taliban entsandten Konsuln innerhalb des Taliban-Regimes und im Vorfeld des Machtübernahme 2021 vor?

37

Was ist das Ergebnis mit Blick auf die Sicherheitsabfragen im Visumsprozess der beiden von den Taliban entsandten Konsuln?

38

Wieso wurden für die von der Taliban entsandten Mitarbeiter in den Konsularen und Botschaften in Deutschland keine gesonderte Sicherheitsüberprüfung, wie beispielsweise in Form von Sicherheitsinterviews, sondern lediglich die standardmäßige Überprüfung im Rahmen von Visaverfahren durchgeführt?

39

Wie lange im Vorhinein müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen/Personenliste für eine Abschiebemaßnahme nach Afghanistan der de-facto-Regierung der Taliban bekanntgegeben werden?

40

Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen von Abschiebungen nach Afghanistan sowohl im Vorfeld der Maßnahme als auch nach Ankunft in Afghanistan sicher, dass betroffene Personen nicht Gefahr laufen, Opfer von Folter oder unmenschlicher beziehungsweise erniedrigender Behandlung oder Bestrafung zu werden und gibt es dazu eine Vereinbarung mit der de-facto-Regierung der Taliban; wenn nein, warum nicht?

41

Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung sind für die entsprechende Prüfung und fortlaufende Überwachung zuständig?

42

Hat die Bundesregierung seitens der de-facto-Regierung in Afghanistan direkt oder indirekt Sicherheitsgarantien für die Personen erhalten, die von den Abschiebemaßnahmen 2025 und 2026 nach Afghanistan betroffen waren (bitte einzeln nach Sammelabschiebungen und Einzelmaßnahmen auflisten)?

43

Wurde die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter im Vorfeld über die Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan in den Jahren 2025 und 2026 informiert, wenn nein, warum nicht und konnten Mitarbeitende der Nationalen Stelle die Maßnahmen begleiten (bitte einzeln nach Maßnahme auflisten)?

44

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Personen, die in den Jahren 2025 und 2026 nach Afghanistan, abgeschoben wurden, sich zuvor in psychiatrischer Behandlung befunden haben (www.sueddeutsche.de/bayern/abschiebung-psychisch-krank-kritik-debatte-afghanistan-bayern-li.3292476) und wie rechtfertigt die Bundesregierung die Abschiebung von Personen aus einer Psychiatrie heraus in ein Land in dem ihnen mutmaßlich Folter und andere unmenschliche Behandlung droht und eine angemessene Weiterbehandlung ungewiss ist, aus menschenrechtlicher Perspektive?

45

Wurden durch die Abschiebungen Familientrennungen hervorgerufen, wenn ja bitte auflisten, in wie vielen Fällen es zu einer Trennung von Sorgeberechtigten und ihren Kindern und Ehepartnerinnen und Ehepartnern gekommen ist (bitte wenn möglich unter der Angabe des Alters zurückgebliebenen Kinder)?

46

Werden Informationen zum Gesundheitszustand der abzuschiebenden Personen (z. B. chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Herzerkrankungen) und wurden benötigte Medikamente nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Anmeldprozesses für die Abschiebungsmaßnahme an die de-facto-Regierung der Taliban gegeben; wenn nein, warum nicht?

47

Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den beiden Sammelabschiebungen nach Afghanistan im Jahr 2026 zum Einsatz von Festhaltegurten mit Fesselungsvorrichtungen, wenn ja in wie vielen Fällen, aus welchen Gründen und welche Fesselungsvorrichtungen wurden eingesetzt?

48

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Abschiebungsmaßnahmen für die Verständigung dolmetschende Personen vor Ort; wenn nein, warum nicht (bitte nach einzelnen Maßnahmen, Anzahl der Dolmetschenden und Sprachen auflisten)?

49

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Reisefähigkeit von allen von der Abschiebemaßnahme Betroffenen von medizinischem Fachpersonal am Tag der Maßnahme überprüft, wenn nein, warum nicht; wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte Zahl der nichtreisefähigen und reisefähigen Personen angeben)?

50

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob ausreichend Medikamente, beispielsweise im Rahmen eines Substitutionsprogramms, für eine Überbrückungsbehandlung in Afghanistan zur Verfügung stehen bzw. wurden diese Medikamente den von der Maßnahme betroffenen Personen zur Verfügung gestellt und inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit der Anschlussbehandlungen für bestehende psychische und physische Krankheiten in Afghanistan im Vorfeld geprüft?

51

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Mittel für die Weiterreise vom Flughafen bis zum endgültigen Zielort in Afghanistan sowie die für diese Strecke notwendige Verpflegung zur Verfügung gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe?

52

Ist eine Auswertung der Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan geplant?

a) Wenn ja, wann und von welchen staatlichen und nicht staatlichen Behörden soll diese durchgeführt werden?

b) Wenn nein, mit welcher Begründung will die Bundesregierung keine solche Auswertung vornehmen?

53

Werden für das 2. Quartal 2026 weitere Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen geplant (bitte Ort, beherbergende Behörde und geplante Anzahl der Teilnehmenden angeben)?

54

Wie viele Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit befinden sich aktuell in Abschiebehaft- oder Abschiebegewahrsam und in wie vielen Fällen liegt ein entsprechender Haftantrag bereits vor (bitte nach Geschlecht und strafrechtliche Verurteilungen [ja oder nein/über 90 Tagessätze/Freiheitsstrafe] und Bundesländern separiert aufführen und Haftgründe anteilig angeben)?

55

Welche Schwere einer Straftat muss vorliegen, damit es aus Sicht der Bundesregierung zu rechtfertigen ist, eine straffällig gewordene Person nach Afghanistan abzuschieben?

56

Inwiefern sind Abschiebungen von Personen nach Afghanistan aus Sicht der Bundesregierung mit dem Non-Refoulement Gebot und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar?

57

Plant die Bundesregierung in Zukunft auch Personen nach Afghanistan abzuschieben, die strafrechtlich in Deutschland nicht in Erscheinung getreten sind und wenn ja, mit welchem Zeithorizont?

Berlin, den 18. Mai 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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