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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Perspektiven der Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus (G-SIG: 14011405)

Situation bei der gesetzlichen Verankerung der Finanzverwaltungs-Regelung von 1998, Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof zu § 17 Eigenheimzulagengesetz, Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der steuerlichen Wohneigentumsförderung (Drs 13/2784, S. 32), eigentumsorientiertes genossenschaftliches Wohnen im Rahmen der Wohnungsbaureform (Drs 13/8802)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

24.10.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/418826. 09. 2000

Perspektiven der Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus

der Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Georg Brunnhuber, Hubert Deittert, Peter Götz, Manfred Heise, Norbert Königshofen, Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dr. Michael Meister, Norbert Otto (Erfurt), Hans-Peter Repnik, Wilhelm Josef Sebastian und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In der vergangenen Legislaturperiode war die Rolle der Wohnungsgenossenschaften auf den Wohnungsmärkten wieder stärker in das wohnungspolitische Blickfeld gerückt. Zum einen durch die Förderung der Eigentumsbildung im Genossenschaftssektor im Zuge der Umstellung der steuerlichen Wohneigentumsförderung auf das Eigenheimzulagengesetz – und zwar für Genossenschaften, die nach dem 1. Januar 1995 mit einer eigentumsorientierten Satzung gegründet wurden. Zum anderen durch die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur sozialen Wohnraumförderung, der den Wohnungsgenossenschaften sowohl im Eigentumsbereich wie bei der öffentlichen Direktförderung einen hohen Stellenwert einräumte. Die Umsetzung dieser Vorschläge, von verschiedenen Forschungsprojekten zur Weiterentwicklung des genossenschaftlichen Wohnens wie die gesetzliche Klärung von in der Praxis aufgetauchten Zweifelsfragen bei der Gewährung der Eigenheimzulage für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen bleiben Handlungsfelder in der neuen Legislaturperiode.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele eigentumsorientierte Genossenschaften waren bis zum Stichtermin 15. Februar 1998 gemäß der Finanzverwaltungs-Regelung vom 10. Februar 1998 mit dem Ziel der Inanspruchnahme der Förderung nach § 17 Eigenheimzulagengesetz gegründet worden (alte und neue Länder und nach Jahren getrennt)? Welches Kapital wurde damit mobilisiert, wie viele neue Wohnungen wurden dadurch gebaut oder sind noch in Planung, wie hoch war die Zahl der Förderfälle und das Fördervolumen nach § 17 Eigenheimzulagengesetz?

2

Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, ihren Vorschlag einer gesetzlichen Verankerung der Finanzverwaltungs-Regelung von 1998, die die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung im Förderzeitraum als Voraussetzung für die Förderung über § 17 Eigenheimzulagengesetz sieht, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum „Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002“ wie in der Folgezeit nicht mehr weiter zu verfolgen?

3

Welche zwischenzeitlichen Finanzgerichts-Entscheidungen zur Gewährung der Eigenheimzulage für den Erwerb eines Genossenschaftsanteils sind der Bundesregierung bekannt?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht – angesichts unterschiedlicher Finanzgerichts-Urteile zur gesetzlichen Grundlage der Finanzverwaltungs-Regelung von 1998 – ihren in Frage 2 erwähnten Verzicht auf eine rechtzeitige gesetzliche Klarstellung zur Herstellung von Rechts- und Planungssicherheit?

5

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt geworden, dass die von der Finanzverwaltung kurzfristig in die Verwaltungsregelung von 1998 eingebaute Stichtagsregelung, wonach die Selbstnutzung als Fördervoraussetzung für Genossen Anwendung findet, die nach dem 14. Februar 1998 einer bereits gegründeten Genossenschaft beigetreten sind, zu Konkursen bzw. Liquidationen von Genossenschaften geführt hat?

6

Bis wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit einem Abschluss der Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof zu § 17 Eigenheimzulagengesetz zu rechnen?

7

a) Welche Auswirkungen – zeitlich und inhaltlich – kann die Rechtsanhängigkeit beim Bundesfinanzhof nach Auffassung der Bundesregierung auf die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 haben, die Eigenheimförderung weiter zu entwickeln, damit sie „beim genossenschaftlichen Wohnen besser greifen kann“?

b) Kann die Bundesregierung insbesondere einschätzen, wann und in welcher Weise sie die in der Antwort vom 21. Oktober 1999 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel „Wohneigentumsförderung“ (Antwort: Bundestagsdrucksache 14/1835) angekündigten gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Untersuchung des Instituts „Analyse und Konzepte“ über „Neue Wege für Genossenschaften“ ziehen wird?

c) Beabsichtigt die Bundesregierung darüber hinaus, eine mit Zustimmung der Fraktion der SPD beschlossene Stellungnahme des Bundestags-Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau im Gesetzgebungsverfahren zum Eigenheimzulagengesetz vom Oktober 1995, in der eine „umfassende Regelung“ der Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der steuerlichen Wohneigentumsförderung gefordert wird (Bundestagsdrucksache 13/2784, S. 32), umzusetzen – falls ja: mit welchem Zeithorizont?

8

a) Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu Vorschlägen aus der Wohnungswirtschaft und Wissenschaft, bei der steuerlichen Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen im Rahmen des Eigenheimzulagengesetzes zwischen Selbstnutzern und Nicht-Selbstnutzern zu differenzieren?

b) Wie steht die Bundesregierung zu früheren programmatischen Forderungen der sie tragenden Fraktionen, auch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen von bestehenden Genossenschaften steuerlich zu fördern?

9

Wird die Bundesregierung im Rahmen der angestrebten Wohnungsbaureform den Vorschlag ihrer Vorgängerregierung (s. Bundestagsdrucksache 13/8802) wieder aufgreifen, eigentumsorientiertes genossenschaftliches Wohnen bei der sozialen Wohnraumförderung besonders zu berücksichtigen?

10

Hat die Bundesregierung die von der Vorgängerregierung gegen Ende der letzten Legislaturperiode zugesicherte Prüfung zur Weiterentwicklung des genossenschaftlichen Wohnens unter Auswertung der sich aus zwei Forschungsprojekten im Auftrage des damaligen Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ergebenden Handlungsfelder fortgesetzt und zu welchen Schlussfolgerungen und gesetzgeberischen Perspektiven ist sie dabei gekommen?

Berlin, den 26. September 2000

Dr.-Ing. Dietmar Kansy Dirk Fischer (Hamburg) Eduard Oswald Renate Blank Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Georg Brunnhuber Hubert Deittert Peter Götz Manfred Heise Norbert Königshofen Peter Letzgus Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Dr. Michael Meister Norbert Otto (Erfurt) Hans-Peter Repnik Wilhelm Josef Sebastian Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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