Unterstützung des Umstrukturierungsprozesses in Osteuropa
des Abgeordneten Dr. Michael Luther und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Erweiterung der EU um die Reformstaaten in Mittel- und Osteuropa bildet nach unmißverständlicher Aussage der Bundesregierung einen Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Es bedarf danach einer konsequenten Fortsetzung des wirtschaftlichen Umstrukturierungsprozesses in den Beitrittsländern.
Im Rahmen der Agenda 2000 und im Zuge der Reform der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds hatte die EU-Kommission für die osteuropäischen Beitrittskandidaten in den nächsten Jahren insgesamt 7 Mrd. ECU als sog. Vorbeitrittshilfe und später 40 Mrd. ECU nach einer Aufnahme in die Gemeinschaft vorgeschlagen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Unterstützt die Bundesregierung während ihrer EU-Ratspräsidentschaft diese Vorschläge der Kommission? Wie ist der Verhandlungsstand über künftige Finanzleistungen der EU an die Beitrittskandidaten?
Wie wird sichergestellt, daß insbesondere die Vorbeitrittsleistungen ausschließlich für zukunftsgerichtete Investitionen und nicht etwa für die Liquiditätssicherung nicht überlebensfähiger Wirtschaftsstrukturen verwendet werden?
An welchen 36 Projekten des sog. Phare-Programms, für das nach Aussage des Auswärtigen Amts im Jahr 1999 ca. 1,4 Mrd. Euro bereitstehen, ist Deutschland als Hauptpartner beteiligt, und welche dieser Projekte stehen direkt unter der vom Auswärtigen Amt in der Antwort auf die schriftliche Frage 1 in Drucksache 14/257 genannten Federführung der neuen Bundesländer?
Mit welchen Finanzvolumina wird das TRANSFORM-Programm in den Jahren 1999, 2000 bis 2002 voraussichtlich ausgestattet sein?
In welche konkreten Projekte in welchen Ländern, die als EU-Beitrittskandidaten vorgesehen sind, fließen im Rahmen des TRANSFORM-Programms unmittelbar die ostdeutschen Erfahrungen bei der Umstellung von einer Plan- zur Marktwirtschaft ein (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 1 in Drucksache 14/257)?
Mit welchen finanziellen Volumina plant die Bundesregierung die auf bilateraler Basis vereinbarten Beratungsprogramme in den nächsten Jahren fortzuführen?