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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Umweltverträgliche Abfallbeseitigung von Restabfällen - Novellierung der TA Siedlungsabfall (G-SIG: 14010372)

Gleichwertigkeit mechanisch-biologischer und thermischer Behandlung von Siedlungsabfällen, kostenmäßige Bewertung der Verfahren, Notwendigkeit frühzeitiger Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betr. Restabfallbehandlung ab dem 1. Juni 2005

Fraktion

CDU/CSU

Datum

15.07.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/119615. 06. 99

Umweltverträgliche Abfallbeseitigung von Restabfällen – Novellierung der TA Siedlungsabfall

der Abgeordneten Christa Reichard (Dresden), Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Georg Girisch, Kurt-Dieter Grill, Dr. Paul Laufs, Vera Lengsfeld, Dr. Michael Luther, Bernward Müller (Jena), Franz Obermeier, Dr. Peter Paziorek, Dr. Christian Ruck, Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es sich bei der thermischen Behandlung von Restabfällen, insofern alle gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die der 17. BImSchV eingehalten werden, und der nachfolgenden Ablagerung gemäß den Anforderungen der Technischen Anleitung (TA) Siedlungsabfall insgesamt um eine umweltverträgliche Methode zur Beseitigung von Abfällen handelt?

2

Ist es zutreffend, daß die derzeitige Prüfung durch die Bundesregierung, ob die Gleichwertigkeit mechanisch-biologisch behandelter Restabfälle mit thermisch vorbehandelten Restabfällen gewährleistet ist, ergebnisoffen erfolgt und somit sowohl zum Ergebnis kommen könnte, daß eine Gleichwertigkeit besteht als auch zum Ergebnis, daß eine solche Gleichwertigkeit nicht besteht?

3

Ist es zutreffend, daß die Umweltministerien der Länder und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an der in der TA Siedlungsabfall enthaltenen Frist zur spätesten Beendigung der Ablagerung von Rohmüll (1. Juni 2005) festhalten wollen und damit nur noch sechs Jahre für die Realisierung der Restabfallbehandlung zur Verfügung stehen?

4

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß sich die mengenspezifischen Gesamtkosten der Restabfallbeseitigung auf der Grundlage der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung dann, wenn die Anforderungen an diese Technologie insbesondere aus Sicht des Immissionsschutzes und des Schutzes des Wasserpfades definiert werden, derart erhöhen, daß diese in der gleichen Größenordnung wie die der Restabfallbeseitigung auf der Grundlage der thermischen Behandlung liegen?

5

Ist es unter Berücksichtigung der Antwort zu Frage 4 nicht für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sinnvoll, bereits heute Entscheidungen für die Errichtung von Behandlungskapazitäten auf der Grundlage von Technologien zu treffen, zu denen bereits heute bekannt ist, daß sie eine umweltverträgliche Abfallbeseitigung gewährleisten, insbesondere um in den Genuß der gegenwärtig niedrigen Behandlungspreise am Markt zu kommen und so der denkbaren Kostenerhöhung durch die zu erwartende verstärkte Marktabfrage mit Annäherung an das Jahr 2005 zuvorzukommen?

Bonn, den 15. Juni 1999

Christa Reichard (Dresden) Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Cajus Caesar Marie-Luise Dött Georg Girisch Kurt-Dieter Grill Dr. Paul Laufs Vera Lengsfeld Dr. Michael Luther Bernward Müller (Jena) Franz Obermeier Dr. Peter Paziorek Dr. Christian Ruck Hans Peter Schmitz (Baesweiler) Werner Wittlich Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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