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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Sportförderung durch die Bundesregierung (G-SIG: 14010208)

Finanzmittel für den Spitzen- und Breitensport, Stärkung der Sportwissenschaften, Vorlage des 9. Sportberichts

Fraktion

CDU/CSU

Datum

06.04.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache14/57316. 03. 99

Sportförderung durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Klaus Riegert, Friedrich Bohl, Peter Letzgus, Walter Link (Diepholz), Dr. Klaus Rose, Norbert Barthle, Georg Brunnhuber, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Reinhard Göhner, Erwin Marschewski, Wilhelm Josef Sebastian, Benno Zierer und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Sport und die ihn tragenden Sportorganisationen erbringen für unser freiheitliches Gemeinwesen Leistungen, die unverzichtbar sind und die herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports unterstreichen.

Der Sport steht für Leistung, Wettbewerb und Fair play, er übermimmt wesentliche Aufgaben in der Gesundheitserziehung und -vorsorge, er vermittelt in hohem Maße soziale Kompetenz, erleichtert Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, schafft Identifikation mit dem Gemeinwesen und vermittelt Grundwerte und Grundüberzeugungen, die unser Gemeinwesen stärken.

Die Bundesregierung hat bisher – in verfassungsrechtlicher Kompetenz – den Hochleistungssport gefördert. Diese Förderung hat – unter Wahrung der Autonomie des Sports – die Chancengleichheit deutscher Sportlerinnen und Sportler im internationalen Vergleich auf der Grundlage eines manipulationsfreien und sauberen Hochleistungssports gesichert. Unsere Leistungssportlerinnen und Leistungssportler sind Vorbilder für jung und alt und setzen entscheidende Impulse für die Weiterentwicklung des Sports in seiner ganzen Breite. Insofern kommt der verläßlichen Förderung des Spitzensports durch die Bundesregierung eine große Bedeutung zu, der die bisherige Bundesregierung in hoher Verantwortung gerecht geworden ist.

Die jetzige Bundesregierung hat in den Koalitionsvereinbarungen u. a. eine Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für den Sport, die Stärkung der Sportwissenschaften, eine Mitwirkung der Sportorganisationen im Rahmen des Naturschutz- und Baurechts zugesagt und ein Sonderfördergramm Sportstätten Ost nach den Kriterien des „Goldenen Planes Ost“ angekündigt, und sie will – abweichend von der bisher verfassungsrechtlich gesicherten Praxis – neben dem Spitzensport den Breitensport gleichermaßen fördern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Beabsichtigt die Bundesregierung die in der Koalitionsvereinbarung enthaltene Ankündigung, es werde gleichermaßen auf die Förderung des Breitensports wie des Spitzensports gesetzt, durch zusätzliche Mittel zu erreichen oder durch Kürzung der Mittel für den Spitzensport?

In welcher Größenordnung sollen zusätzliche Mittel eingesetzt werden bzw. ist an eine Umschichtung der Mittel vom Spitzen- zum Breitensport geplant?

2

In welcher Höhe hat die Bundesregierung Mittel für die Förderung des Breitensports in den Haushalt 1999 eingestellt?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie ungeachtet der Koalitionsvereinbarungen den Haushaltsentwurf Sport Einzelplan 06 der alten Bundesregierung übernommen hat?

Wenn nein, wo sieht sie die substantiellen und materiellen Änderungen?

4

Hat die Bundesregierung die Ankündigungen der Koalitionsvereinbarungen im Bereich des Sports in den Haushalten 2000 bis 2003 in ihrer Finanzplanung realisiert?

Wenn ja, mit welchem finanziellen Volumen sollen die in den Koalitionsvereinbarungen angekündigten Maßnahmen im einzelnen ausgestattet werden?

5

Ist die Bundesregierung bereit, den Olympischen Sportverbänden zur Vorbereitung auf die olympischen Sommerspiele 2000 und die Olympischen Winterspiele 2002 in den Haushalten 1999, 2000, 2001 und 2002 zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

6

Wie beabsichtigt die Bundesregierung die in den Koalitionsvereinbarungen zugesicherte Stärkung der Sportwissenschaften voranzubringen, und in welchem Ausmaß ist dies durch den Haushalt 1999 erfolgt?

7

Welche Maßstäbe gedenkt die Bundesregierung zu entwickeln, um die Arbeit des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BiSp), des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) und des Instituts für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) zu bewerten?

Gibt es Überlegungen, die Arbeit von BiSp, IAT und FES je für sich und zusammen effizienter zu gestalten?

8

Gedenkt die Bundesregierung den seit geraumer Zeit bekannten Personalmangel beim BiSp zu beheben oder trotz gewachsener Aufgaben zu belassen oder zu reduzieren?

9

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit das Bundesinstitut für Sportwissenschaften mehr Forschungsvorhaben für den Spitzen-, den Breiten- und Behindertensport initiieren kann, um den gewachsenen nationalen und internationalen Ansprüchen gerecht werden zu können, und ist die Bundesregierung bereit, das Bundesinstitut für die sportwissenschaftliche Koordinierung in Europa auszubauen?

10

In welchem Zeitraum und mit welchen zusätzlichen Mitteln wird die Bundesregierung die erforderlichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bei den Forschungseinrichtungen IAT und FES in den neuen Ländern durchführen?

11

Kann die Bundesregierung mitteilen, ob sich die Länder Berlin und Sachsen an der Finanzierung von IAT und FES beteiligen?

Wenn ja, in welcher Höhe, und hält sie dies für ausreichend?

12

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den 9. Sportbericht vorzulegen?

Bonn, den 16. März 1999

Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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