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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen (G-SIG: 14010245)

Wirtschaftliche Betätigung von Betrieben und Unternehmen im öffentlichen Eigentum im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Unternehmen, gesetzliche Regelungen und Bedingungen, geplante Änderungen in den Bundesländern

Fraktion

CDU/CSU

Datum

15.04.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/68823. 03. 99

Zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen

der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Dr. Jürgen Rüttgers, Hans-Peter Schmitz (Baesweiler), Paul Breuer, Willy Wimmer (Neuss), Karl Lamers, Dr. Reinhard Göhner, Erwin Marschewski, Dr. Joseph-Theodor Blank, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In mehreren Bundesländern wird zur Zeit über das zulässige Ausmaß der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen diskutiert. So plant z. B. auch die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Reform des § 107 Gemeindeordnung, mit der das Ausmaß erlaubter wirtschaftlicher Betätigung erweitert werden soll. Statt daß ein „dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert“, wird nur noch vorgeschrieben, daß „ein öffentlicher Zweck die Betätigung rechtfertigt“. Die Betätigung in den Bereichen der Energieversorgung, der Wasserversorgung, des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Betriebs von Telekommunikationsleitungsnetzen wird ausdrücklich von der Vorschrift ausgenommen, daß bei besserer und wirtschaftlicherer Erfüllung des öffentlichen Zwecks andere, nicht kommunale Unternehmen zum Zuge kommen.

Die nordrhein-westfälische Wirtschaft sieht in dieser Reform einen fundamentalen Eingriff in die Wirtschaftsordnung. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Handwerkstages sind Zehntausende selbständiger Existenzen in den gebäudetechnischen Gewerken, im Garten- und Landschaftsbau sowie bei freiberuflichen Planungsleistungen unmittelbar betroffen. Die Wirtschaft sieht in dem Gesetzentwurf einen Freibrief für den Einmarsch öffentlicher Unternehmen auf kommunaler Ebene in viele Tätigkeitsbereiche mittelständischer Firmen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich die wirtschaftliche Betätigung von Betrieben und Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend im öffentlichen Eigentum befinden und den Wettbewerb mit privatwirtschaftlich geführten Unternehmen aufnehmen?

2

Welche gesetzlichen Regelungen und Bedingungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Kommunen in den anderen Bundesländern für ihre wirtschaftliche Betätigung beachten?

3

In welchen Bundesländern sind derzeit Änderungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen geplant?

4

Welche Änderungen zur bisherigen Lage sind dabei vorgesehen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung unter bundesrechtlichen und europarechtlichen Gesichtspunkten die Regelungen, die das Ausmaß der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand ausweiten, wie z.B. die vorgesehene Novellierung des § 107 Gemeindeordnung NRW, insbesondere auch unter Berücksichtigung das Wettbewerbsrechts?

Bonn, den 23. März 1999

Dr. Norbert Lammert Dr. Jürgen Rüttgers Hans-Peter Schmitz (Baesweiler) Paul Breuer Willy Wimmer (Neuss) Karl Lamers Dr. Reinhard Göhner Erwin Marschewski Dr. Joseph-Theodor Blank Elke Wülfing Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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