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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Bedeutung der Situation bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland für die Existenz der Obst- und Gemüsebaubetriebe (G-SIG: 14010308)

Harmonisierungsbedarf bei der Zulassungspraxis von Pflanzenschutzmitteln in den EU-Staaten hinsichtlich der Bewertung der Umweltrisiken, Benachteiligung des integrierten Landbaus durch die bisherige Zulassungspraxis, Abwehr möglicher Regreßansprüche bei Lückenindikationsanträgen Dritter nach § 18 Pflanzenschutzgesetz

Fraktion

CDU/CSU

Datum

25.05.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/103006. 05. 99

Bedeutung der Situation bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland für die Existenz der Obst- und Gemüsebaubetriebe

der Abgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Albert Deß, Peter Bleser, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Siegfried Hornung, Dr. Martina Krogmann, Meinolf Michels, Franz Obermeier, Norbert Schindler, Dr. Andreas Schockenhoff, Dorothea Störr-Ritter und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) vom 15. Juli 1991 wurde im Pflanzenschutzgesetz vom 14. Mai 1998 in nationales Recht umgesetzt. Mit der Richtlinie sollten die Anforderungen an die Zulassung EU-weit harmonisiert werden. Nicht harmonisiert wurde jedoch die Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt. Deutschland wendet den entsprechenden Anhang VI der Richtlinie, die Einheitlichen Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, strikt und umfassend für alle zur Zulassung beantragten PSM an. Die anderen Mitgliedstaaten beschränken die Anwendung von Anhang VI bei der Zulassung auf die PSM, deren Wirkstoffe bereits im Anhang I eingetragen sind; alle anderen PSM werden noch nach den herkömmlichen nationalen Vorgaben bewertet und zugelassen. Da bisher nur 3 Wirkstoffe im Anhang I eingetragen sind und weitere ca. 800 Altstoffe sowie ca. 100 neue Wirkstoffe hinsichtlich ihrer Aufnahme in Anhang I bewertet werden müssen, bestehen weiterhin erhebliche Diskrepanzen bei der Verfügbarkeit von PSM. Eine Angleichung zwischen den Staaten der EU ist nicht in Sicht. Im Gegenteil, die Wettbewerbsunterschiede zum Nachteil der deutschen Erzeuger verstärken sich noch.

Im Zulassungsverfahren sind die Auswirkungen einer sachgerechten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels auf die Umwelt zu bewerten. Dies gilt auch für die Auswirkungen auf im Wasser lebende Organismen. Der Bewertungsvorgang erfolgt in mehreren Einzelschritten, es fehlt eine Gesamtbewertung für die Auswirkungen bzw. eine Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos für die genannte Organismengruppe. Im Verfahren zur Abschätzung der Auswirkungen einer PSM-Anwendung auf Wasserorganismen hat man für die bei der Ausbringung abgewehte oder abgedriftete Menge keinen Nullwert festgelegt, so daß im mathematischen Modell auch in sehr weiter Entfernung (im Unendlichen) vom Ausbringungsort rechnerisch noch eine Schädigung von Wasserorganismen angenommen wird. Die Folge ist, daß die beantragte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere von speziell nützlingsschonenden Insektiziden und Akariziden für den Obst- und Weinbau, abgelehnt wird oder die Anwendung mit so hohen Auflagen gewährt wird, daß eine Anwendung im Obst- und Weinbau praktisch nicht mehr möglich ist.

Bestimmte PSM dürfen im Obst- oder Weinbau nur noch mit verlustmindernden Geräten ausgebracht werden. Der Zwang, verlustmindernde Geräte einsetzen zu müssen, kommt in den meisten Fällen ebenfalls einem Anwendungsverbot gleich, da wegen der nicht ausgereiften Technik ein Einsatz der Geräte meist nicht möglich ist. Zudem müssen diese Geräte auch in Anlagen eingesetzt werden, die weit entfernt vom nächsten Gewässer gelegen sind, wo Wasserorganismen mit Sicherheit nicht mehr geschädigt werden können.

Im integrierten Pflanzenschutz ist die Schonung und Förderung von Nützlingen, insbesondere in den Raum- und Dauerkulturen des Obst- und Weinbaues, eines der wichtigen Elemente. Im integrierten Obst- und Weinbau können wichtige, nützlingsschonende Mittel wegen ihrer nach obigem Verfahren ermittelten Auswirkungen auf Wasserorganismen mit herkömmlicher Technik nicht mehr eingesetzt werden bzw. ist deren Einsatz verboten.

Im novellierten Pflanzenschutzgesetz vom 14. Mai 1998 ist die Mitwirkung von Bund und Ländern beim Schließen offener Anwendungsgebiete oder Lückenindikationen vorgesehen. Dadurch soll gewährleistet werden, daß der Anbau von Kleinkulturen wie Beerenobst, Gemüse, Arznei- und Gewürzkräuter möglich ist und nicht scheitern soll, weil geeignete Mittel zum Schutz von Schadorganismen fehlen. In der Vergangenheit gab es Fälle, daß Firmen bei Anträgen in Lückenindikationen Nachteile für die Anwendung ihrer Mittel in ökonomisch wichtigen Hauptkulturen hinnehmen mußten. Die Folge ist, daß Firmen keine Anträge in Lückenindikationen mehr stellen oder sogar bereits gestellte Anträge wieder zurückziehen.

Auch bei Lückenindikationsanträgen Dritter nach § 18 PflSchG ist eine Änderung des Hauptantrages mit ökonomisch nachteiligen Folgen für den Zulassungsinhaber nicht auszuschließen. Dies kann Regreßansprüche des Zulassungsinhabers nach sich ziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Mitgliedstaaten bei der Zulassung von PSM bei der Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt nicht in der Weise wie Deutschland verfahren, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung im Rahmen ihrer Präsidentschaft ergreifen, um auch bei den Bewertungen eine Harmonisierung zu erzielen?

2

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die durch die mangelnde Harmonisierung bestehenden möglichen Wettbewerbsnachteile bei der Zulassung von PSM für die deutschen Erzeuger schnellstens zu beseitigen?

3

Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, damit eine realistische Bewertung der Umweltrisiken erreicht wird?

4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Verpflichtung zum Einsatz von verlustmindernden Geräten zu verzichten, bis praktikable Techniken verfügbar sind?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Integrierte Obstbau mit den jetzt verfügbaren PSM in vielen Kulturen und vielen Regionen nicht mehr möglich ist, wenn es keine Änderungen gibt?

6

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß in vielen Fällen der Integrierte Obstbau nicht mehr möglich ist, weil wichtige Schädlinge nicht mehr mit nützlingsschonenden Mitteln bekämpft werden können und, wenn überhaupt, nur noch breitwirksame Mittel eingesetzt werden dürfen, die die über die Jahre aufgebaute Nützlingsfauna in der Baumschicht stark schädigen, und wie begründet sie ihre Haltung?

7

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die Situation für den Integrierten Obst- und Weinbau wieder verbessert wird?

8

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, daß bei Lückenindikationsanträgen Dritter nach § 18 PflSchG entsprechende Regreßansprüche des Zulassungsinhabers abgewehrt werden?

9

Was muß nach Auffassung der Bundesregierung getan werden, damit ein nach § 18 PflSchG gestellter Antrag nicht zur Änderung des Hauptantrages führt und so Planungssicherheit für die Firmen gewährleistet werden kann?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Klärung der Fragen bez. der Rechtssicherheit des Hauptantrages Voraussetzung ist, um Lückenindikationen schließen zu können?

Bonn, den 6. Mai 1999

Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Albert Deß Peter Bleser Peter H. Carstensen (Nordstrand) Gottfried Haschke (Großhennersdorf) Siegfried Hornung Dr. Martina Krogmann Meinolf Michels Franz Obermeier Norbert Schindler Dr. Andreas Schockenhoff Dorothea Störr-Ritter Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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