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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Aufnahme von Flüchtlingen aus der Bundesrepublik Jugoslawien, insbesondere von Kosovo-Albanern, in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Staaten (G-SIG: 14010392)

Zahl der Vertriebenen und Deportierten aus dem Kosovo seit Herbst 1998, Aufnahme in den Nachbarstaaten, den Mitgliedstaaten der EU und in Deutschland, Leistungen der Länder, Kreise und Kommunen, illegale Einreisen

Fraktion

CDU/CSU

Datum

22.07.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/128522. 06. 99

Aufnahme von Flüchtlingen aus der Bundesrepublik Jugoslawien, insbesondere von Kosovo-Albanern, in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Staaten

der Abgeordneten Dietmar Schlee, Erwin Marschewski, Wolfgang Zeitlmann, Wolfgang Bosbach, Günter Baumann, Meinrad Belle, Dr. Joseph-Theodor Blank, Sylvia Bonitz, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Martin Hohmann, Hartmut Koschyk, Beatrix Philipp, Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Dr. Hans-Peter Uhl, Hans-Otto Wilhelm (Mainz) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland hat als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten Flüchtlinge aus dem Kosovo in großer Zahl aufgenommen. Am 6. April 1999 haben sich die Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes darauf verständigt, auf der Grundlage von § 32a Ausländergesetz 10000 Flüchtlinge aus dem Kosovo in Deutschland aufzunehmen und sie nach dem für die Verteilung von Asylbewerbern geltenden Schlüssel auf die Länder zu verteilen. Die ersten Vertriebenen aus dem Kosovo trafen am 7. April 1999 in Deutschland ein.

Am 6. Mai 1999 haben sich die Innenminister auf die Aufnahme weiterer 10000 Flüchtlinge aus Mazedonien verständigt. Die Vereinbarung geht dahin, 5000 Vertriebene sofort und weitere 5000 erst dann aufzunehmen, wenn die anderen europäischen Staaten ihre Aufnahmezusagen umgesetzt haben. Flüchtlinge des ersten Teils auch dieses Kontingents sind inzwischen in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat damit schnell und großzügig Flüchtlinge aufgenommen und humanitäre Hilfe geleistet wie kein anderer Mitgliedstaat der EU.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Menschen waren 1999 von den brutalen Vertreibungen und Deportationen durch die Kräfte der Bundesrepublik Jugoslawien im Kosovo betroffen?

2

Wie viele Menschen haben aufgrund dessen ihre Heimat seit Herbst 1998 verlassen müssen?

3

Wie viele Vertriebene wurden von Nachbarstaaten der Bundesrepublik Jugoslawien aufgenommen?

4

Wie viele Vertriebene aus der Bundesrepublik Jugoslawien haben seit Jahresbeginn in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme gefunden?

5

Wie viele Jugoslawen, insbesondere wie viele Kosovo-Albaner, halten sich in Deutschland auf, und wie verteilen sie sich auf die Länder (bitte nach Aufenthaltsstatus differenzieren)?

6

Wie viele davon wurden im Rahmen der Verständigung von Bund und Ländern zur Aufnahme von Flüchtlingen auf der Grundlage von § 32 a Ausländergesetz aufgenommen und wie bzw. in welchem Umfang konkret auf die 16 Länder verteilt?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auch die außerhalb der Kontingente und ohne Visum illegal in die Bundesrepublik Deutschland Eingereisten in ein bundesweites Verteilungssystem einbezogen und entsprechend verteilt werden sollten?

8

Welche Kosten sind Bund, Ländern und Gemeinden bisher durch den Aufenthalt von Vertriebenen aus dem Kosovo entstanden?

9

Wird für „winterfeste“ Unterkünfte im Kosovo Vorsorge getroffen?

10

Hat die Bundesregierung Pläne, wie den Vertriebenen die Rückkehr in die Heimat ermöglicht werden soll?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Aufenthalt der Vertriebenen nur vorübergehender Natur ist und daß es aus ausländerpolitischen Gründen angezeigt ist, diesen Menschen während ihres zeitlich begrenzten Aufenthalts die notwendigen Leistungen für Unterkunft und Unterhalt in Form von Sachleistungen zu gewähren, und was hat die Bundesregierung veranlaßt, um dies in größtmöglichem Umfange zu erreichen?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Länder und die Stadt- und Landkreise sowie die Kommunen durch die Einreise von Flüchtlingen außerhalb der vereinbarten Kontingente und ohne Visum sowie deren Aufnahme und Unterbringung in erheblichem Maße belastet sind und auch dieses in die Gesamtbetrachtung des Beitrages der Bundesrepublik Deutschland zur Hilfe und Entlastung für die Hauptaufnahmeländer der Flüchtlinge aus dem Kosovo einbezogen werden muß?

13

Wie groß ist die Zahl der festgestellten illegalen Grenzübertritte von jugoslawischen Staatsangehörigen seit Anfang 1999? Von welcher Dunkelziffer geht die Bundesregierung aus?

14

Welche Vorgaben für die Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten zur Bundesrepublik Jugoslawien bestehen für die Erteilung von Einreisevisa?

15

Wie viele Vertriebene aus der Bundesrepublik Jugoslawien, insbesondere Kosovo-Albaner, haben in den EU-Mitgliedstaaten und in anderen Staaten inzwischen Aufnahme gefunden, und inwieweit haben diese Zusagen zur Aufnahme von Vertriebenen gemacht, und wie stellt sich der Stand der Erfüllung jetzt dar?

16

Was hat die Bundesregierung insbesondere im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 1999 unternommen, um von Anfang an innerhalb der Mitgliedstaaten der EU ein gemeinsames und solidarisches Handeln bei der Aufnahme von aus dem Kosovo Geflohenen zu erreichen?

17

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß auf der Grundlage der aktuell gemachten Erfahrungen im Zuge der Aufnahme von Kosovo-Albanern verbindliche Absprachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten herbeigeführt werden müssen, damit in künftigen Fällen größere Flüchtlingsströme und der Notwendigkeit, erneut humanitäre Hilfe leisten zu müssen, von vornherein ein gemeinsames und solidarisches Handeln innerhalb der EU-Mitgliedstaaten erreicht werden kann?

18

Welche konkreten Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den aktuell gemachten Erfahrungen zu ziehen, um das Ziel einer Solidargemeinschaft in der EU bei der Aufnahme von Flüchtlingen und vertriebenen Personen zu erreichen?

Bonn, den 22. Juni 1999

Dietmar Schlee Erwin Marschewski Wolfgang Zeitlmann Wolfgang Bosbach Günter Baumann Meinrad Belle Dr. Joseph-Theodor Blank Sylvia Bonitz Hartmut Büttner (Schönebeck) Norbert Geis Martin Hohmann Hartmut Koschyk Beatrix Philipp Hans-Peter Repnik Dr. Klaus Rose Dr. Hans-Peter Uhl Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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