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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Beteiligung der Bundeswehr am Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (G-SIG: 14010823)

Teilnahme arbeitsloser Wehrdienstleistender am Sofortprogramm, Auswirkungen des Sofortprogramms auf den Verteidigungshaushalt, Vermittlung von Lehrstellen nach Ende des Wehrdienstes

Fraktion

CDU/CSU

Datum

01.03.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/259125. 01. 2000

Beteiligung der Bundeswehr am Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit

der Abgeordneten Werner Lensing, Paul Breuer, Thomas Kossendey, Ulrich Adam, Georg Janovsky, Irmgard Karwatzki, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Ursula Lietz, Hans Raidel, Helmut Rauber, Kurt J. Rossmanith, Anita Schäfer, Bernd Siebert, Werner Siemann, Benno Zierer und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundeswehr erbringt über den eigentlichen militärischen Auftrag hinaus erhebliche Leistungen für die Gesellschaft, indem sie den Grundwehrdienstleistenden und den Zeitsoldaten ermöglicht, während ihrer militärischen Ausbildung ein breites Spektrum an zivilberuflich verwertbaren Qualifikationen zu erwerben.

Zur Aus-, Fort- und Weiterbildung werden erhebliche Ressourcen in den wissenschaftlichen Sektor, dazu in den berufsbildenden Bereich durch Bereitstellung von Ausbildungsplätzen in bundeswehreigenen Ausbildungsstätten und in zusätzliche qualifizierende Maßnahmen im Rahmen des Berufsförderungsdienstes investiert.

Die dabei erworbenen Qualifikationen ermöglichen dem Soldaten einen bestmöglichen Einstieg in sein weiteres Berufsleben.

Neben der Steigerung der Attraktivität des Soldatenberufs leistet die Bundeswehr damit zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Qualifizierung der Erwerbstätigen und zur allgemeinen Erhöhung des Bildungsniveaus.

Der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, machte Anfang letzten Jahres deutlich, dass auch er der Aus- und Fortbildung innerhalb der Bundeswehr einen „hohen Stellenwert“ beimesse und es daher insbesondere sein persönliches Anliegen sei, wenn sich die Bundeswehr am „Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit“ beteilige.

Dazu sollten im Bereich der Bundeswehr ca. 5000 Stellen für Wehrdienstleistende (FWDL), die nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst arbeitslos würden, zur Verfügung gestellt werden.

Durch Weisung und mit Wirkung vom 29. Juli 1999 wurde jedoch die Beteiligung der Bundeswehr an diesem „Sofortprogramm“ außer Kraft gesetzt, ohne dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis erlangte.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen11

1

Warum werden seit Sommer dieses Jahres keine neuen Bewilligungen mehr zur Teilnahme arbeitsloser Wehrdienstleistender an den Maßnahmen des „Sofortprogramms“ erteilt, obwohl eine große Zahl an Bewerbern bisher nicht berücksichtigt werden konnte?

2

In welcher Höhe wurde der Verteidigungsetat im Jahr 1999 durch das „Sofortprogramm“ belastet?

3

In welcher Weise erfolgte die Überprüfung der Voraussetzungen zur Teilnahme am Programm durch den Truppenteil bzw. den zuständigen Berufsförderungsdienst?

4

Reicht eine so genannte dienstliche Erklärung eines Grundwehrdienstleistenden mit Hochschulreife, mit der dieser bestätigt, dass er nach Beendigung des Wehrdienstes kein Studium aufnehmen und arbeitslos werden würde, aus, um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen?

5

Existiert, bezogen auf die Teilnehmer der Bundeswehr, eine statistische Verteilung der berufsqualifizierenden Maßnahmen? Wie lautet diese?

6

Wie stellt sich die spezifische Verteilung der Bildungsabschlüsse sowohl hinsichtlich der Bewerber als auch der späteren Teilnehmer des „Sofortprogramms“ dar?

7

Hat das Programm das Ziel erreicht, allen nach Ableistung des Grundwehrdienstes potenziell arbeitslosen Bewerbern in ausreichendem Maße eine Ausbildung oder eine Zusatzqualifizierung zu vermitteln?

8

Wie viele der aus der Bundeswehr ausgeschiedenen Teilnehmer am „Sofortprogramm“ haben nach Beendigung ihres Wehrdienstes eine echte, betriebliche Lehr- oder Arbeitsstelle, gefunden? Wie viele erhielten eine überbetriebliche Stelle und wieviele Teilnehmer wurden arbeitslos?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen – dem Truppenteil, dem Berufsförderungsdienst und den Arbeitsämtern? Welche Schwierigkeiten haben sich ggf. ergeben?

10

Gibt es eine Diskrepanz zwischen den von den Grundwehrdienstleistenden angenommenen Maßnahmen einerseits und den von den Arbeitsämtern als arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig erachteten Maßnahmen andererseits?

11

Inwiefern spielen dabei regionale Unterschiede eine Rolle?

Berlin, den 18. Januar 2000

Werner Lensing Paul Breuer Thomas Kossendey Ulrich Adam Georg Janovsky Irmgard Karwatzki Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Ursula Lietz Hans Raidel Helmut Rauber Kurt J. Rossmanith Anita Schäfer Bernd Siebert Werner Siemann Benno Zierer Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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