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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Elektronischer Geschäftsverkehr (G-SIG: 14010994)

Stand und zukünftige Entwicklung des elektronischen Handels in Deutschland; Förderungsmaßnahmen, Auswirkungen auf das Steueraufkommen, EU-Recht; Haltung der Bundesregierung zum Thema elektronischer Handel in internationalen Organisationen wie OECD und WTO; rechtlicher Rahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr in Deutschland und mögliche Gesetzesvorhaben der Bundesregierung insbesondere auf den Gebieten Urheberrecht sowie Zugabe- und Rabattbestimmungen; internationale Schiedsgerichte im Internethandel; Sicherheit im Zahlungsverkehr

Fraktion

CDU/CSU

Datum

11.04.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/303521. 03. 2000

Elektronischer Geschäftsverkehr

der Abgeordneten Gunnar Uldall, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Elmar Müller (Kirchheim) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die neuen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen, insbesondere Internet und elektronischer Geschäftsverkehr, beeinflussen in zunehmendem Maße alle Lebensbereiche von Bürger und Staat. Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft verläuft rasant, grenzüberschreitend und weltweit. Es ist zu beobachten, dass in unserem heutigen globalen Umfeld mehr und mehr die nationalen Rahmenbedingungen für die Telekommunikation und Teledienste international miteinander in Konkurrenz treten. Dies hat zur Folge, dass Investitionen und Arbeitsplätze in die Regionen abwandern, die den liberalsten, zuverlässigsten und zukunftsorientiertesten rechtlichen Rahmen bieten. Dies ist vor allem auch für den stark zunehmenden elektronischen Geschäftsverkehr bedeutsam, für den einerseits minimale staatliche Regulierungen, freier Zugang und ein freiheitliches Angebot, andererseits zuverlässige und international anerkannte Regeln für Vertragsgestaltung, Zahlungsmodalitäten und Kunden- und Urheberschutz unabdingbar sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Verfügt die Bundesregierung über gesicherte Zahlen, in welchem Umfang gegenwärtig in Deutschland elektronischer Handel zwischen – Unternehmen, – Unternehmen und Verbrauchern, – Deutschland und anderen EU-Ländern, – Deutschland und Nicht-EU-Ländern stattfindet?

Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Zahlen erheben oder schätzen zu lassen?

Wie schätzt die Bundesregierung die künftige Entwicklung ein?

2

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs in Deutschland fördern?

3

Welche messbaren Auswirkungen hat der elektronische Handel auf das deutsche Steueraufkommen und welche Schritte plant die Bundesregierung zur Sicherung des Steueraufkommens (insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer)?

4

Mit welchen EU-Richtlinien ist in nächster Zeit in diesem Bereich zu rechnen und wann sind diese ggf. in nationales Recht umzusetzen?

5

Welche Positionen vertritt die Bundesregierung in internationalen Organisationen wie der OECD und der WTO zum Thema elektronischer Handel?

Welche Initiativen werden in diesen Organisationen derzeit erwogen und beraten?

6

Hält die Bundesregierung die Rechtsicherheit im Bereich des elektronischen Handels für ausreichend?

Welche Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung?

7

Welche aktuellen Probleme ergeben sich auf den Gebieten Urheberrecht sowie Zugabe- und Rabattbestimmungen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge für internationale Schiedsgerichte im Internethandel?

9

Welche Initiativen hat die Bundesregierung zur Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr beim elektronischen Handel ergriffen und welche Maßnahmen plant sie für die Zukunft?

Berlin, den 21. März 2000

Gunnar Uldall Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Elmar Müller (Kirchheim) Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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