Zwischenbericht der Kommission „Strafrechtliches Sanktionensystem“
der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, Dr. Jürgen Rüttgers, Dr. Wolfgang Götzer, Manfred Kanther, Volker Kauder, Eckart von Klaeden, Norbert Röttgen, Dr. Rupert Scholz, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, Dr. Susanne Tiemann, Andrea Astrid Voßhoff und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben Informationen. Ohne ausreichende Kenntnis der relevanten Fakten kann er die ihm verfassungsrechtlich obliegende Pflichten, zu verhandeln und Beschlüsse zu fassen (Artikel 42 GG), nicht ordnungsgemäß erfüllen. In einer Versammlung gleichberechtigter Mitglieder, die nur in ihrer Gesamtheit das Volk repräsentieren, muss grundsätzlich jeder Abgeordnete gleichermaßen an diesen Informationen teilhaben. Der verfassungsrechtlich gewährleistete Informationsanspruch des Parlaments und seiner Mitglieder ist im Rahmen der Kompetenzordnung des Grundgesetzes, die dem Deutschen Bundestag einen umfassenden Verwaltungsunterbau bewusst vorenthält, grundsätzlich durch die Regierung als das dafür geeignete und entsprechend dafür ausgestattete Verfassungsorgan zu erfüllen, das allein über den Verwaltungsunterbau zur umfassenden Sammlung, Sichtung und Aufbereitung der für die Bewältigung der Staatsaufgaben erforderlichen Informationen verfügt.
Die Bundesregierung hat auf mündliche Frage vom 7. Oktober 1999, ob „der Bundesregierung ein Zwischenbericht der vom Bundesministerium der Justiz im Januar 1998 eingesetzten Kommission ‚Strafrechtliches Sanktionssystem‘ vorliege, und warum dieser Bericht noch nicht dem Parlament zur Verfügung stehe“ unzureichend geantwortet. Der Zwischenbericht liegt der Bundesregierung vor. Sie ist der Auffassung, dass er ausschließlich zur Vorabinformation des Bundesministeriums der Justiz diene. Die Kommission und das Bundesministerium seien übereingekommen, den Zwischenbericht vertraulich zu behandeln. Die Kommission habe sich ausdrücklich vorbehalten, ihre Ergebnisse in abschließenden Beratungen insgesamt noch einmal einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Sobald der Schlussbericht vorliege, der für Anfang 2000 erwartet werde, werde dieser dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt. Der Bericht war jedoch bereits im Dezember 1998 auf mündliche Frage schon für den Herbst 1999 angekündigt worden.
Wir fragen deshalb:
Fragen19
Seit wann ist die Kommission „Strafrechtliches Sanktionssystem“ eingesetzt?
Durch wen wurde diese Kommission eingesetzt?
Wie lautet der Auftrag der Kommission?
Wie war der ursprüngliche Zeitplan für die Arbeit der Kommission „Strafrechtliches Sanktionssystem“ ausgestaltet, d. h. bis wann sollte der Abschlussbericht vorgelegt werden?
Welche Themen sollte die Kommission ursprünglich, d. h. zum Zeitpunkt ihrer Einsetzung, bearbeiten?
Welche Änderungen haben sich bei den zu bearbeitenden Themen der Kommission seit der Einsetzung ergeben?
Mit welcher Begründung wurden solche Änderungen bei den Themen, wann und durch wen festgelegt?
Wie viele Sitzungen haben bereits durch die Kommission „Strafrechtliches Sanktionssystem“ insgesamt und ggf. aufgegliedert nach Arbeitsgruppensitzungen zu den einzelnen Themenbereichen stattgefunden?
Wann hat die Bundesministerin der Justiz die Kommission um die Vorlage eines Zwischenberichts gebeten?
Welche Themen werden in dem Zwischenbericht der Kommission, welcher der Bundesministerin der Justiz vorgelegt wurde, behandelt?
Wann genau wurde dieser Zwischenbericht der Bundesministerin der Justiz vorgelegt?
War das Bundesministerium der Justiz (und die Bundesministerin der Justiz) über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen über die Erstellung des Zwischenberichts informiert?
Wenn nein, warum nicht?
Wer hat verlangt, dass dieser Zwischenbericht vertraulich behandelt werden soll?
Hat die Kommission Vertraulichkeit/Geheimhaltung beschlossen?
Wenn ja, mit welchem Mehrheitsverhältnis?
Welche Gründe haben die Kommission bewogen, Vertraulichkeit zu beschließen?
Wer außer dem Bundesministerium der Justiz und den Mitgliedern der Kommission und ggf. wann hat den Zwischenbericht erhalten?
Welchem Landesjustizministerium wurde der Zwischenbericht wann zur Verfügung gestellt?
Wurden die Ergebnisse der Kommissionsberatungen Personen außerhalb der Kommission mitgeteilt?
Wenn nein, wie ist es zu erklären, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrer Presseerklärung vom 21. Juni 1999 (Nr. 0279/99) mitteilt, dass die „Regierungskommission ‚Sanktionensystem‘ die elektronische Fußfessel einstimmig abgelehnt hat“?
Bis wann soll nach Angaben der Kommission der Schlussbericht vorliegen?