Verlängerung der Übergangsregelung für die Bemessung der Regelsätze der Sozialhilfe
der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Wolfgang Meckelburg, Peter Weiß (Emmendingen), Dr. Maria Böhmer, Rainer Eppelmann, Ulf Fink, Ingrid Fischbach, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann, Julius Louven, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Andreas Storm, Thomas Strobl und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Auswirkungen hat die am 23. April 1999 im Deutschen Bundestag beschlossene Verlängerung der Übergangsregelung für die Bemessung der Regelsätze der Sozialhilfe für die Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt?
Um welchen Prozentsatz werden voraussichtlich die Regelsätze in der Sozialhilfe im Jahre 1999 steigen?
Um welchen Prozentsatz werden voraussichtlich die Regelsätze in der Sozialhilfe im Jahre 2000 steigen?
Liegen die in der vergangenen Legislaturperiode für die Erstellung eines neuen Bedarfsmessungsschemas in Auftrag gegebenen zehn Gutachten mittlerweile dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) vor?
Wann sind die einzelnen Gutachten im BMA bzw. in dem in der letzten Legislaturperiode zuständigen Bundesministerium für Gesundheit eingegangen?
Wann werden die Gutachten seitens des BMA veröffentlicht?
Lassen sich bei dem derzeitigen Stand der Auswertung bereits Erkenntnisse bezüglich eines neuen Bemessungsschemas feststellen?
Wenn ja, wie sehen diese Erkenntnisse aus?
Wenn nein, wann ist voraussichtlich mit einer umfassenden Auswertung der Gutachten zu rechnen?
In welchem Zeitraum beabsichtigt die Bundesregierung detaillierte Vorschläge für ein neues Bedarfsbemessungsschema vorzulegen?
Kann die Bundesregierung bereits einen ungefähren Zeitplan für die Neufestsetzung des Bedarfsbemessungsschemas bis zur Gesetzesverabschiedung angeben?
Hat die Bundesregierung bereits ein Grundkonzept für die in der Koalitionsvereinbarung angekündigte bedarfsorientierte soziale Grundsicherung entwickelt?
Ist die in Drucksache 14/527 veröffentlichte Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/421, ob die Bundesregierung für Sozialhilfeberechtigte einen Ausgleich für die Auswirkungen der Ökosteuer vorsehe, so zu verstehen, daß die Bundesregierung bei der Neubemessung der Regelsätze einen solchen Ausgleich nicht für nötig erachtet und die zusätzlichen Belastungen für die Sozialhilfeempfänger durchaus für vernachlässigbar hält?
Wenn nein, welche Kompensation für die zusätzlichen Belastungen will die Bundesregierung bei der Neubemessung der Sozialhilferegelsätze einführen?