Gesundheitsschädigungen durch Ecstasy (MDMA) und Konsequenzen für Drogenforschung und -prävention
der Abgeordneten Hubert Hüppe, Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Zöller, Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Gerhard Scheu, Annette Widmann-Mauz und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mittlerweile belegen zahlreiche Studien durch MDMA (Ecstasy) hervorgerufene Gesundheitsschäden, insbesondere Hirnschädigungen. Eine britische Studie weist Contergan-ähnliche Behinderungen bei Neugeborenen, deren Mütter in der Schwangerschaft Ecstasy konsumiert haben, nach.
Dies ist mit größter Besorgnis zu beobachten und wirft Fragen, insbesondere zu Prävention und Therapiemöglichkeiten, auf.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele aktuelle Konsumenten von Ecstasy gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie hoch ist der durchschnittliche Konsum von Ecstasy, aufgeschlüsselt nach bisheriger Konsumdauer und Alter der Konsumenten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Angabe der Gewerkschaft der Polizei, dass „die Verbreitung synthetischer Drogen mit schätzungsweise einer Million Konsumenten ein dramatisches Ausmaß angenommen hat“ (dpa 4. Oktober 1999)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Ecstasy (MDMA) direkte Auswirkungen auf die zentrale Temperaturregulation haben kann und somit die Überhitzungssymptome bei Konsumenten nicht nur auf mangelnde Flüssigkeitseinnahme bei intensivem Tanzen zurückzuführen sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr von Wechselwirkungen von Ecstasy (MDMA) mit anderen Wirkstoffen wie etwa Medikamenten, die gravierende Gesundheitsschädigungen oder Lebensgefahr verursachen können (J. A. Henry, I. R. Hill, Fatal interaction between ritonavir and MDMA, Lancet Vol. 352, Number 9142)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie J. Obrocki, R. Buchert. O. Väterlein et al. („Ecstasy – long-term effects on the human central nervous system ...“, British Journal of Psychiatry 1999, S. 186 ff.) zu hirnschädigenden und neurotoxischen Wirkungen von Ecstasy (MDMA) beim Menschen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie der Psychologen Jacqui Rogers und Dave Sanders von der University of Sutherland (dpa 4. Mai 1999), die bei Ecstasy-Konsumenten „mega-kognitive Defizite“ nachweist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der amerikanischen Studie von K. I. Bolla, McCann und G. A. Ricaurte [„Memory impairment in abstinent MDMA („Ecstasy“) user“, Neurology 51: 1532-1537, 1998], die bei bereits abstinenten MDMA-Konsumenten signifikante Beeinträchtigungen der verbalen und visuellen Gedächtnisleistung nachweist?
Sind der Bundesregierung weitere Studienergebnisse über amnestische Störungen durch Ecstasy-Konsum bekannt?
Welche weiteren Studien sind der Bundesregierung bekannt, die untersuchen, inwieweit die mehrfach im Tierversuch nachgewiesene hirnschädigende Wirkung von MDMA auf den Menschen übertragbar ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der britischen Studie (McElhatton et al. „Congenial anomalies after prenatal ecstasy exposure“, The Lancet, Vol. 354, Nr 9188, 23. Oktober 1999, London), die bei Kindern, deren Mütter während der Schwangerschaft MDMA (Ecstasy) konsumierten, eine um das Achtfache erhöhte Häufigkeit von Contergan-ähnlichen Missbildungen an den Extremitäten und Missbildungen am Herzen feststellte?
Wurden von dem Bundesministerium für Gesundheit oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) Studien zu schädigenden Wirkungen von Ecstasy (MDMA) in Auftrag gegeben oder unterstützt, und zu welchen Ergebnissen gelangten diese Studien bzw. wann sind solche Ergebnisse zu erwarten?
Hält die Bundesregierung angesichts der ihr vorliegenden Erkenntnisse zum Schädigungspotential von Ecstasy die Hinweise auf mögliche Langzeitschäden für das Gehirn in der Ecstasy-Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für ausreichend?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in der Ecstasy-Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nicht auf mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten hingewiesen wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in dieser Broschüre nicht auf mögliche Gefahren des Konsums von Ecstasy während der Schwangerschaft hingewiesen wird?
Warum hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung in ihrer gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem Hebammenverband am 2. November 1999 herausgegebenen Presseerklärung gegen Suchtmittelmissbrauch in Schwangerschaft und Wochenbett nicht auf mögliche Gefahren des Konsums von Ecstasy während der Schwangerschaft hingewiesen?
Wie hat die Bundesregierung die bislang vorliegenden Erkenntnisse in ihre Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zu Ecstasy einbezogen, und welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um potentielle Konsumenten angemessen über die möglichen Folgeschäden des Ecstasy-Konsums aufzuklären?
Hält die Bundesregierung die weitere wissenschaftliche Abklärung der möglichen Gesundheitsgefährdung durch Ecstasy sowie therapeutischer Interventionsmöglichkeiten für geboten, und welche Anstrengungen zur Förderung solcher Forschungstätigkeit hat die Bundesregierung unternommen?
Befürwortet die Bundesregierung das so genannte „Drug Checking“ bei Ecstasy, wobei mitgebrachtes Ecstasy vor Ort einem Schnelltest auf Inhaltsstoffe unterzogen wird?
Sind der Bundesregierung Methoden des „Drug Checking“ bei Ecstasy bekannt, die nicht nur qualitative, sondern auch quantitative Aussagen über die Inhaltsstoffe und das damit verbundene Schädigungspotential gestatten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der niederländischen Gesundheitsministerin, dass „Zweifel an der präventiven Wirkung des Testens (Drug-Checking) wachsen“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung 2. Dezember 1998)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass durch „Drug-Checking“ bei Konsumenten der Eindruck erweckt werden könnte, der Konsum von reinem MDMA sei unbedenklich, solange keine weiteren Beimengungen festgestellt werden?
An welchen, gezielt auf die Prävention des Ecstasy-Konsums gerichteten Maßnahmen der Bundesregierung lässt sich der von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung vom 28. Juli 1999 erklärte „neue Stellenwert“ der Prävention messen?
Liegt das von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, anlässlich ihres Gesprächs mit der Technoinitiative „eve and rave“, Bundeskriminalamt, BzgA und anderen Experten in einer Pressemitteilung vom 28. Juli 1999 angekündigte „umfassende Präventionskonzept gegen die Risiken dieser Substanzen (Ecstasy)“ vor, und wer ist an seiner Erarbeitung und Umsetzung beteiligt?
In welcher Höhe fördert die Bundesregierung dieses „umfassende Präventionskonzept“ gegen die Risiken des Ecstasy-Konsums aus Bundesmitteln?
Wie viele auf „Partydrogen“ spezialisierte Beratungsstellen existieren in Deutschland, und in welcher Höhe erfahren sie Förderung aus Bundesmitteln?