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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Künstlersozialversicherungsgesetz (G-SIG: 14010390)

Überprüfung der Höhe des Bundeszuschusses zur KSV, Auswirkungen einer evtl. Senkung, empirische Untersuchung der wirtschaftlichen und sozialen Lage von Künstlern

Fraktion

CDU/CSU

Datum

13.07.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/128322. 06. 99

Künstlersozialversicherungsgesetz

der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen), Hartmut Koschyk, Anton Pfeifer, Hans-Peter Repnik, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dr. Rita Süssmuth, Dr. Erika Schuchardt und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Künstlerinnen und Künstler, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, bezahlen wie Arbeitnehmer nur 50 % ihrer Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die restlichen 50 %, bei versicherungspflichtigen Anstellungsverhältnissen wäre das der Arbeitgeberanteil an den Kosten zur Sozialversicherung, werden jeweils zur einen Hälfte von den Unternehmen, die künstlerische Werke und Leistungen verwerten, und zur anderen vom Bund aufgebracht.

Der Bundesanteil von 25 % zur Künstlersozialkasse wurde festgelegt, weil Künstler ihre Werke oft selbst, d. h. ohne eine Einschaltung eines professionellen Verwerters vermarkten. In diesen Fällen übernimmt der Bund quasi die Rolle des Arbeitgebers und zahlt einen Teil der „Arbeitgeberbeiträge“ für die Künstlersozialversicherung.

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine schriftliche Frage am 21. April 1999 mitgeteilt, daß die Höhe des Bundeszuschusses nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) zur Zeit überprüft wird.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie ist der Stand dieser Überprüfung der Höhe des Bundeszuschusses nach dem KSVG?

Liegen bereits Ergebnisse vor, und wann wird ggf. mit Ergebnissen gerechnet?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung ggf. vorliegende Ergebnisse?

3

Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für das gesetzgeberische Verfahren vor, das zur Änderung des KSVG ggf. notwendig wäre?

4

Trifft die Erklärung des Deutschen Kulturrates zu, daß bei entsprechenden Überlegungen schon in 1997 ein Gutachten im Auftrage des Arbeitsministeriums von 1995 herangezogen wurde, das auf Zahlenmaterial aus dem Jahre 1993 beruht, und dieses Gutachten aufgrund einer zu geringen Fallzahl und methodischer Fehler nicht akzeptiert werden kann?

5

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der in dem im August 1998 veröffentlichten Bericht „Kulturwirtschaft in Nordrhein-Westfalen: Kultureller Arbeitsmarkt und Verflechtungen“ (sog. Dritter Kulturwirtschaftsbericht des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) getroffenen Feststellung, daß die Umsätze im nordrhein-westfälischen Kunsthandel innerhalb von 5 Jahren um 25 % zurückgegangen sind?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Geschäftsführers des Deutschen Kulturrates: „Sollte der Bund, trotz der fehlenden verläßlichen Datenbasis und ungeachtet der Veränderungen im gesamten Kultur- und Medienbereich, in den letzten Jahren seinen Zuschuß zur Künstlersozialkasse senken, würde damit das ganze System der sozialen Absicherung der Künstler und Publizisten in Frage gestellt“?

Wenn nein, warum nicht?

7

Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Kritik, daß das Zahlenmaterial über den Selbst- und den Fremdvermarktungsanteil nicht aktuell und zuverlässig ist, eine umfassende empirische Untersuchung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern durchzuführen?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 22. Juni 1999

Dr. Norbert Lammert Bernd Neumann (Bremen) Hartmut Koschyk Anton Pfeifer Hans-Peter Repnik Margarete Späte Erika Steinbach Dr. Rita Süssmuth Dr. Erika Schuchardt Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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