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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Neufassung der AfA-Tabellen (G-SIG: 14010585)

Pläne zur Verlängerung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern im Rahmen des Zukunftsprogramms 2000, erwartete Mehreinnahmen, Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen von Unternehmen

Fraktion

CDU/CSU

Datum

04.11.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/174605. 10. 99

Neufassung der AfA-Tabellen

der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Norbert Barthle, Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Jochen-Konrad Fromme, Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach), Hans Michelbach, Peter Rauen, Hans-Peter Repnik, Norbert Schindler, Diethard Schütze (Berlin), Wolfgang Schulhoff, Heinz Seiffert, Klaus-Peter Willsch, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Rahmen der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sind bei der Gewinnermittlung die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung (AfA) zu befolgen. Dies hat zur Folge, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens auf die Jahre der Nutzung des Wirtschaftsgutes verteilt werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht hierzu in unregelmäßigen Abständen AfA-Tabellen, aus denen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der aufgeführten Wirtschaftsgüter zu entnehmen ist.

Im Rahmen des vom Bundeskabinett am 23. Juni 1999 beschlossenen „Zukunftsprogrammes 2000“ ist unter dem Punkt „Steuerlicher Subventionsabbau“ vermerkt, dass die Sätze für die Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) auf realitätsnahe Werte zurückgeführt werden.

Wie Presseberichten zu entnehmen ist, soll die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vieler Wirtschaftsgüter ausgedehnt werden. Dies hat zur Folge, dass Absetzungen für Abnutzungen nur in einem geringeren Umfang möglich sind und damit der steuerpflichtige Gewinn erhöht wird. Im Ergebnis läuft dies auf eine schleichende Erhöhung der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer hinaus.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie weit sind die Arbeiten der Bundesregierung zur Erstellung neuer Abschreibungstabellen gediehen, und wie sieht der weitere Zeitplan aus?

2

Welche empirischen Untersuchungen von welchen Behörden liegen den überarbeiteten AfA-Tabellen zugrunde?

3

Wie werden die bei der Erarbeitung der AfA-Tabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter gewonnenen Erkenntnisse über die Nutzungsdauer auf die Branchentabellen übertragen?

4

In welcher Weise werden die Wirtschaftsverbände in die Erarbeitung der Tabellen eingebunden?

5

Trifft es zu, dass die Bundesregierung bereits für das Haushaltsjahr 2000 mit Mehreinnahmen aus der Änderung der amtlichen AfA-Tabellen rechnet?

6

Ist damit zu rechnen, dass die neuen Abschreibungstabellen bereits zu Beginn des nächsten Jahres angewendet werden müssen?

7

Ist es zutreffend, dass mit dem Abschlusszeitpunkt der Tabellen diese bereits von den Steuerpflichtigen angewendet werden müssen, auch wenn die Veröffentlichung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt?

8

Wie wird sichergestellt, dass Steuerpflichtige, die im Zeitraum zwischen dem Abschlusszeitpunkt und der Veröffentlichung der AfA-Tabellen ein abnutzbares Wirtschaftsgut herstellen/anschaffen und ihrer Kalkulation die Nutzungsdauer der alten AfA-Tabellen zugrunde gelegt haben, keine steuerlichen Nachteile entstehen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Änderung der AfA-Tabellen mit Blick auf die Investitionsentscheidung von Unternehmen im Laufe dieses Jahres?

10

Mit welchen Entwicklungen rechnet die Bundesregierung auf dem Investitionsgütermarkt nach Anwendung der neuen AfA-Tabellen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die von ihr geplante Unternehmensteuerreform erst ab dem 1. Januar 2001 in Kraft treten soll, die neuen AfA-Tabellen aber bereits früher weitere deutliche Belastungen für Unternehmen bringen werden?

12

Trifft es zu, dass sich bei den knapp über 200 abnutzbaren Wirtschaftsgütern der neuen AfA-Tabellen (AV) in keinem Fall die Nutzungsdauer verkürzt, dagegen in über 170 Fällen verlängert und davon in über 70 Fällen die Nutzungsdauer und damit der Abschreibungszeitraum mindestens verdoppelt wird?

13

Wie verhalten sich die neuen Abschreibungszeiten für Wirtschaftsgüter in Deutschland gegenüber denen in anderen Industrienationen (z. B. USA, Großbritannien, Japan, Kanada und Frankreich)?

14

Trifft es zu, dass Verarbeitungsmaschinen in den USA in sieben, in Frankreich und den Niederlanden in fünf, nach den Plänen der Bundesregierung in Deutschland über achtzehn Jahre abgeschrieben werden sollen?

15

Ist es zutreffend, dass Lastkraftwagen nach den Plänen der Bundesregierung über elf Jahre abgeschrieben werden sollen und in anderen Staaten maximal sieben Jahre veranschlagt werden?

16

Trifft es zu, dass Personenwagen nicht mehr über fünf, sondern zukünftig über acht Jahre abgeschrieben werden sollen?

17

Aufgrund welcher Erkenntnisse plant die Bundesregierung, die bisherige vierjährige Nutzungsdauer von Personalcomputern in Anbetracht der schnellen technologischen Entwicklung um 50 % auf 6 Jahre zu erhöhen?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass von seiten der Industrie Steuermehreinnahmen von 14,3 Mrd. DM durch die neuen Abschreibungstabellen erwartet werden und die Bundesregierung im Entstehungsjahr dagegen von knapp 2,2 Mrd. DM ausgeht?

19

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welchem Umfang kleine und mittelständische Betriebe von den Änderungen der Abschreibungstabellen betroffen sind?

20

Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage, dass auch Selbständige und Landwirte durch die geänderten AfA-Tabellen belastet werden, ihre Einbeziehung in die Unternehmensteuer-Reform aber nicht genau umrissen ist?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass mit Blick auf einen einmaligen Investitionsvorgang die Verlängerung der Abschreibungszeiten zu einer zeitlichen Verschiebung der Gewinnminderung führt, bei Berücksichtigung von kontinuierlichen Investitionen die Verlängerung der Abschreibungszeiträume aber dauerhafte Liquiditätsnachteile für die Unternehmen bringt?

22

Welche Wirkungen wird die im Rahmen der Unternehmensteuerreform vorgesehene Absenkung der degressiven Abschreibung auf maximal 20 % unter Berücksichtigung der neuen AfA-Tabellen auf die Investitionstätigkeit in Deutschland haben?

23

Sieht die Bundesregierung in den neuen AfA-Tabellen eine verwaltungsinterne Anweisung ohne Entscheidungsspielraum für das jeweilige Finanzamt?

24

Können Steuerpflichtige von den AfA-Tabellen abweichen, falls sich herausstellen sollte, dass bestimmte Wirtschaftsgüter einer anderen Nutzungsdauer unterliegen?

25

Wenn ja, welche Nachweise (Belege, Aufzeichnungen u. a.) hat dieser Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt zu führen?

26

Trifft es zu, dass für vor der Veröffentlichung der AfA-Tabellen bestellte Maschinen oder Anlagen bereits die neuen Tabellen gelten sollen, wenn diese Maschinen oder Anlagen erst nach deren Veröffentlichung ausgeliefert werden? Stimmt die Bundesregierung der Kritik des VDMA zu, dass damit Kalkulationen quasi rückwirkend die Berechnungsgrundlage entzogen wird?

27

Wird bei der Bemessung der Abschreibungsdauer dem Aspekt Rechnung getragen, dass angesichts der ständigen steigenden Ansprüche an Qualität, Zuverlässigkeit und Kosten einer Maschine mit einer zwar noch funktionstüchtigen gleichwohl aber veralteten Maschine nicht mehr wirtschaftlich gearbeitet werden kann?

Berlin, den 30. September 1999

Gerda Hasselfeldt Norbert Barthle Otto Bernhardt Leo Dautzenberg Jochen-Konrad Fromme Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) Hans Michelbach Peter Rauen Hans-Peter Repnik Norbert Schindler Diethard Schütze (Berlin) Wolfgang Schulhoff Heinz Seiffert Klaus-Peter Willsch Elke Wülfing Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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