Sicherung des agrarsozialen Systems
der Abgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Albert Deß, Peter Bleser, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Siegfried Hornung, Meinolf Michels, Franz Obermeier, Norbert Schindler, Wolfgang Steiger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die soziale Sicherheit für die in der Landwirtschaft tätigen Menschen war früher keineswegs selbstverständlich. Erst mit Beginn der 50er Jahre hat sich die Agrarsozialpolitik Schritt für Schritt zu den wichtigsten Säulen der nationalen Agrarpolitik entwickelt.
Neben vielen Übereinstimmungen mit den Sozialversicherungssystemen der übrigen Bevölkerung weist die landwirtschaftliche Sozialversicherung einige wichtige Besonderheiten auf:
- Die Beiträge und Leistungen sind auf die Lebens- und Arbeitsverhältnisse der bäuerlichen Familien zugeschnitten.
- Der Strukturwandel in der Landwirtschaft wird über dieses System sozial abgefedert.
- Durch die starke Beteiligung des Staates an der Finanzierung werden die bäuerlichen Familien beträchtlich von Sozialabgaben entlastet.
Damit ist die Agrarsozialpolitik einkommenspolitisch von großer Bedeutung.
Mit dem Agrarsozialreformgesetz vom 1. Januar 1995 wurde das agrarsoziale Sicherungssystem in folgenden Punkten entscheidend verbessert:
- Mit der eingeführten Defizitdeckung übernimmt der Staat die Folgen dafür, daß den Leistungsempfängern immer weniger Beitragszahler gegenüberstehen.
- Mit der Einführung einer eigenständigen sozialen Sicherung haben die Bäuerinnen einen eigenen Anspruch auf Altersrente und erstmals eine eigene Absicherung für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit erworben.
- Mit der Überleitung der landwirtschaftsspezifischen Alterssicherungssysteme auf die neuen Bundesländer besteht eine einheitliche agrarsoziale Sicherung in ganz Deutschland.
Seit 1963 werden jährlich zweckgebundene Zuschüsse des Bundes an die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften als Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gewährt. In der 13. Legislaturperiode konnten trotz der angespannten Haushaltssituation durchgehend jährlich Bundesmittel in Höhe von 615 Mio. DM bereitgestellt werden. Im Haushalt für 1999 wurde der staatliche Zuschuß erstmals um 65 Mio. DM gekürzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie steht die Bundesregierung zum gegenwärtigen agrarsozialen System, das die jetzige Koalition sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bundesrat 1995 mitgestaltet und unterstützt hat?
Plant die Bundesregierung Änderungen in Einzelbereichen des agrarsozialen Systems?
a) Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Sonderbericht des Bundesrechnungshofes zur Neuorganisation der agrarsozialen Sicherung?
b) Bleibt die Bundesregierung beim bewährten System der Selbstverwaltung?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Hinblick auf das wachsende Mißverhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern?
a) Plant die Bundesregierung angesichts der angekündigten Kürzungen im Bundeshaushalt weitere Einsparungen im agrarsozialen Sicherungssystem?
b) Wenn ja, in welchen Bereichen und in welcher Höhe?
c) Wie wirkt sich dies auf die Beiträge zur Alters-, Kranken- und Unfallversicherung aus?
d) Wie wirkt sich die bereits vorgenommene Kürzung der staatlichen Zuschüsse für die Unfallversicherung auf die Höhe der Beitragssätze bei den einzelnen Trägern der Berufsgenossenschaften in den nächsten Jahren aus?
a) Wie steht die Bundesregierung zur eigenständigen Sicherung der Bäuerinnen?
b) Garantiert die Bundesregierung ihren Fortbestand?
Garantiert die Bundesregierung wie bisher die Sicherung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirte und mitarbeitende Familienangehörige bei Verlust ihrer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung?
Nutzt die Bundesregierung auch in Zukunft uneingeschränkt die von der EU-Kommission zugestandene Möglichkeit, im Rahmen des „Lohnkostenzuschusses Ost“ die zusätzliche Beschäftigung arbeitsloser Arbeitnehmer in der Landwirtschaft zu fördern?
Plant die Bundesregierung eine zusätzliche Vorruhestandsregelung zur Abfederung des agendabedingten beschleunigten Strukturwandels, ohne die anderen Sozialbereiche zu schmälern?