Wirksamkeit von Eingliederungs- und Einstellungszuschüssen
der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Manfred Grund und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Zur besseren Förderung der Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt haben die frühere Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. die seinerzeitigen Instrumente des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG), Einarbeitungszuschuß (§ 49 AFG), Eingliederungsbeihilfe (§ 54 AFG), Eingliederungshilfe (§ 58 Abs. 1b AFG) und die Lohnkostenzuschüsse für Ältere (§ 97 AFG) sowie das Sonderprogramm Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose im Rahmen des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes als Eingliederungszuschüsse zusammengefaßt. Damit wurden die Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen, in ihren Voraussetzungen vereinfacht und die Leistungen angeglichen. Damit wurde Transparenz geschaffen und die Anwendung vereinfacht. Daneben wurde die Möglichkeit geschaffen, einen Einstellungszuschuß bei Neugründungen zu gewähren. Dadurch sollten gleichzeitig die Startbedingungen für Existenzgründer und die Einstellung von arbeitslosen Arbeitnehmern verbessert werden. Diese Möglichkeiten werden derzeit aufgrund der §§ 217 ff. SGB III gewährt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
In wie vielen Fällen wurden 1998 Eingliederungszuschüsse gezahlt, und welcher Betrag wurde insgesamt hierfür aufgewandt?
Wie gliedern sich diese Zahlen getrennt nach Eingliederungszuschüssen bei Einarbeitung, bei erschwerter Vermittlung und für ältere Arbeitnehmer auf (getrennt nach Ost und West)?
Wie viele Dauerarbeitsplätze sind 1998 mit Hilfe der verschiedenen Eingliederungszuschüsse vor dem Hintergrund entstanden, daß Eingliederungszuschüsse jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden und nach Ablauf dieses Zeitraums grundsätzlich von der Eingliederung des Arbeitnehmers in das Unternehmen seines Arbeitgebers auszugehen ist (getrennt nach Ost und West)?
In wie vielen Fällen ist es 1998 zu einer Rückforderung gekommen, weil eine Eingliederung nicht dauerhaft zustande kam und der Zuschuß deshalb zurückzuzahlen war (getrennt nach Ost und West)?
Wie stellt sich 1998 die Situation bei Einstellungszuschüssen dar?
In wie vielen Fällen wurden Einstellungszuschüsse gezahlt, und welcher Betrag wurde insgesamt hierfür aufgewandt (getrennt nach Ost und West)?
Wie viele Dauerarbeitsplätze sind 1998 mit Hilfe von Einstellungszuschüssen vor dem Hintergrund entstanden, daß Einstellungszuschüsse jeweils nur für zwölf Monate gewährt werden und nach Ablauf dieses Zeitraums grundsätzlich von der Eingliederung des Arbeitnehmers in das Unternehmen seines Arbeitgebers auszugehen ist (getrennt nach Ost und West)?
Wie viele Arbeitnehmer sind 1998 durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert worden, und welcher Gesamtbetrag wurde insgesamt hierfür aufgewandt (getrennt nach Ost und West)?
Wie viele Dauerarbeitsverhältnisse sind 1998 durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entstanden, bzw. wie viele Arbeitnehmer konnten aufgrund der Beschäftigung und Qualifizierung in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in den ersten Arbeitsmarkt weitervermittelt werden (getrennt nach Ost und West)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit von Eingliederungs- und Einstellungszuschüssen vor diesem Hintergrund?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungs- und Einstellungszuschüssen zu ändern?
Wenn ja, um welche Änderungen wird es sich handeln?