Auswirkungen der regionalen Wirtschaftsförderung auf die Zahl der Arbeitsplätze
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Eine der Voraussetzungen der einzelbetrieblichen Wirtschaftsförderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Fördermittel) und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze bzw. die dauerhafte Sicherung bestehender Arbeitsplätze.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen4
Hält die Bundesregierung die Fördervoraussetzungen für eingehalten, wenn ein einzelbetrieblicher Investor, um in den Genuss der GA-Fördermittel zu kommen, in der bisherigen Region seines Wirkens ebenso viele (oder mehr) Arbeitsplätze abbaut wie er nach der Produktionsverlagerung in eine andere förderfähige Region neue schafft?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Welche Fälle sind der Bundesregierung aus den vergangenen 10 Jahren bekannt, in den einzelbetriebliche Investoren ihre bisherigen Produktionsstätten geschlossen und damit Arbeitsplätze abgebaut haben, um in förderfähigen Regionen GA-Fördermittel zu erhalten (bitte aufgliedern nach geschlossenen und neu eröffneten Produktionsstandorten sowie der Zahl der abgebauten und der Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze)?
Welche Fakten sind der Bundesregierung in den Fällen aus Frage 2 hinsichtlich der Unterschiede der Höhe der Löhne und Gehälter sowie der betrieblichen Mitbestimmung vor und nach der Produktionsverlagerung bekannt?
Sieht die Bundesregierung Anlass, die Fördervoraussetzungen zu ändern, um per Saldo nicht eine Verringerung der Zahl der angebotenen Arbeitsplätze und eine Verschlechterung der allgemeinen Arbeitsbedingungen hinnehmen zu müssen?
Wenn nein, warum nicht?