Altschuldenhilfegesetz – Umsetzung von Bundestagsbeschlüssen
der Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Dirk Fischer (Hamburg), Norbert Otto (Erfurt), Renate Blank, Georg Brunnhuber, Hubert Deittert, Peter Götz, Manfred Heise, Norbert Königshofen, Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. Michael Meister, Eduard Oswald, Hannelore Rönsch (Wiesbaden), Gert Willner und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Altschuldenhilfegesetz – Umsetzung von Bundestagsbeschlüssen
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung, einem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 29. April 1998 entsprechend, im Lenkungsausschuß darauf hingewirkt, daß auch kleineren Wohnungsunternehmen und -genossenschaften eine vorzeitige Bestätigung über das „Nichtvertretenmüssen“ bei Nichterfüllen der Privatisierungsverpflichtung erteilt werden kann?
Falls ja: Wann und mit welchem Inhalt hat der Lenkungsausschuß einen solchen Beschluß gefaßt?
Welche Regelungen hat dazu die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erlassen?
Wie viele Anträge wurden dazu aus der Wohnungswirtschaft bisher gestellt, wie viele wurden positiv beschieden?
Falls nein: Aus welchen Gründen nicht?
Wird ein solcher Beschluß von der Bundesregierung noch angestrebt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, einem Antrag aus der 13. Wahlperiode zu folgen und den für die Privatisierung maßgeblichen Zeitraum um drei Jahre zu strecken?
Gibt es alternative Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, angesichts des bereits weitgehend erreichten Ziels der 15 %-Privatisierung des Wohnungsbestands, das gesetzliche Privatisierungsenddatum von Ende 2003 abzukürzen?
Wie steht die Bundesregierung zu Vorschlägen, eine solche Möglichkeit den Wohnungsunternehmen auf freiwilliger Basis anzubieten?
Hält die Bundesregierung eine Prüfung für erforderlich, Unternehmen, die bereits von der Privatisierungsverpflichtung befreit sind, für rückgebauten oder dauerhaft leerstehenden Wohnraum noch von den restlichen Altschulden von 150 DM/m2 zu entlasten?
Hat die KfW-Regelung vom 12. Januar 1998, nach der die Mindestkriterien für Arbeitslosigkeit, Bevölkerungsrückgang und Leerstand, die zur vorzeitigen Bestätigung des „Nichtvertretenmüssens“ der Privatisierungsverpflichtung führen können, kumulativ vorliegen müssen, bereits zur Ablehnung von Anträgen geführt?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Lenkungsausschuß auf Härtefallregelungen hinzuwirken?
Hat die Bundesregierung, einer Aufforderung des Deutschen Bundestages vom 29. April 1998 entsprechend, Einvernehmen mit den Ländern darüber hergestellt, daß Städtebauförderungsmittel für die städtebauliche Weiterentwicklung im sog. komplexen Wohnungsbau auch in Verbindung mit Maßnahmen der städtebaulichen Neuordnung eingesetzt werden dürfen?
Falls ja: Nach welchen Kriterien wird der Fördermitteleinsatz zugelassen?
Falls nein: Aus welchen Gründen nicht?
Hat die Bundesregierung, einer Aufforderung des Deutschen Bundestages vom 29.April 1998 entsprechend, geprüft, wie verstärkt private Mittel in die Neuordnung der Siedlungen einbezogen werden könnten?