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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Chancengleichheit von berufstätigen Frauen in Deutschland und der EU (G-SIG: 14011864)

Frauenförderung durch den Europäischen Sozialfonds, Maßnahmen des Bundes und der Länder, Förderung von Frauen ohne Leistungsanspruch, Verbesserung der Datenerhebung bei der Zielgruppe

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

05.04.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/559713. 03. 2001

Chancengleichheit von berufstätigen Frauen in Deutschland und der EU

der Abgeordneten Renate Diemers, Maria Eichhorn, Wolfgang Dehnel, Thomas Dörflinger, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk, Ingrid Fischbach, Klaus Holetschek, Walter Link (Diepholz), Erika Reinhardt, Anita Schäfer, Heinz Schemken, Dorothea Störr-Ritter, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Annette Widmann-Mauz und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Europäische Sozialfonds (ESF) bietet die Möglichkeit, Beschäftigungshilfen und Maßnahmen zur beruflichen Bildung zur Qualifizierung und zur besseren Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt durchzuführen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt. Eine effizientere Gestaltung und Durchführung der vielen Maßnahmen muss ununterbrochen angestrebt sein. Der Erfolg der Förderung muss zu quantifizieren sein, um Maßnahmen entsprechend abändern bzw. neu zu definieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils an den Fördermaßnahmen des ESF wird die Bundesregierung ergreifen? Sind darunter auch Maßnahmen, die sich ausschließlich an Frauen richten? Welche Maßnahmen des Bundes werden dies im Einzelnen sein? Welchen Umfang werden diese einnehmen, d. h. für wie viele Frauen werden die Maßnahmen geplant?

2

Sind der Bundesregierung ähnliche Maßnahmen der Bundesländer bekannt? Wenn ja, welche sind das? Findet eine Abstimmung hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen mit den Bundesländern statt?

3

In welcher Höhe und nach welchen Maßgaben werden die Mittel aus dem ESF auf die Bundesländer verteilt? Ist eine Verteilung an eine zu fördernde Personenzahl gekoppelt? Wenn ja, wie ist der prinzipielle Anteil an Frauen gesichert?

4

Wie misst die Bundesregierung die Erfolgsquote der durchgeführten Maßnahmen des ESF? Besteht eine Möglichkeit, die langfristige Wirkung der Maßnahmen zu beobachten, um ggf. arbeitsmarktpolitische Effekte feststellen zu können? Beabsichtigt die Bundesregierung, eine entsprechende Qualitätsstandardsicherung einzuführen?

5

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um besondere Förderungen von Frauen für sog. zukunftsträchtige Berufe zu ermöglichen? Nach welchen Kriterien werden diese Maßnahmen ausgerichtet sein? Handelt es sich dabei um spezielle Anregungen für bestimmte zukunftsträchtige Berufe, in denen auch Aufstiegsmöglichkeiten gegeben sind?

6

Wie sehen die Pläne der Bundesregierung aus, um die Berufswegeentwicklung von Frauen zu untersuchen? Beinhalten diese Untersuchungen, aus welchen Gründen Frauen frauentypische Berufe ergreifen und aus welchen Gründen sie männertypische Berufe nicht ergreifen? Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung, um die Ergebnisse dieser Untersuchungen umzusetzen?

7

Inwieweit ist eine besondere Förderung des ländlichen Raumes vorgesehen? Welche besonderen Frauenförderungen sind für den ländlichen Raum geplant?

8

Wie sehen die Pläne der Bundesregierung aus, die Frauen ohne Leistungsansprüche die Teilnahme an den Förderprogrammen zu ermöglichen, d. h. auch beispielsweise mit der Möglichkeit einer Kinderbetreuung? Wird das in der letzten Förderperiode von 1994 bis 1999 aufgelegte Arbeitsförderungsprogramm AFG-Plus weitergeführt? Beabsichtigt die Bundesregierung eine Aufstockung des Programms?

9

Wie ist die Kombination mehrerer Querschnittsaufgaben gewährleistet, zum Beispiel die Querschnittsaufgabe Frauenförderung und die Querschnittsaufgabe Medienkompetenz?

10

Welche Software-Programme werden zur Erfassung der individuellen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingesetzt bzw. erprobt? Welche individuellen Angaben sollen erfasst werden? Inwieweit sind die Anonymität und der Datenschutz gewährleistet?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch eine möglichst umfangreiche – unter datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erstellte – Datei wichtige Rückschlüsse auf die Zielgruppen und die Effizienz der Maßnahmen erreicht werden können?

12

Werden bei der Abfrage der Daten die dringend notwendigen Informationen nach sozialer Situation (allein erziehend oder verheiratet), nach Ausbildungsstand, nach dem beruflichen Hintergrund, nach dem Alter, nach der Zahl der Kinder, nach dem Alter der Kinder berücksichtigt, um zukünftig eine spezielle Zielgruppenansprache durchführen zu können?

13

Werden bei der Erfassung der Daten bei Berufsrückkehrerinnen der Zeitraum und die Gründe (z. B. Elternzeit) der Erwerbsunterbrechung sowie die Gründe für die Rückkehr erfragt?

14

Werden bei Maßnahmen für Existenzgründerinnen der entsprechende berufliche Hintergrund erfasst und in welcher Sparte eine Existenzgründung geplant ist?

15

Wie soll die Vernetzung zwischen Bund, Ländern und EU aussehen? Wer hat Zugriff auf Daten? In welchen Abständen sind Datenabgleichungen und Zwischenanalysen zwischen Ländern und Bund vorgesehen?

Berlin, den 13. März 2001

Renate Diemers Maria Eichhorn Wolfgang Dehnel Thomas Dörflinger Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Ingrid Fischbach Klaus Holetschek Walter Link (Diepholz) Erika Reinhardt Anita Schäfer Heinz Schemken Dorothea Störr-Ritter Gerald Weiß (Groß-Gerau) Annette Widmann-Mauz Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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