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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Stand der Umsetzung der internationalen Entschuldungsinitiative für hochverschuldete arme Entwicklungsländer auf deutscher und internationaler Ebene (G-SIG: 14010642)

Konkrete Maßnahmen im Rahmen der Entschuldungsinitiative, Finanzierung des deutschen Beitrags, betroffene Entwicklungsländer, Verwendung der Mittel für Armutsbekämpfung, Schaffung eines internationalen Insolvenzrechts

Fraktion

CDU/CSU

Datum

26.11.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/196102. 11. 99

Stand der Umsetzung der internationalen Entschuldungsinitiative für hochverschuldete arme Entwicklungsländer auf deutscher und internationaler Ebene

der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Siegfried Helias, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Auf der Jahrestagung von Weltbank und IWF vom Herbst dieses Jahres wurde die auf dem Kölner Weltwirtschaftsgipfel initiierte internationale Entschuldungsinitiative zugunsten der hochverschuldeten armen Länder verabschiedet.

Laut der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Heidemarie Wieczorek-Zeul bedeutet dies, „dass die ersten Entwicklungsländer schon im nächsten Jahr von der Entschuldung profitieren könnten“. Zur Finanzierung des Schuldenerlasses auf multilateraler Ebene und der damit zusammenhängenden Verpflichtung Deutschlands zur Einzahlung von 150 Mio. DM in einen Treuhandfonds erklärte die Bundesministerin, 100 Mio. DM hierfür würden vom Bundesfinanzminister aus dessen Einzelplan 60 zusätzlich dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Verfügung gestellt.

Seit dieser Jahrestagung waren nähere Informationen zu konkreten Schritten hinsichtlich der Umsetzung der Initiative im Interesse einer baldigen Entlastung der Schuldnerländer nicht mehr zu bekommen. Zusätzlich stifteten widersprüchliche Stellungnahmen aus BMF und BMZ Verwirrung zur Frage, aus wessen Einzelplan die oben erwähnten 100 Mio. DM zu erbringen seien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche konkreten Maßnahmen wurden nach dem bei der Jahrestagung von IWF und Weltbank gefassten Beschluss zur internationalen Entschuldungsinitiative zu deren Realisierung auf deutscher und multilateraler Ebene getroffen?

2

Sind die für die Bedienung des Treuhandfonds noch erforderlichen 100 Mio. DM vom BMZ aus dessen Einzelplan 23 aufzubringen oder stellt das BMF diese Geldmittel dem BMZ zusätzlich zur Verfügung?

3

Welcher Mechanismus liegt der vom IWF geplanten Umbuchung bzw. Neubewertung eines Teils seiner Goldreserven zur Finanzierung multilateraler Entschuldungsmaßnahmen zugrunde und wie hoch ist die Summe, die man sich hieraus zur Abdeckung multilateraler Entschuldungsmaßnahmen erwartet?

4

Welche Länder kommen nach den neuen Festlegungen für die o. g. Initiative nunmehr für Entschuldungsmaßnahmen in Frage?

5

Welche Länder können nach den neuen Festlegungen im Rahmen der o. g. Initiative mit einem bilateralen Schuldenerlass seitens der Bundesrepublik Deutschland rechnen?

6

Wie werden sich nach der jetzigen Planung die Länderquoten für die in Frage 3 und 4 angesprochenen Länder im Rahmen der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 entwickeln?

7

Rechnet das BMZ angesichts sich verschlechternder makroökonomischer Daten in einer Reihe armer, nicht in die Entschuldungsinitiative einbezogener Entwicklungsländer damit, dass sich der Kreis zu entschuldender Länder in absehbarer Zeit erweitern könnte? Welche Konsequenzen hätte dies in finanzieller Hinsicht insbesondere bzgl. nachzuschießender Geldmittel in den Treuhandfonds?

8

Auf welche Weise werden die von der Bundesregierung angekündigten strengen Konditionalitätskriterien in die Vereinbarungen über Entschuldungen auf bilateraler und multilateraler Ebene konkret eingebaut?

9

Welche Position bezieht die Bundesregierung zur Einrichtung von Gegenwertfonds, über die durch Entschuldungsmaßnahmen frei werdende Mittel in Armutsbekämpfungsmaßnahmen gelenkt werden sollen, und wie sollen diese konkret in die Wirklichkeit umgesetzt werden? Wer ist an der Verwaltung dieser Fonds beteiligt?

10

Welche Position bezieht die Bundesregierung zur Forderung nach der Schaffung eines internationalen Insolvenzrechts? Besteht hierfür bereits ein Entwurf und eine Vorstellung hinsichtlich seiner konkreten Implementierung?

Berlin, den 27. Oktober 1999

Klaus-Jürgen Hedrich Dr. Norbert Blüm Siegfried Helias Rudolf Kraus Dr. Manfred Lischewski Marlies Pretzlaff Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik Dr. Christian Ruck Peter Weiß (Emmendingen) Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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