Beteiligungsgesellschaften der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
der Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Zöller, Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Gerhard Scheu, Annette Widmann-Mauz, Aribert Wolf und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In jüngster Zeit sind verstärkt Aktivitäten der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen in Richtung Beteiligungsgesellschaften zu beobachten.
So liegt dem Bundesministerium für Gesundheit beispielhaft der Entwurf (Stand 24. August 1999) des AOK-Bundesverbandes für einen Gesellschaftsvertrag der AOK Beteiligungsgesellschaft mbH vor. Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 Abs. 1 des Entwurfs „die Beteiligung an und die Steuerung einschließlich der Überwachung der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung von Gesellschaften, auf die Teile der gesetzlichen Aufgaben des AOK-Systems übertragen sind und die Leistungen an Einrichtungen und Personen mit einer gesetzlichen Aufgabenstellung innerhalb der Sozialversicherung erbringen“.
Die Gesellschaft hält nach § 2 Abs. 3 des Entwurfs
- 100 % des Stammkapitals der AOK-Verlag GmbH
- 100 % des Stammkapitals der AOK-Systems GmbH
- 100 % des Stammkapitals der AOK-Consult GmbH
- 21 % des Stammkapitals der QuaSi-Niere GmbH.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Beteiligungen und in welcher Höhe sind der BKK-Bundesverband, der IKK-Bundesverband sowie die Verbände der Ersatzkassen eingegangen?
Welche Beteiligungen des AOK-Bundesverbandes sind der Bundesregierung bekannt?
Welche weiteren Unternehmen, Vereine oder Körperschaften sind an den Gesellschaften, an denen auch der AOK-Bundesverband eine Beteiligung eingegangen ist, beteiligt?
In welcher Höhe besteht jeweils eine Beteiligung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung, dass die Spitzenverbände vermehrt Aufgaben auslagern und dabei umfangreiche Beteiligungsgesellschaften gründen oder an diesen mitwirken?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, an die die Versicherungsträger gemäß § 69 Abs. 2 SGB IV gebunden sind, die im Rahmen der Beteiligungsgesellschaften anfallenden Verwaltungs- und Personalkosten?
b) Wie hoch ist der Verkehrswert dieser Beteiligungen?
Welche steuerrechtlichen Auswirkungen ergeben sich durch die Gründung von Beteiligungsgesellschaften sowie Dachgesellschaften für die Körperschaften des öffentlichen Rechts, für die Gesellschaft sowie für beteiligte Dritte?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gründung von Dachoder Holdinggesellschaften zur Beteiligung an und zur Steuerung und Überwachung der am Markt tätigen Beteiligungsgesellschaften, wie dies gemäß dem eingangs genannten Entwurf eines Gesellschaftsvertrages vorgesehen ist, zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zählt?
Trifft es zu, dass bei einigen Gesellschaftsverträgen wie dem Vertrag zur Gründung einer AOK-Systems GmbH, an der u. a. der AOK-Bundesverband beteiligt ist, auch außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung stehende Dritte beteiligt werden bzw. die GmbH Aufträge Dritter erfüllen kann?
Sieht die Bundesregierung derartige Regelungen in Einklang mit § 30 SGB IV sowie dem allgemeinen Wettbewerbsrecht?
Gedenkt die Bundesregierung, diesen Bereich dem allgemeinen Wettbewerbsrecht zu entziehen?
In welchen Fällen ist die für die Spitzenverbände zuständige Aufsichtsbehörde bei vertraglichen Regelungen, die mit dem Beschluss zu TOP 2 der 54. Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger vom 6. bis 7. Mai 1999 in Stuttgart im Widerspruch stehen, rechtsaufsichtlich tätig geworden?
In den Fällen, in denen die für die Spitzenverbände zuständige Aufsichtsbehörde tätig geworden ist (vgl. Frage 10): Wurden die Gesellschaftsverträge entsprechend der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde geändert?
Wenn ja, um welche Gesellschaftsverträge handelt es sich?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass mit derartigen Gesellschaftsverträgen ein Ausweichen der Versicherungsträger in das Privatrecht zur Vermeidung insbesondere der Aufsichts- und Prüfrechte sowie zur Umgehung der gesetzlichen Vorschriften nach §§ 80 ff. SGB IV erfolgen soll?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass derartige Verträge der Genehmigung nach § 85 Abs. 1 Satz 1 SGB IV bedürfen?
Erbietet die Bundesregierung die Gründung einer AOK-Consult GmbH hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion und den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung als rechtmäßig?
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung Komplementär und Kommanditist der WDV-Wirtschaftsdienstgesellschaft für Medien und Kommunikation mbH und Co. KG?
Wer ist Gesellschafter der GmbH?
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung Gesellschafter der M. P. Media Print GmbH & Co.?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung aus rechtlicher Sicht die Beteiligung dieser unter den Fragen 15 und 16 genannten Gesellschaften im Rahmen der Gesellschaftsbeteiligungen im Bereich der AOK?
Wurden insbesondere die von den Aufsichtsbehörden einvernehmlich gefassten Beschlüsse zur Ausgliederung von Aufgaben der Versicherungsträger (vgl. TOP 2 der 54. Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger vom 6. bis 7. Mai 1999 in Stuttgart) sowie § 25 Abs. 1 Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV) eingehalten?
b) Falls nein, ist die für den AOK-Bundesverband zuständige Aufsichtsbehörde rechtsaufsichtlich tätig geworden?
Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, ein Outsourcing von Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung oder sonstige Aufgaben durch die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich zu regeln?
Wie viele Mitarbeiter werden in den Beteiligungsgesellschaften der Spitzenverbände beschäftigt?
a) Hat die Rechtsaufsichtsbehörde diese Beteiligungsgesellschaften in den letzten 10 Jahren geprüft?
Wenn ja, wann und über welchen Zeitraum?
b) Fand eine Prüfung vor Ort statt?
c) Wie hoch sind die Bruttogehälter der GmbH-Geschäftsführer und ihrer Vertreter einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, wie Altersversorgung etc.?
d) Haben die Geschäftsführer noch weitere bezahlte Beschäftigungen in öffentlich-rechtlichen oder privaten Gesellschaften?
Sind in den letzten 10 Jahren von den Kassen Mitarbeiter in die Beteiligungsgesellschaften übergewechselt?
Wenn ja, um wie viel Prozent wurde das jeweilige Gehalt der Betroffenen beim Überwechseln erhöht?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Ausgaben für die AOK-Beteiligungsgesellschaften bei der AOK verbucht werden?
In welcher Höhe als Leistungsausgaben und in welcher Höhe als Verwaltungsausgaben?