Schaffung eines Neuntes Buches des Sozialgesetzbuchs
der Abgeordneten Claudia Nolte, Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann, Wolfgang Meckelburg, Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Andreas Storm, Thomas Strobl (Heilbronn), Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In den Eckpunkten der Koalitionsarbeitsgruppe wurde die Absicht der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag, das uneinheitliche und zersplitterte Leistungsrecht für Behinderte in einem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) zusammenzufassen, erneut bekräftigt. Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen15
Wann wird die Bundesregierung den in den Koalitionsvereinbarungen angekündigten Gesetzentwurf für ein SGB IX vorlegen?
Ist die Bundesregierung bereit, die Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe herauszulösen und sie damit von der Nachrangigkeit zu befreien?
Sind in diesem Zusammenhang bereits Verhandlungen mit den Sozialhilfeträgern aufgenommen worden?
Hält sie für die Neugestaltung der Eingliederungshilfe ein Bundesleistungsgesetz für angemessen?
Plant die Bundesregierung, neben der Vereinheitlichung des Rehabilitationsrechts auch den Leistungskatalog, d. h. Art, Umfang und Dauer der Leistungen der Rehabilitationsträger, zu harmonisieren?
Strebt die Bundesregierung dabei auch eine Erweiterung des Leistungskataloges an?
Was soll der Leistungskatalog in diesem Fall umfassen?
Sieht die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Leistungsverbesserungen für schwerbehinderte Menschen vor, obwohl das Eckpunktepapier der Koalitionsarbeitsgruppe vom 16. September 1999 den Passus enthält, „Leistungsausweitungen und Neuregelungen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und sind in erster Linie durch Effizienzsteigerungen, Vereinfachungen und Kosteneinsparungen im bestehenden System zu realisieren“?
Welche Leistungsverbesserungen bzw. Sachreformen können nach Ansicht der Bundesregierung ohne Änderung des Finanzvolumens durch das SGB IX umgesetzt werden?
Denkt die Bundesregierung daran, die Selbstbestimmung der Behinderten durch die Einführung eines persönlichen Budgets zu fördern?
Werden Leistungskürzungen zu erwarten sein, um beispielsweise die verbesserte Zurverfügungstellung von Gebärdendolmetscher finanzieren zu können?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in einem einheitlichen Behindertengesetz durch die materielle Bindungswirkung für die Rehabilitationsträger die Ermessensleistung der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Anspruchsleistung übergehen würde?
Sollen im Rahmen des SGB IX Regelungen zum Nachteilsausgleich getroffen werden?
Wenn ja, welche?
Hält die Bundesregierung es für realistisch, dass durch die Schaffung neuer Instanzen mit hohen Anforderungen an ihre Leistungsfähigkeit, wie den Auskunfts- und Beratungsstellen, schon zeitnah gleichwertige Einsparungen durch Effizienzsteigerungen zu erzielen sind?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass das Schwerbehindertengesetz in das SGB IX übernommen wird (Eckpunkte der Koalitionsarbeitsgruppe vom 16. September 1999), speziell vor dem Hintergrund der Tatsache, dass damit eine Verlagerung des Schwerbehindertenrechts vom Arbeits- in das Sozialrecht erfolgt?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Schaffung eines SGB IX auch, das SGB XI zu ändern bzw. zu ergänzen?
Wenn ja, in welchen Bereichen?