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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Aufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kuba (G-SIG: 14010903)

Erfüllung des Kriterienkatalogs für die Aufnahme der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere Beachtung der Menschenrechte, konkrete Projektvorhaben, entwicklungspolitische Zusammenarbeit der deutschen Nichtregierungsorganisationen, kirchlichen Einrichtungen und Stiftungen mit Kuba

Fraktion

CDU/CSU

Datum

13.03.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/282322. 02. 2000

Aufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kuba

der Abgeordneten Erika Reinhardt, Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Siegfried Helias, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das vom Diktator Fidel Castro geführte Kuba ist gekennzeichnet durch ein totalitäres Einparteiensystem, Menschenrechtsverletzungen z. B. in Form der Unterdrückung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie eine kurz vor dem Bankrott stehende staatliche Planwirtschaft. Daher wurde bisher eine bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba abgelehnt. Im Dezember 1999 kündigte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Absicht der Aufnahme einer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba an. Mit der Kooperation, so wird Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul zitiert, wolle die Bundesrepublik Deutschland zum demokratischen Wandel in Kuba beitragen. Gute Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte sind Richtschnur der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, um Effizienz und Nachhaltigkeit sicherzustellen. Die innenpolitische Lage in Kuba, einem der letzten kommunistischen Regime der Erde, ist gerade nach dem Papstbesuch durch ideologische Verhärtung gekennzeichnet. Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der Revolution ist der innenpolitische Kurs erheblich verschärft worden. Die Menschenrechtsverletzungen in Kuba haben zugenommen. Nennenswerte Reformschritte sind derzeit unwahrscheinlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Erfüllt Kuba nach Auffassung der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt den vom BMZ für die Aufnahme der Zusammenarbeit mit einem Entwicklungsland festgelegten Kriterienkatalog (Beachtung der Menschenrechte, Beteiligung der Bevölkerung an der politischen Willensbildung, Rechtsstaatlichkeit und -sicherheit, eine sozial und ökologisch ausgelegte Marktwirtschaft, gute Regierungsführung)?

2

Welche Maßnahmen hat das BMZ getroffen, um dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 14. Januar 1993 Rechnung zu tragen, der festlegt, dass die Zusammenarbeit mit Kuba so zu gestalten sei, dass daraus keine Unterstützung der dortigen Diktatur verstanden werden kann?

3

Auf welche konkreten Ansätze zur Förderung des demokratischen Wandels zielt die Bundesregierung im Rahmen der Kooperation ab?

4

Welche konkreten Projektvorhaben hat die Bundesregierung im Rahmen einer offiziellen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba?

5

Welche konkreten Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der ersten Tranche von 3 Mio. DM zur Unterstützung des kubanischen Aktionsplanes gegen Wüstenausbreitung und Dürre ?

6

Sind der Bundesregierung offizielle Reaktionen der kubanischen Staatsführung auf das Angebot der Aufnahme der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit bekannt?

Wenn ja, welche?

7

Sind der Bundesregierung Reaktionen der kubanischen Medien auf die Aufnahme der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit bekannt?

Wenn ja, welche?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass das Europäische Parlament es unter Hinweis auf die Menschenrechtslage in Kuba weiterhin ablehnt, Kuba offiziell in die AKP-EU-Kooperation aufzunehmen?

9

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die kubanische Regierung zum Beitritt zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu bewegen?

10

Welche konkreten Projekte der deutschen Nichtregierungsorganisationen, kirchlichen Einrichtungen und Stiftungen gibt es derzeit in Kuba? Inwieweit sind diese auf die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen ausgerichtet?

11

Wie stellt sich die Zusammenarbeit der deutschen Nichtregierungsorganisationen, kirchlichen Einrichtungen und Stiftungen mit der deutschen Botschaft in Havanna dar?

Berlin, den 16. Februar 2000

Erika Reinhardt Klaus-Jürgen Hedrich Dr. Norbert Blüm Siegfried Helias Rudolf Kraus Dr. Manfred Lischewski Marlies Pretzlaff Hans-Peter Repnik Dr. Christian Ruck Peter Weiß (Emmendingen) Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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