BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Förderung der Kulturarbeit nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (G-SIG: 14010760)

Pläne für eine Neukonzeption der Kulturförderung nach § 96 BVFG, u.a. Zusammenlegung bisher eigenständiger Einrichtungen

Fraktion

CDU/CSU

Datum

27.12.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/240014. 12. 99

Förderung der Kulturarbeit nach § 96 Bundesvertriebenengesetz

der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Norbert Lammert, Georg Janovsky, Steffen Kampeter, Bernd Neumann (Bremen), Dr. Peter Paziorek, Anton Pfeifer, Heinz Schemken, Erika Steinbach, Dr. Rita Süssmuth und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 27. Oktober 1999 fand unter Beteiligung der Bundesregierung eine Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages zum Thema „Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz“ statt. Die Anhörung befasste sich u. a. mit der von dem Beauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien vorgelegten neuen Konzeption zur Kulturförderung nach § 96 BVFG (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 16. Juli 1999 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Unterstützung für Landsmannschaften und andere Organisationen der deutschen Heimatvertriebenen sowie für die Pflege des Kulturgutes der Vertreibungsgebiete“, Drucksache 14/1432). Die Anhörung erbrachte eine Vielzahl von Empfehlungen und Anregungen, die auf eine Ergänzung oder Korrektur der vom Beauftragten der Bundesregierung vorgelegten Neukonzeption abzielten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Bericht zur Kulturförderung des Bundes nach § 96 BVFG gemäß ihrer Verpflichtung aus § 96 Satz 3 BVFG vor?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung, wie im Rahmen der Anhörung durch mehrere angehörte Sachverständige empfohlen, eine fundierte Bestandsaufnahme und Evaluation der Kulturarbeit nach § 96 BVFG vorzulegen, und wenn nein, warum nicht?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Einrichtungen, die bislang vom Bund nach § 96 BVFG gefördert wurden, die kulturelle Arbeit als Vehikel für politische Zwecke genutzt haben, und falls ja, um welche Einrichtungen handelt es sich?

Wie wird dies gegebenenfalls von der Bundesregierung im Einzelfall beurteilt?

4

Welchen Stellenwert besitzen für die Bundesregierung die Pflege der Volks- und Alltagskultur und das ehrenamtliche Engagement bei der Kulturförderung nach § 96 BVFG?

5

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vom 27. Oktober 1999 für die von ihr vorgelegte Neukonzeption der Kulturförderung nach § 96 BVFG vor allem hinsichtlich

– des Ostdeutschen Kulturrates und der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen,

– der Zusammenlegung bislang eigenständiger Einrichtungen und

– der Förderung von Kulturreferenten?

6

Mit welchen von ihrer Neukonzeption betroffenen Einrichtungen und mit welchen Ländern hat die Bundesregierung bislang ihre Neukonzeption der Kulturförderung nach § 96 BVFG erörtert, und welche entsprechenden Gespräche stehen noch aus?

Wann sollen die noch ausstehenden Gespräche geführt werden?

7

Zu welchen Ergebnissen haben die bislang geführten Gespräche geführt?

8

Wird die Bundesregierung eine überarbeitete Fassung der von ihr vorgelegten Neukonzeption der Kulturförderung nach § 96 BVFG vorlegen?

Falls ja, wann wird die Vorlage erfolgen?

Falls nein, warum wird keine überarbeitete Fassung erstellt?

9

Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die Umsetzung der von ihr vorgelegten Neukonzeption der Kulturförderung nach § 96 BVFG oder einer überarbeiteten Fassung aus?

Berlin, den 14. Dezember 1999

Hartmut Koschyk Dr. Norbert Lammert Georg Janovsky Steffen Kampeter Bernd Neumann (Bremen) Dr. Peter Paziorek Anton Pfeifer Heinz Schemken Erika Steinbach Dr. Rita Süssmuth Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen