Diskussion über Pläne der Bundesregierung zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Wolfgang Meckelburg, Peter Weiß (Emmendingen), Dr. Maria Böhmer, Rainer Eppelmann, Ulf Fink, Ingrid Fischbach, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann, Julius Louven, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Andreas Storm, Thomas Strobl und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Besteht seitens der Bundesregierung die Absicht, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in einem Leistungssystem zusammenzufassen?
Sind der Bundesregierung Modellprojekte bekannt, bei denen eine engere Verzahnung von Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geprüft bzw. erprobt werden? Wenn ja, wo werden die Modellprojekte durchgeführt, und welche konkreten Erkenntnisse lassen sich daraus ableiten?
Sind die Aussagen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester, zutreffend, daß die Bundesregierung plant, die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in zwei oder drei Bundesländern zu erproben?
Wenn ja, in welchem Zeitraum ist eine solche Neuregelung zu erwarten?
Haben sich bereits Bundesländer zu einem solchen Modellversuch bereit erklärt, und wenn ja, welche?
Sind bereits Eckpunkte dieser Reform ausgearbeitet, und wenn ja, welche? Wenn nein, wann sollen die Eckpunkte veröffentlicht werden?
Basieren die Pläne der Bundesregierung zu einer Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe auf den bereits in der letzten Legislaturperiode von der damaligen Bundesregierung dazu vorbereiteten Entwürfen?
Welche Vorteile erwartet die Bundesregierung von einer Zusammenlegung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe?
Wie viele Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen gleichzeitig Leistungen der Arbeitslosenhilfe?
Welche Angaben bezüglich Alter, Geschlecht, Ausbildung und Verteilung alte/neue Bundesländer liegen der Bundesregierung über den Personenkreis vor, der Hilfe zum Lebensunterhalt und Arbeitslosenunterstützung bezieht?
Welche speziellen Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um möglichst viele Personen, die gleichzeitig Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfeleistungen beziehen, wieder dauerhaft in eine subventionsfreie Beschäftigung zu bringen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob und in welchem Umfang von der in der letzten Legislaturperiode von der alten Bundesregierung mit dem neu gefaßten § 18 Abs. 5 BSHG geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, Hilfeempfängern finanzielle Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu bieten?
Stimmt die Bundesregierung mit der Aussage des designierten Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in der „Welt“ vom 13. April 1999 überein, daß eine Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe „weniger Transferzahlungen, eine strengere Bedürftigkeitsprüfung und den Wegfall von staatlichen Rentenzahlungen für Langzeitarbeitslose“ bedeuten würde?
Wenn ja, auf welche Summe schätzt die Bundesregierung die Einsparungen bei den Transferleistungen und bei den staatlichen Rentenzahlungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen einer Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe die Angleichung der Hilfen zur Arbeit nach dem BSHG und der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III?
Beabsichtigt die Bundesregierung bei einer Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe die Einführung einer an die Sozialhilfe angelehnten Bedürftigkeitsprüfung für die Hilfebedürftigen, und wenn ja, welche Kriterien sind hierfür geplant?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Vermögenseinsatz bei Leistungen der Arbeitslosenhilfe dem Vermögenseinsatz bei Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt anzugleichen?
Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen angestellt, welche staatliche Ebene die Finanzierung des neuen Leistungssystems übernehmen soll, nachdem derzeit die Arbeitslosenhilfe vom Bund und die Sozialhilfe von den Kommunen getragen wird?
Hat die Bundesregierung die Pläne zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe bereits mit den Kommunalen Spitzenverbänden erörtert, und welche Auffassung haben die Kommunalen Spitzenverbände vertreten?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die Städte, Gemeinden und Kreise bei einer Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht zusätzlich belastet werden?