Bundesminister Bodo Hombachs Hausbauangelegenheiten und diesbezügliche Kenntnis von Bundeskanzler Gerhard Schröder
der Abgeordneten Ronald Pofalla, Dr. Ralf Brauksiepe, Norbert Geis, Volker Kauder, Eckart von Klaeden, Andrea Astrid Voßhoff und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit Frühsommer 1998 gibt es in den Medien (z. B. „DER SPIEGEL“ vom 8. Juni 1998, „Focus“ vom 8. Februar 1999) Berichte über eine behauptete Begünstigung von Bodo Hombach bei seinem Hausbau in den 80er Jahren durch Veba. Die Begünstigung soll nach diesen Veröffentlichungen darin bestanden haben, daß bis zu 200000 DM Baukosten nicht bei Bodo Hombach, sondern im Bereich von Veba abgerechnet wurden. Bundesminister Bodo Hombach bestreitet eine solche Begünstigung durch Veba; alle entstandenen Baukosten seien ihm in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt worden.
Gegen mindestens einen Veba-Mitarbeiter, der mit Bodo Hombachs Hausbau befaßt war, gibt es nach diesen Veröffentlichungen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Falschaussagen zu diesem Thema. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Bodo Hombach finden nicht statt.
Die behauptete Kostenverschiebung zu Lasten von Veba wäre eine Straftat, unabhängig von der Frage der Verjährung. Die Kostenverschiebung wäre aber auch ein die Arbeit von Bundesminister Bodo Hombach belastender Vorgang, der an der Eignung des Bundesministers zweifeln lassen würde: Als Chef des Bundeskanzleramtes ist Bundesminister Bodo Hombach nicht nur der Cheforganisator der Bundesregierung, z. B. bei den Energiekonsensgesprächen, sondern er ist auch der verantwortliche Bundesminister für den Bundesnachrichtendienst.
Während Ministerpräsident Wolfgang Clement, Nordrhein-Westfalen, die Begünstigungsvorwürfe als so schwerwiegend ansah, daß er vor der Ernennung von Bodo Hombach zum Landesminister ein Wirtschaftsprüfergutachten dazu auf Landeskosten einholte, hat Bundeskanzler Gerhard Schröder vor der Ernennung von Bodo Hombach zum Bundesminister einerseits die Vorwürfe und andererseits das Ergebnis des erwähnten Wirtschaftsprüfergutachtens gekannt; ob er darüber hinaus etwas in dieser Angelegenheit unternommen hat, ist nicht bekannt.
Im März 1999 legte Bundesminister Bodo Hombach ein weiteres Wirtschaftsprüfergutachten vor, woraus geschlossen werden kann, das Ergebnis des ersten Wirtschaftsprüfergutachtens sei nicht mehr als ausreichend angesehen worden. Gleichzeitig erwog Bundesminister Bodo Hombach öffentlich, ob die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages nützlich sei, um Klarheit in seine Hausbauangelegenheiten zu bringen.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat es bisher vermieden, sich öffentlich hinter Bundesminister Bodo Hombach zu stellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Hält Bundeskanzler Gerhard Schröder ungeachtet der in der Presse veröffentlichten behaupteten möglichen Verstrickung von Bundesminister Bodo Hombach in die sog. Veba-Immobilienaffäre weiterhin daran fest, Bundesminister Bodo Hombach an den Energiekonsensgesprächen zu beteiligen, an denen auch die Veba teilnimmt?
Hat Bundeskanzler Gerhard Schröder vor oder nach Ernennung von Bundesminister Bodo Hombach mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement Gespräche über die gegen Bundesminister Bodo Hombach erhobenen Vorwürfe betreffend die Umstände seines privaten Hausbaus geführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Waren die über den privaten Hausbau von Bodo Hombach veröffentlichten Vorgänge für den Bundeskanzler Gerhard Schröder Anlaß zu prüfen, ob und ggf. inwieweit Bundesminister Bodo Hombach als der verantwortliche Bundesminister für den Bundesnachrichtendienst erpreßbar geworden sein könnte?
Inwieweit war Bundesminister Bodo Hombach an der Vergabe der bisher vorliegenden Gutachten über die Umstände seines Hausbaus beteiligt, und inwieweit hat Bundeskanzler Gerhard Schröder davon Kenntnis?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. inwieweit die Gutachten vom März 1999 in Sachen Bodo Hombach von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen veranlaßt wurden?
Wie erklärt Bundesminister Bodo Hombach, daß er zwar die Kosten für die Gutachten vom März 1999, nicht aber die Kosten für die Gutachten vom Juni 1998 übernommen hat?
Welche Prüfer der C & L Deutsche Revision haben das Gutachten vom 10. März 1999 zu verantworten, und warum fehlt die Unterschrift auf dem den Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages zugesandten Exemplar?
Wie erklärt Bundesminister Bodo Hombach, daß das Gutachten vom 5. März 1999 von der PwC Deutsche Revision, das Gutachten vom 10. März 1999 hingegen von der C & L Deutsche Revision erstellt wurde?
Welche Mitarbeiter aus dem Bereich der Veba waren nach Kenntnis von Bodo Hombach in welchen Funktionen unmittelbar oder mittelbar mit dem Hausbau von Bundesminister Bodo Hombach befaßt?
Hat Bundesminister Bodo Hombach die Gutachten der Revisionsgesellschaft C & L Deutsche Revision bzw. der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutsche Revision betreffend die Umstände seines Hausbaus der in der sog. Veba-Immobilienaffäre ermittelnden Staatsanwaltschaft Bochum zugeleitet, und wenn nein, weshalb sieht er dazu auch nach den jüngsten Presseveröffentlichungen keine Veranlassung?
Aufgrund welcher Vorschriften der Strafprozeßordnung hat der Rechtsanwalt von Bundesminister Bodo Hombach um Akteneinsicht in die einschlägigen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Bochum gebeten und diese erhalten (vgl. Schreiben des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt vom 21. April 1999), wenn dort kein Ermittlungsverfahren gegen Bundesminister Bodo Hombach anhängig ist?
Welche Erkenntnisse hat Bundesminister Bodo Hombach aus der Einsichtnahme in die Akten der Staatsanwaltschaft Bochum gewonnen, und hat er daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet, ggf. welche?
Hat Bundesminister Bodo Hombach Bundeskanzler Gerhard Schröder über seine aus der Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Bochum gewonnenen Erkenntnisse und die von ihm ggf. eingeleiteten rechtlichen Schritte informiert?
An welchem Kalendertag endete die Immunität, die Bundesminister Bodo Hombach in seiner Eigenschaft als Abgeordneter des Landtages Nordrhein-Westfalen genoß?
Wie erklärt Bundesminister Bodo Hombach, daß die C & L Deutsche Revision mit Schreiben vom 5. März 1999 an den Staatssekretär im Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen äußerte, aufgrund von Presseveröffentlichungen über neue Aussagen vor der Staatsanwaltschaft sei sie gebeten worden, ergänzende Prüfungsfeststellungen über Sachverhalte zu treffen, die in den Presseveröffentlichungen angesprochen seien, der Pressesprecher von Bundesminister Bodo Hombach unter dem 9. März 1999 hingegen erklärte, es handele sich insoweit um die Wiederholung alter Vorwürfe?
Womit wird die Behauptung des Pressesprechers von Bundesminister Bodo Hombach unter dem 9. März 1999 begründet, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutsche Revision habe nach ihrem Gutachten vom 5. März 1999 alle Gewerke des Bauvorhabens von Bundesminister Bodo Hombach „zusätzlich mit den offiziellen Preislisten für hochwertigste Bauten verglichen“, obwohl dies aus dem Gutachten nicht ersichtlich ist?
Was hat Bundesminister Bodo Hombach veranlaßt, die neuen Gutachten vom März 1999 nicht auf Fragestellungen zu beschränken, die vom ersten Gutachten nicht erfaßt waren, sondern den gesamten Vorgang einer erneuten Überprüfung zu unterziehen, obwohl er die im Juni 1998 erstellten Gutachten als „Freispruch erster Klasse“ (vgl. FAZ vom 13. Juni 1998) bezeichnet hatte?
Trifft es zu, daß die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Hausbauangelegenheit von Bodo Hombach geprüft hat, Wirtschaftsprüfer bei der Veba ist, und seit wann ist dies Bundesminister Bodo Hombach bekannt?
Sind die die Hausbauangelegenheiten von Bundesminister Bodo Hombach betreffenden Bauakten der Veba noch vollständig vorhanden, und haben diese den Wirtschaftsprüfern vollständig vorgelegen?
Inwieweit enthält die FAZ vom 2.Februar 1999, auf die der Staatssekretär im Bundeskanzleramt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 21. April 1999 ausdrücklich Bezug genommen hat (vgl. Plenarprotokoll 14, S. 2722 C), Aussagen, die die Behauptung des Pressesprechers von Bundesminister Bodo Hombach stützen, die CDU versuche hinsichtlich der Hausbauangelegenheiten jetzt auch offen, die Verdachtsberichterstattung zu instrumentalisieren, und CDU-Abgeordnete hätten immer wieder versucht, falsche Beschuldigungen zu lancieren, die nur dem Ziel dienten, Bundesminister Bodo Hombach persönlich zu verunglimpfen?
Mit Ablauf welchen Tages endete das Landtagsmandat von Bundesminister Bodo Hombach, und für welchen Zeitraum (Beginn und Ende) hatte Bundesminister Bodo Hombach Ansprüche auf Abgeordnetenentschädigung als Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, die auf seine Bezüge als Bundesminister anzurechnen waren?
Warum spendete Bundesminister Bodo Hombach zwar seine Landtagsdiäten für die Monate November und Dezember 1998, „um Mißdeutungen zu vermeiden“, nicht jedoch seine Landtagsdiäten für den Monat Oktober 1998, obwohl er auch für diesen Monat Amtsbezüge als Bundesminister erhalten hat?
Sind Bodo Hombach, als er noch nicht Bundesminister war, besondere Vergünstigungen bzw. geldwerte Vorteile von der Westdeutschen Landesbank bei der Gewährung von Darlehen für seinen Hausbau gewährt worden (vgl. „General-Anzeiger“ vom 4./5. Juli 1998), oder hat er Fördergelder für den Bau seines Hauses erhalten?
War an den Verhandlungen für die Gewährung des Darlehens der Präsident der Westdeutschen Landesbank oder ein anderes Vorstandsmitglied beteiligt, ggf. wer?