Regelsätze der Sozialhilfe und Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen
der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Peter Götz, Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In der 14. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurden bislang u. a. folgende Änderungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) beschlossen. Die bestehende Übergangsregelung für die Anpassung der Regelsätze nach § 22 BSHG wurde nochmals um zwei weitere Jahre verlängert. Demnach werden die Sozialhilferegelsätze zum 1. Juli 2000 und zum 1. Juli 2001 um den Vomhundertsatz erhöht, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. In der Zwischenzeit soll ein neues Bedarfsbemessungsschema ausgearbeitet werden, das dann für die Erhöhung der Regelsätze ab 2002 Anwendung finden soll. Mit dem neuen § 101a wurde eine Experimentierklausel in das Bundessozialhilfegesetz eingefügt, mit der zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe die Pauschalierung weiterer Leistungen erprobt werden kann. Diese gesetzlichen Regelungen geben Anlass zu folgenden Fragen an die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wird die Erhöhung der Rentenbezüge zum 1. Juli 2001 um den Vomhundertsatz erfolgen, der der Inflationsrate des Vorjahres entspricht, und wenn nein, nach welcher Regelung wird die Erhöhung der Rentenbezüge zum 1. Juli 2001 erfolgen?
Wie hoch wird nach den Planungen der Bundesregierung voraussichtlich der Vomhundertsatz sein, um den zum 1. Juli 2001 die Rentenbezüge erhöht werden?
Werden die Regelsätze der Sozialhilfe gemäß den Bestimmungen des § 22 Abs. 6 Satz 2 BSHG zum 1. Juli 2001 um den Vomhundertsatz angehoben, um den auch die Rentenbezüge zum gleichen Zeitpunkt erhöht werden oder gibt es Planungen, für die Erhöhung der Sozialhilfesätze zum 1. Juli 2001 eine andere Regelung anzuwenden, und wenn ja, welche?
Welche Steigerung werden die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger konkret zu erwarten haben?
Wird die zusätzliche Belastung der Sozialhilfeempfänger durch die so genannten Ökosteuern, insbesondere durch die Erhöhung der Stromsteuer, bei der Regelsatzbemessung für die Sozialhilfe Berücksichtigung finden, und wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Höhe?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine Neuregelung des Bundessozialhilfegesetzes vorzuschlagen, mit der die Regelsätze nach § 22 BSHG neu festgelegt werden können, damit zeitgerecht Klarheit darüber geschaffen werden kann, wie sich künftig die Regelsätze der Sozialhilfe bemessen, wenn die derzeit geltende Regelung, die letztmalig zum 1. Juli 2001 Anwendung finden wird, ausläuft?
Was kann getan werden, wenn die geplante Neuregelung nicht rechtzeitig in Kraft tritt?
Welche Erkenntnisse haben die von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten und deren Auswertung hinsichtlich der Neubemessung der Sozialhilferegelsätze erbracht und wie werden diese in ein neues Bedarfsbemessungsschema einfließen?
Wird das Lohnabstandsgebot des § 22 Abs. 4 BSHG von der geplanten Neuregelung berührt werden bzw. wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass dem § 22 Abs. 4 BSHG auch in Zukunft genüge getan wird?
Welche Grundlagen ergeben sich aus den Einkommens- und Verbrauchsstichproben von 1998 hinsichtlich der Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten für die Neubemessung der Regelsätze der Sozialhilfe gemäß § 22 Abs. 3 BSHG?
Welche Bundesländer haben bislang von der Möglichkeit des § 101a BSHG Gebrauch gemacht und Rechtsverordnungen erlassen, nach denen Modellvorhaben zur Pauschalierung der Sozialhilfeleistungen durchgeführt werden können?
Wann sind in den jeweiligen Bundesländern diese Rechtsverordnungen erlassen worden?
Wie und unter welchen Bedingungen erfolgt nach den Rechtsverordnungen der einzelnen Bundesländer eine Pauschalierung der Unterkunftskosten?
Werden die durch die so genannten Ökosteuern und den Preisanstieg bei den Energiekosten gestiegenen Unterkunftskosten bei der Festsetzung der Pauschalierung derzeit berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Weise und in welcher Höhe?
Auf welche Weise sind die Kommunen als Träger der Sozialhilfe an der Entscheidung über die Anpassung der Regelsätze der Sozialhilfe und an Durchführung und Evaluierung der Modellvorhaben beteiligt?
Wer ist mit der Evaluation der Modellvorhaben beauftragt und wer wird an den Evaluierungsvorhaben mitbeteiligt?
Ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen bei der Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Experimentierklausel des § 101a BSHG Erkenntnisse für eine Neufestsetzung der Regelsätze der Sozialhilfe, und wenn ja, welche?
Wie verhält sich der Vorschlag für ein Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens mit der dort vorgesehenen Pauschalierung der Sozialhilfeansprüche eines Rentners als Inhalt der so genannten Grundsicherung zu der möglichen Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen nach § 101a BSHG?
Wird die geplante Einführung einer pauschalierten Sozialhilfeleistung für Rentnerinnen und Rentner in Form einer bedarfsorientierten Grundsicherung nach dem Entwurf des im Rahmen der Rentenreform geplanten Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dazu führen, dass eine Weiterführung der Modellvorhaben zur Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen nach § 101a BSHG mit einer entsprechenden Auswertung bis spätestens 31. Dezember 2004 obsolet wird und die Durchführung dieser Modellvorhaben entsprechend verkürzt wird?
Wird die Bundesregierung auf der Grundlage der im Rentenreformkonzept vorgesehenen Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen für Rentnerinnen und Rentner als so genannte Grundsicherung einen Vorschlag zur generellen Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen im Bundessozialhilfegesetz vorlegen und wann ist mit einem solchen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zu rechnen?
Beabsichtigt die Bundesregierung auch für andere Gruppen von Beziehern von Sozialhilfeleistungen vom Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe abzuweichen, wie sie dies mit der so genannten Grundsicherung im Rahmen des geplanten Altersvermögensaufbaugesetzes (AVAG) für Rentner und dauerhaft Erwerbsgeminderte bereits tut, und wenn ja, für welche?