Kampf gegen Kinderarbeit
der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Siegfried Helias, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Internationale Arbeitsorganisation ILO hat eine Konvention gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit verabschiedet. Ausbeuterische Kinderarbeit ist eine soziale Provokation. Während auf der einen Seite Millionen von Erwachsenen ohne Arbeit sind, werden auf der anderen Seite Millionen von Kindern zur Arbeit gezwungen. Dieser Zwang offenbart einen irrationalen Zustand der Welt.
250 Millionen Kinder müssen Schätzungen der ILO zufolge ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten oder zum Familieneinkommen beitragen. Das Kinderhilfswerk UNICEF geht sogar von 300 Millionen Kindern aus. Mit der jetzt verabschiedeten Konvention ist lediglich ein Kompromiß gelungen, nach der extreme Formen von Kinderarbeit bis zum Alter von 18 Jahren im Bereich Zwangsarbeit, Prostitution, illegale Tätigkeiten und gesundheitsschädliche Jobs untersagt werden. In der neuen Konvention ist jedoch nicht enthalten, solche Tätigkeiten zu untersagen, die Kinder am Schulbesuch hindern.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen7
Wie beurteilt sie die neue Konvention gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit?
Welche Forderungen der Beschlüsse des Deutschen Bundestages konnten umgesetzt werden, und welche nicht?
Wie bewertet sie die ergänzenden Aktionsprogramme, welche nur Empfehlungscharakter haben?
Welche weiteren Maßnahmen wird sie ergreifen, um dem langfristigen Ziel der Abschaffung der Kinderarbeit näherzukommen?
Welche Maßnahmen wird sie im Bereich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit ergreifen, um eine weitere Reduzierung der Kinderarbeit in den entsprechenden Ländern zu erreichen?
Wie beurteilt sie die Wirkung von „food for education“-Programmen zur Verhinderung von Kinderarbeit und zur Förderung von Grundbildung?
Wie beurteilt sie nach der Konvention die Wirksamkeit der getroffenen Regelung zur Verhinderung des Mißbrauchs von Kindern als Soldaten?