BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Forschungsanlage Karlsruhe (G-SIG: 14010905)

Sanierung der bereits vorhandenen und Konditionierung der neu anfallenden radioaktiven Abfälle in der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe im Forschungszentrum Karlsruhe, bisherige und zukünftige Mengen, Standorte für eine Zwischenlagerung der aus dem Rückbau kerntechnischer Anlagen anfallenden radioaktiven Abfälle, Erweiterung der Lagerkapazitäten in Karlsruhe, Kosten

Fraktion

CDU/CSU

Datum

27.03.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/282522. 02. 2000

Forschungsanlage Karlsruhe

der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Georg Girisch, Dr. Paul Laufs, Vera Lengsfeld, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Bernward Müller (Jena), Franz Obermeier, Dr. Peter Paziorek, Christa Reichard (Dresden), Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, Hans-Peter Schmitz (Baesweiler), Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB) wird vom Forschungszentrum Karlsruhe GmbH (FZK) betrieben. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Gesellschafter mit 90 % und das Land Baden-Württemberg mit 10 % beteiligt. Bei der Anlage handelt es sich um eine Entsorgungseinrichtung mit Konditioniereinrichtungen für feste und flüssige Abfälle zur Herstellung endlagerfähiger Abfallgebinde sowie um ein Zwischenlager für derzeit 47 000 m3 Abfall. Dies entspricht etwa 60 % des Volumens des in der Bundesrepublik Deutschland zwischengelagerten nicht wärmeentwickelnden radioaktiven Abfalls. Derzeit fehlt eine verlässliche Planungsgrundlage zur Konditionierung endlagergerechter Abfallgebinde. Vom Bundesamt für Strahlenschutz existieren lediglich so genannte vorläufige Endlagerbedingungen für die Schachtanlage Konrad, nach denen zurzeit landesweit konditioniert wird. Zugleich verlagert der Bund jedoch das nicht unerhebliche finanzielle Risiko einer möglichen Nachkonditionierung für den Fall, dass die Endlagerbedingungen für ein heute noch nicht feststehendes Endlager von den vorläufigen Bedingungen für Konrad abweichen, auf den jeweiligen Abfallerzeuger.

Bei HDB wird dieses Problem zusätzlich dadurch verschärft, dass nicht nur anfallende Neuabfälle betroffen sind, sondern auch große Mengen von Altabfällen aufgrund der fehlenden Endlager nunmehr langzeitsicher zwischengelagert werden müssen. Bereits jetzt weisen einige Abfallgebinde Korrosionserscheinungen auf. HDB beabsichtigt daher, diese in Containern stehenden Abfallgebinde entsprechend den vorläufigen Endlagerbedingungen Konrad mit Beton in Container zu vergießen. Hierdurch werden die Abfallgebinde in einen künftig praktisch nicht mehr veränderbaren Zustand übergeführt. Es ist daher davon auszugehen, dass bei Abweichungen künftiger Endlagerbedingungen gegenüber den derzeitigen vorläufigen Endlagerbedingungen für Konrad eine entsprechende Nachkonditionierung der bereits mit Beton vergossenen Abfälle nicht oder nur mit immensem Kostenaufwand und technischen Aufwand möglich sein wird. Die HDB möchte dieses Risiko nicht selbst tragen, sondern sieht hier den Bund in der Pflicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe im Forschungszentrum Karlsruhe bereits ca. 50 000 m3 konditionierte Abfälle seit teilweise mehr als 20 Jahren lagern, die fast ausschließlich aus dem Betrieb und dem Rückbau der stillgelegten kerntechnischen Anlage des Bundes stammen?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, dass in größerem Umfang konditionierte Abfallgebinde, die seit längerem zwischenlagern, sanierungsbedürftig sind?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, dass in den nächsten 10 Jahren weitere große Mengen radioaktiver Abfälle aus dem Rückbau der stillgelegten kerntechnischen Anlagen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), Kompakte Natriumgekühlte Kernanlage (KNK) und Mehrzweckforschungsreaktor (MZFR) zur Konditionierung und Zwischenlagerung anfallen?

4

Nach welchen Endlagerbedingungen soll nach Auffassung der Bundesregierung die Sanierung der bereits vorhandenen sowie die Konditionierung der aus dem Rückbau der stillgelegten kerntechnischen Anlagen des Bundes neu anfallenden radioaktiven Abfälle in der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe erfolgen?

5

Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Sanierung der bereits konditionierten und längere Zeit gelagerten Abfallgebinde in der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe im Forschungszentrum Karlsruhe?

6

Welche Mengen an radioaktiven Abfällen sind bis zum 31. Dezember 1999 aus dem Betrieb und Rückbau der kerntechnischen Anlagen des Bundes, aufgeschlüsselt nach einzelnen Anlagen und Zwischenlagerorten, angefallen?

7

Mit welchen zusätzlichen Mengen (ab 1. Januar 2000) an schwach- und mittelschwachradioaktiven Abfällen rechnet die Bundesregierung aus dem Restbetrieb und dem Rückbau der stillgelegten kerntechnischen Anlagen des Bundes, aufgeschlüsselt nach einzelnen Anlagen und Zwischenlagerorten?

8

Welche Maßnahme plant die Bundesregierung, um die in den nächsten Jahren aus dem Rückbau der stillgelegten kerntechnischen Anlagen des Bundes zusätzlich anfallenden großen Mengen an radioaktiven Abfällen geordnet zu beseitigen?

9

Welche Standorte sind in dem Falle, dass eine erst für 2030 vorgesehene Endlagerung des Bundes eine Zwischenlagerung notwendig macht, für die Zwischenlagerung der aus dem Rückbau kerntechnischer Anlagen des Bundes anfallenden radioaktiven Abfälle vorgesehen?

10

Sind hierfür auch Erweiterungen der bei der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe vorhandenen Lagerkapazitäten erforderlich und ggf. in welchem Umfang?

11

Wie würde sich die Zwischenlagersituation bis 2030 darstellen (Angabe der Menge, die im jeweiligen Jahr zwischengelagert werden müssen), wenn das kurz vor der Planfeststellung stehende Bundesendlager Konrad zügig und termingerecht realisiert und bis spätestens zum Jahr 2005 in Betrieb gehen würde?

12

Welche jährlichen Kosten entstehen dem Bund voraussichtlich bis zum Jahr 2030 für die Zwischenlagerung der bereits vorhandenen und der neu hinzukommenden radioaktiven Abfälle bei

der Inbetriebnahme eines Bundesendlagers erst ab dem Jahr 2030 und

bei der Inbetriebnahme des Bundesendlagers Konrad etwa im Jahr 2005?

Berlin, den 22. Februar 2000

Kurt-Dieter Grill Cajus Caesar Marie-Luise Dött Georg Girisch Dr. Paul Laufs Vera Lengsfeld Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Bernward Müller (Jena) Franz Obermeier Dr. Peter Paziorek Christa Reichard (Dresden) Hans-Peter Repnik Dr. Christian Ruck Hans-Peter Schmitz (Baesweiler) Werner Wittlich Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen