Eine Internationale Insolvenzordnung als Diskussionsmodell für eine institutionelle Reform der Verschuldung souveräner Staaten
der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Siegfried Helias, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Kampagne „Erlassjahr 2000“ der deutschen Kirchen und Nichtregierungsorganisationen hat die Einführung einer Internationalen Insolvenzordnung, die ein Regelwerk zur „fairen“ Bearbeitung von Schuldenkrisen souveräner Staaten darstellen soll, zu einer ihrer zentralen Forderungen erhoben. Angemahnt wird ein „international verbindlicher, fairer und transparenter Rahmen, der den Umgang mit einem überschuldeten Staat regelt“. Ein wichtiger Punkt ist dabei, dass die Bevölkerung der überschuldeten Staaten ein „Existenzminimum zum Überleben zuerkannt“ bekommen soll.
Viele Befürworter sehen ein Vorbild in rechtlichen Regelungen der USA, die es staatlichen Körperschaften auf lokaler und regionaler Ebene ermöglichen, ein Insolvenzverfahren zu beantragen.
Der Deutsche Bundestag hat zuletzt mit Beschluss vom 22. April 1999 auf Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 14/ 794) der Bundesregierung die Aufgabe der Prüfung eines Internationalen Insolvenzrechts auferlegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Was hat die Bundesregierung unternommen, um dem Prüfungsauftrag des Deutschen Bundestages nachzukommen?
Bestehen in der Bundesregierung Überlegungen zur Initiierung eines Internationalen Insolvenzrechts?
Wenn ja, welche inhaltlichen Vorstellungen hat man hierzu entwickelt und welche konkreten Schritte zur Verwirklichung wurden auf welcher Ebene eingeleitet?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass – ungeachtet der im Rahmen der HIPC-Initiative (HIPC: Heavy Indebted Poor Countries) laufenden Bemühungen um eine Entspannung der Verschuldungslage armer Länder – mittel- und langfristig eine rechtsförmliche und strukturell tragfähige Lösung für die internationalen Kreditbeziehungen gefunden werden muss und dass eine solche Lösung die Verantwortung sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner berücksichtigen und das internationale Fluchtkapital einbeziehen sollte?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich bei dem Internationalen Insolvenzrecht um ein wesentliches Element der von ihr wiederholt befürworteten globalen Strukturpolitik handelt?
Hat die Bundesregierung Bedenken, dass bei Einführung einer derartigen Insolvenzordnung die Rückzahlungsdisziplin von Schuldnerstaaten aufgeweicht werden könnte?
Wenn ja, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Erfahrungen mit innerstaatlichen Insolvenzordnungen oder im Rahmen bisheriger bilateraler oder multinationaler Entschuldungsmaßnahmen für arme Länder, die solche Bedenken untermauern?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Internationalen Währungsfonds IWF nach transparenten Insolvenzordnungen auf innerstaatlicher Ebene?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung einen prinzipiellen Unterschied zwischen der ordnungspolitischen Notwendigkeit einer Insolvenzordnung auf nationaler und internationaler Ebene?
Hat die Bundesregierung Bedenken, dass der Konkurs eines überschuldeten Staates im Rahmen eines Internationalen Insolvenzrechts dessen internationale Kreditwürdigkeit stark beschädigen und die Möglichkeit zukünftiger Kreditaufnahme für ihn blockieren könnte?
Wenn ja, wie steht die Bundesregierung zu der im wissenschaftlichen Bereich vertretenen Auffassung, dass bestimmte Länder im Falle einer Überschuldung erst durch eine Internationale Insolvenzordnung wieder in die Lage versetzt werden können, an geregelten internationalen Kreditbeziehungen teilzunehmen, und bei solchen Ländern das Existenzminimum zum Überleben der Armen nur durch ein Internationales Insolvenzrecht rechtlich abgesichert werden kann?