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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Sicherung des Energiestandortes Ost (G-SIG: 14011035)

Privatisierungsverträge zwischen den VEAG-Anteilseignern und der Treuhandanstalt; Verteilung der Zuständigkeit zwischen BMWi, BMF und Bundeskanzler ("Chefsache"); ostdeutscher Stromtarif und Finanzierung der VEAG-Modernisierung; Rolle des Bundes; Notwendigkeit des Erhalts der VEAG bzw. Konsequenzen eines Konkurses, insbesondere für die betroffenen Arbeitsplätze und die Zukunft des ostdeutschen Braunkohletagebaus; Beteiligung ausländischer Investoren; Auswirkungen der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung; Verlängerung der Braunkohleschutzklausel im Energiewirtschaftsgesetz

Fraktion

CDU/CSU

Datum

25.05.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/313504. 04. 2000

Sicherung des Energiestandortes Ost

der Abgeordneten Günter Nooke, Kurt-Dieter Grill, Dr. Angela Merkel, Ulrich Adam, Hartmut Büttner (Schönebeck), Manfred Grund, Ulrich Klinkert, Manfred Kolbe, Dr. Paul Krüger, Dr. Michael Luther, Michael Stübgen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Vereinigte Energie AG (VEAG) ist das größte ostdeutsche Unternehmen mit zurzeit noch ca. 6 000 Arbeitsplätzen, von denen weitere ca. 10 000 Arbeitsplätze direkt in der Kohleförderung und eine noch wesentlich höhere Anzahl an Arbeitsplätzen indirekt abhängig sind.

In den Privatisierungsverträgen mit der Treuhandanstalt sind die heutigen sieben Anteilseigner RWE, Preußen-Elektra, Bayernwerk, EnBW, HEW, BEWAG und VEW umfangreiche Pflichten zum Erhalt der VEAG eingegangen.

Seitdem wurden in die Erneuerung der Kraftwerke und Anlagen knapp 17 Mrd. DM investiert.

Die VEAG ist nach eigener Darstellung derzeit aber unter dem Druck der hohen Abschreibungen und nicht zuletzt unter dem im Wettbewerb anhaltenden Verfall der Strompreise noch nicht wettbewerbsfähig.

Deshalb verhandeln zurzeit die Anteilseigner mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie über die Zukunft des Braunkohlenverstromers.

Das vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Werner Müller, favorisierte Stabilisierungsmodell ist allerdings nicht zustande gekommen.

Die Anteilseigner waren bislang nicht bereit, den von der VEAG erzeugten Strom zu Herstellungskosten zu übernehmen und anschließend zu Marktpreisen weiterzuverkaufen.

Die Anteilseigner waren lediglich bereit, ein Notprogramm mit einem Darlehensvolumen von 1 Mrd. DM bereitzustellen.

Damit verbunden sind ein Investitionsstopp und das Ziel, alle vorhandenen Kostensenkungspotentiale auszuschöpfen.

Hierzu gehört auch die Fusion mit der Lausitzer Braunkohle AG (Laubag).

Ein darüber hinausgehender Eigenbeitrag der Anteilseigner ist weiterhin offen; es fehlt damit an der langfristigen Sicherung der ostdeutschen Braunkohleförderung.

Gleichzeitig waren die westdeutschen Eigner allerdings auch nicht bereit, ihre Anteile weiterzuveräußern, obwohl ausländische Investoren Interesse signalisiert haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche konkreten Pflichten haben die heutigen Eigentümer der VEAG in den damaligen Privatisierungsverträgen übernommen?

Welchen Inhalt haben die so genannten „sideletters“ zu den Privatisierungsverträgen?

2

Welche Laufzeit haben diese Pflichten und mit welchen Vertragsstrafen sind sie im Einzelnen verbunden?

3

Welche Kaufpreise sind zu welchem Zeitpunkt fällig und welche Kaufpreiszahlungen sind vom unternehmerischen Ergebnis der VEAG bzw. von der verstromten Braunkohlenmenge abhängig?

4

Kontrolliert die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) fortlaufend die Privatisierungspflichten, und wenn ja, warum verhandelt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie über die Zukunft der VEAG, obwohl vorgesetzte Behörde der BvS nicht der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, sondern der Bundesminister der Finanzen ist?

5

Inwieweit hat sich bislang der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie auch auf politischer Ebene mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt bzw. wann wird eine solche Abstimmung folgen?

6

Gehört das VEAG-Thema zur vom Bundeskanzler propagierten „Chefsache Aufbau Ost“?

Hat die Bundesregierung das Thema „Zukunft der VEAG“ bereits im Bundeskabinett behandelt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wie hoch ist der Strompreisunterschied für Industrie und Tarifkunden zwischen alten und neuen Ländern zum Stichtag 1. Januar 2000 und welche Beträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher über den höheren Strompreis in Ostdeutschland insgesamt aufgebracht worden?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Höhe der bei der VEAG für Modernisierung und Erneuerung aufgewendeten Investitionskosten?

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welcher Anteil der Investitionen unmittelbar von den Anteilseignern und welcher Anteil mittelbar über die höheren Strompreise im Osten aufgebracht worden ist?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die bisher erfolgten Umstrukturierungen innerhalb der VEAG und wie beurteilt sie dabei die Zerschlagung des VEAG-eigenen Stromvertriebs?

10

Welche Forderungen haben die Anteilseigner bislang gegenüber dem Bund gestellt und wie hat sich die Bundesregierung dazu geäußert?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Stabilisierungsmodell durch die Anteilseigner selbst absoluten Vorrang vor einer öffentlichen Unterstützung jedweder Art haben muss?

12

Wäre die Bundesregierung bereit, auf die noch ausstehenden Privatisierungszahlungen und auf die laufenden Zahlungen je geförderter Menge Rohbraunkohle zu verzichten?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

13

Welche Wirkung wird die anstehende Entscheidung der EU-Kommission zur Fusion von Veba/Viag sowie die Entscheidung des deutschen Kartellamtes zur Fusion von RWE und VEW auf die weiteren Gespräche zur Zukunft der VEAG haben?

14

Welche weiteren Ziele verfolgt die Bundesregierung für den Fall, dass das Stabilisierungsmodell keinen Erfolg haben sollte?

Wird sie an einem Erhalt der VEAG festhalten?

15

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die VEAG ohne einen eigenen Endkundenmarkt wettbewerbs- und überlebensfähig sein wird?

Wie beurteilt sie eine Verknüpfung der VEAG mit den Regionalversorgungsunternehmen und deren Netzen?

16

Mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung, wenn nicht kurzfristig eine Lösung für die Zukunft der VEAG gefunden wird?

Welcher Arbeitsplatzabbau

– unmittelbar bei der VEAG,

– in den Braunkohletagebauen,

– in benachbarten Bereichen

ist zu befürchten?

17

Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung durch die künftige Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) auf die unter Frage 15 genannten Bereiche einerseits und andererseits auf die Arbeitsplätze in den KWK-Anlagen selbst?

18

Welche Folgen kann der bei der VEAG verhängte Investitionsstopp nach Einschätzung der Bundesregierung indirekt auch für die bereits genehmigten Abbaugebiete in den Braunkohletagebauen haben?

19

Wäre es für die Bundesregierung vorstellbar, die Anteile an der VEAG unmittelbar an ausländische Investoren weiterzuveräußern oder würde gegebenenfalls die Bundesregierung eine Rückgabe der Anteile an den Bund favorisieren?

20

Wie würde die Bundesregierung ein Zwischenerwerbermodell durch Einschalten eines Bankenkonsortiums beurteilen, das anschließend möglichst kurzfristig die Anteile an einen geeigneten, industriellen Partner weiterveräußert?

Welche Vorteile hätte aus Sicht der Bundesregierung ein solches Zwischenerwerbsmodell gegenüber einer Rückgabe der Anteile an den Bund?

21

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Anzeichen dafür, dass die VEAG ohne weitere Unterstützung in Konkurs gehen wird mit der Folge, dass auf Dauer rentable Anlagen aus der Konkursmasse heraus erneut privatisiert werden könnten?

Hielte die Bundesregierung einen solchen Weg für gangbar?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein mögliches Engagement ausländischer Investoren bei der VEAG, insbesondere über eine Offerte eines amerikanischen Konzerns, insgesamt ca. 30 Mrd. DM für die VEAG aufzuwenden, und hat sie gegebenenfalls bereits Gespräche mit ausländischen Interessenten geführt?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung die Braunkohleschutzklausel im Energiewirtschaftsgesetz und ihre Verlängerungsmöglichkeit bis zum Jahre 2005?

24

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Braunkohleverstromung in den neuen Ländern mittel- und langfristig rentabel sein wird?

Wie beurteilt sie die künftige Wettbewerbssituation zu west- aber auch osteuropäischen Stromversorgern?

Inwieweit ermöglicht es die Internationale Energiecharta osteuropäischen Stromversorgern bereits heute, ihren Strom in Deutschland und der EU abzusetzen?

Berlin, den 4. April 2000

Günter Nooke Kurt-Dieter Grill Dr. Angela Merkel Ulrich Adam Hartmut Büttner (Schönebeck) Manfred Grund Ulrich Klinkert Manfred Kolbe Dr. Paul Krüger Dr. Michael Luther Michael Stübgen Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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