Leistungen im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa
der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Peter Weiß (Emmendingen), Ursula Heinen, Peter Hintze, Dr. Norbert Blüm, Siegfried Helias, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Dr. Christian Ruck und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Bundeshaushaltsplan 2000 sind im Einzelplan 60 Titel 547 04 „Sonstige Leistungen im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa“ in Höhe von 300 Mio. DM etatisiert. Gemäß der Finanzplanung des Bundes sollen auch in den Jahren 2001 und 2002 die jeweils gleichen Summen für Hilfen und Maßnahmen im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa zur Verfügung gestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Bundesministerien werden welche Anteile des Haushaltstitels „Sonstige Leistungen im Rahmen des Stabilitätpakts für Südosteuropa“ bewirtschaften?
Für welche Maßnahmen und Projekte planen die betreffenden Bundesministerien (nach Ziffer 1) die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel einzusetzen?
Mit welchen Quoten werden die einzelnen Länder, die zum Stabilitätspakt für Südosteuropa gehören, aus den für die Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 300 Mio. DM zur Verfügung gestellten Mitteln bedacht werden?
Wie viele Mittel wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Technische Zusammenarbeit und für die Finanzielle Zusammenarbeit mit den Ländern Südosteuropas aus dem oben genannten Haushaltstitel zur Verfügung stellen?
Wie viele Mittel wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aus den o.g. Haushaltstiteln für Maßnahmen der Kirchen, der Nichtregierungsorganisationen und der politischen Stiftungen zur Verfügung stellen?
Wie viele Mittel sind für politische Bildungsmaßnahmen und für Demokratieförderung vorgesehen?
Ist geplant, die für das Jahr 2000 vorgesehene Aufteilung der Mittel für „Sonstige Leistungen im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa“ auf die einzelnen Bundesministerien auch in den Haushaltsjahren 2001 und 2002 fortzuführen?
Wenn nein, welche Veränderungen sind geplant und welche Bundesministerien werden künftig welche Anteile dieses Haushaltstitels im Jahr 2001 und im Jahr 2002 bewirtschaften können?
Welche Mittel werden seitens der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union für die Tätigkeit der UN-Mission im Kosovo (UNMIK) im Jahr 2000 und in den nachfolgenden Jahren zur Verfügung gestellt?
Trifft die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3. Februar 2000 zitierte Feststellung des UNMIK-Leiters Kouchner zu, dass seine Verwaltung am Rande des Bankrotts stehe und die dringend notwendigen Angestellten in Krankenhäusern, Schulen, Hochschulen und Justiz nicht mehr bezahlen könne?
Wenn ja, welche Ursachen hat der drohende Bankrott?
Welche Überlegungen und Maßnahmen gibt es, um den drohenden Bankrott der UN-Verwaltung für den Kosovo abzuwenden?
Wie werden die verschiedenen bilateralen, europäischen und multilateralen Hilfen für Südosteuropa koordiniert und welche institutionellen Vorkehrungen sind getroffen worden, um Reibungsverluste und Parallelarbeit zu vermeiden sowie die komplizierten internationalen Strukturen in Südosteuropa zu vereinfachen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen dem Koordinator des Stabilitätspaktes einerseits und dem Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Europäischen Kommission andererseits?
Wer legitimiert und kontrolliert auf politischer Ebene die Arbeiten des Koordinators sowie der Arbeitstische des Stabilitätspaktes?
Welches Verhältnis wird das künftige Interim-politische und -sicherheitspolitische Komitee (IPSK) der Europäischen Union zum Stabilitätspakt haben?
Welche Kosten entstehen im laufenden Jahr 2000 voraussichtlich für
Gehälter und andere Personalaufwendungen für die internationalen militärischen und zivilen Kräfte in Südosteuropa,
Konferenzen, Seminare und ähnliche Veranstaltungen außerhalb des ehemaligen Jugoslawiens?