Neustrukturierung der Migrationsberatung für Zuwanderer und Einführung einer Eingliederungsvereinbarung mit dem Zuwanderer
der Abgeordneten Eva-Maria Kors, Hartmut Koschyk, Georg Janovsky, Erika Reinhardt, Ilse Falk, Vera Lengsfeld, Heinz Schemken, Dr. Erika Schuchardt, Carl-Dieter Spranger, Klaus-Peter Willsch, Norbert Geis, Erwin Marschewski, (Recklinghausen), Dietrich Austermann, Wolfgang Bosbach, Hans-Peter Repnik, Birgit Schnieber-Jastram und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung beabsichtigt, die verschiedenen Beratungsinstitutionen für die unterschiedlichen Zuwanderungsgruppen in einer Migrationsberatung zusammenzufassen und mit jedem Zuwanderer eine Eingliederungsvereinbarung zu vereinbaren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Finanzielle und personelle Ausstattung der Beratungsstellen
1. Welche Institutionen, getrennt nach Sozialverbänden, sonstigen Interessenvertretungen und öffentlichen Einrichtungen, führen derzeit Beratungen für Zuwanderungsgruppen allgemein und für Aussiedler und Spätaussiedler im Speziellen in der Bundesrepublik Deutschland durch?
2. Welche finanziellen Mittel standen bzw. stehen den Institutionen, getrennt nach Sozialverbänden, sonstigen Interessengruppen und öffentlichen Einrichtungen, für die Beratung von Zuwanderern allgemein sowie Aussiedlern und Spätaussiedlern im Besonderen in den Jahren 1998, 1999 und 2000 zur Verfügung?
3. Wie hoch war bzw. ist der Anteil der von der Bundesregierung, getrennt nach den einzelnen Bundesministerien, hierzu zur Verfügung gestellten Finanzmittel im Einzelnen in den Jahren 1998, 1999 und 2000? Wie hoch sollen diese Zuwendungen nach den Plänen der Bundesregierung im Jahre 2001 und in den Folgejahren ausfallen?
4. Welche zusätzlichen finanziellen Förderungen erhalten diese Einrichtungen von den verschiedenen Bundesländern und Kommunen?
5. Beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig die Zusammenlegung der finanziellen Fördermittel, die derzeit noch getrennt für Projekte mit Ausländern und Projekte mit Aussiedlern und Spätaussiedlern im Bundeshaushalt ausgewiesen sind? Wenn ja, welche Begründung führt die Bundesregierung für diese Änderung an?
6. Wie viele Personen sind in den einzelnen Einrichtungen im Bereich der Beratung für Zuwanderungsgruppen allgemein und für Aussiedler und Spätaussiedler im Speziellen versicherungspflichtig beschäftigt? Wie hoch ist der Anteil der ehrenamtlich Tätigen in diesen Institutionen?
7. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von ihr angesprochenen Formen der „Doppelarbeit“ im Bereich der Beratung von Aussiedlern und Spätaussiedlern? Beruhen diese Erkenntnisse auch auf Teilnehmerstatistiken? Wie soll solche „Doppelarbeit“ künftig konkret vermieden werden? Bedeutet dies die Schließung einzelner Einrichtungen oder Beratungsstellen? Welche Beratungsstelle soll dann nach welchen Kriterien bevorzugt gefördert werden? Wer entscheidet hierüber?
8. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Spezialisierungen einzelner Beratungsstellen vor? Worin bestehen diese Spezialisierungen?
„Netzwerk für Integration“
9. In welchen Städten und Gemeinden wird die Idee der Bundesregierung „Netzwerk für Integration“ besonders im Hinblick auf die Aussiedler- und Spätaussiedlerintegration derzeit bereits praktiziert? Welche Institutionen nehmen daran im Einzelnen teil? Welche besonderen Erfahrungen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Netzwerke besonders im Hinblick auf die Aussiedler- und Spätaussiedlerbetreuung gemacht?
10. Liegen der Bundesregierung über die Arbeit dieser „Netzwerke für Integration“ schon Studien vor? Wenn ja, welche Studien sind dies? Wer sind die Verfasser? Wurde die Ausarbeitung dieser Studien mit öffentlichen Mitteln gefördert? Von wem stammten diese Mittel? Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit dem Vorliegen solcher Studien? Ist die Bundesregierung bereit, solche Studien finanziell zu fördern? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
11. Wie hoch ist der Anteil der Aussiedler und Spätaussiedler, die sich in solchen Projekten engagieren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Anteil der Aussiedler und Spätaussiedler in diesen Projekten zu erhöhen? Wie viele Aussiedler und Spätaussiedler sind in solchen Projekten versicherungspflichtig beschäftigt?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne Initiativen als Modellprojekte besonders zu fördern? Wenn ja, in welcher Höhe sollen diese Projekte gefördert werden und aus welchen „Töpfen“ soll diese Förderung stammen?
Beteiligung der Sozialämter und Arbeitsämter
13. Wie sollen Sozialämter und Arbeitsämter nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig an den Beratungen der Zuwanderer allgemein und der Aussiedler und Spätaussiedler im Speziellen anders als bisher beteiligt werden? Welche Änderungen in der Organisations- und Kostenstruktur der Behörden ist hierfür nötig?
14. Welcher Handlungsbedarf für die Verwaltungen oder den Gesetzgeber ergibt sich hieraus? Welche Verwaltungsvorschriften oder Gesetze müssen im Einzelnen geändert werden? Ist für letzteres die Zustimmung des Bundesrates erforderlich?
15. Wie sieht die konkrete Gestaltung der Modellprojekte mit der Bundesanstalt für Arbeit aus, die bundesweit für jugendliche Spätaussiedler in 2000 gefördert werden sollen?
Eingliederungsvereinbarung
16. Welche rechtliche Qualität soll die o. g. Eingliederungsvereinbarung nach der Vorstellung der Bundesregierung haben? Ist es richtig, dass es sich dabei um eine Pflichtvereinbarung handeln soll?
17. Welches Konzept hat die Bundesregierung zur Finanzierung ihres neuen Eingliederungsverfahrens ?
18. Ab wann rechnet die Bundesregierung mit der Umsetzung des Eingliederungsverfahrens?
19. Wer schließt mit dem Zuwanderer oder Spätaussiedler diese Eingliederungsvereinbarung? Zu welchem Zeitpunkt soll diese Vereinbarung mit den Spätaussiedlern geschlossen werden? Von welcher Dauer des Integrationsprozesses geht die Bundesregierung aus?
20. Mit Hilfe welchen Verfahrens und von wem sollen die allgemeingültigen Vorgaben für die individuellen Förderpläne erarbeitet und festgelegt werden?
21. Welche konkrete Vorstellung über das erforderliche Verwaltungsverfahren hat die Bundesregierung? Wie sollen die gesetzlichen Vorgaben aussehen? Wie gestaltet sich die Koordination zwischen der Bundesregierung und den Ländern? Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Wohnortezuweisungsgesetz?
22. Wer prüft in der Folgezeit die Einhaltung der Eingliederungsvereinbarung? In welchen Zeitabständen, durch wen und wie soll eine solche Überprüfung erfolgen? Für welchen Zeitraum ist eine solche Überprüfung vorgesehen?
23. Welche konkreten Sanktionsmöglichkeiten sollen für den Fall des Nichterfüllens der Eingliederungsvereinbarung bestehen? Sieht das Konzept der Bundesregierung bestimmte Abstufungen vor? Wenn ja, welche sind das?
24. Welche Elemente im Einzelnen – sprachlicher, beruflicher, sozialer oder sonstiger Art – sollen Inhalt dieser Vereinbarung sein? Wie soll der besonderen Situation von Spätaussiedlern dabei im Einzelnen Rechnung getragen werden? Wie sollen dabei die unterschiedlichen Sprachkenntnisse einer Großfamilie berücksichtigt werden? Sollen in der Eingliederungsvereinbarung alle zusammen einreisenden Spätaussiedler einer Familie zusammengefasst werden?
25. Welche konkreten Verbesserungen erwartet die Bundesregierung von der geplanten Neuorganisation der Integrationsarbeit allgemein und dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Speziellen gerade im Hinblick auf Aussiedler und Spätaussiedler?
Fragen25
Welche Institutionen, getrennt nach Sozialverbänden, sonstigen Interessenvertretungen und öffentlichen Einrichtungen, führen derzeit Beratungen für Zuwanderungsgruppen allgemein und für Aussiedler und Spätaussiedler im Speziellen in der Bundesrepublik Deutschland durch?
Welche finanziellen Mittel standen bzw. stehen den Institutionen, getrennt nach Sozialverbänden, sonstigen Interessengruppen und öffentlichen Einrichtungen, für die Beratung von Zuwanderern allgemein sowie Aussiedlern und Spätaussiedlern im Besonderen in den Jahren 1998, 1999 und 2000 zur Verfügung?
Wie hoch war bzw. ist der Anteil der von der Bundesregierung, getrennt nach den einzelnen Bundesministerien, hierzu zur Verfügung gestellten Finanzmittel im Einzelnen in den Jahren 1998, 1999 und 2000? Wie hoch sollen diese Zuwendungen nach den Plänen der Bundesregierung im Jahre 2001 und in den Folgejahren ausfallen?
Welche zusätzlichen finanziellen Förderungen erhalten diese Einrichtungen von den verschiedenen Bundesländern und Kommunen?
Beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig die Zusammenlegung der finanziellen Fördermittel, die derzeit noch getrennt für Projekte mit Ausländern und Projekte mit Aussiedlern und Spätaussiedlern im Bundeshaushalt ausgewiesen sind? Wenn ja, welche Begründung führt die Bundesregierung für diese Änderung an?
Wie viele Personen sind in den einzelnen Einrichtungen im Bereich der Beratung für Zuwanderungsgruppen allgemein und für Aussiedler und Spätaussiedler im Speziellen versicherungspflichtig beschäftigt? Wie hoch ist der Anteil der ehrenamtlich Tätigen in diesen Institutionen?
Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von ihr angesprochenen Formen der „Doppelarbeit“ im Bereich der Beratung von Aussiedlern und Spätaussiedlern? Beruhen diese Erkenntnisse auch auf Teilnehmerstatistiken? Wie soll solche „Doppelarbeit“ künftig konkret vermieden werden? Bedeutet dies die Schließung einzelner Einrichtungen oder Beratungsstellen? Welche Beratungsstelle soll dann nach welchen Kriterien bevorzugt gefördert werden? Wer entscheidet hierüber?
Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Spezialisierungen einzelner Beratungsstellen vor? Worin bestehen diese Spezialisierungen?
In welchen Städten und Gemeinden wird die Idee der Bundesregierung „Netzwerk für Integration“ besonders im Hinblick auf die Aussiedler- und Spätaussiedlerintegration derzeit bereits praktiziert? Welche Institutionen nehmen daran im Einzelnen teil? Welche besonderen Erfahrungen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Netzwerke besonders im Hinblick auf die Aussiedler- und Spätaussiedlerbetreuung gemacht?
Liegen der Bundesregierung über die Arbeit dieser „Netzwerke für Integration“ schon Studien vor? Wenn ja, welche Studien sind dies? Wer sind die Verfasser? Wurde die Ausarbeitung dieser Studien mit öffentlichen Mitteln gefördert? Von wem stammten diese Mittel? Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit dem Vorliegen solcher Studien? Ist die Bundesregierung bereit, solche Studien finanziell zu fördern? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch ist der Anteil der Aussiedler und Spätaussiedler, die sich in solchen Projekten engagieren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Anteil der Aussiedler und Spätaussiedler in diesen Projekten zu erhöhen? Wie viele Aussiedler und Spätaussiedler sind in solchen Projekten versicherungspflichtig beschäftigt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne Initiativen als Modellprojekte besonders zu fördern? Wenn ja, in welcher Höhe sollen diese Projekte gefördert werden und aus welchen „Töpfen“ soll diese Förderung stammen?
Wie sollen Sozialämter und Arbeitsämter nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig an den Beratungen der Zuwanderer allgemein und der Aussiedler und Spätaussiedler im Speziellen anders als bisher beteiligt werden? Welche Änderungen in der Organisations- und Kostenstruktur der Behörden ist hierfür nötig?
Welcher Handlungsbedarf für die Verwaltungen oder den Gesetzgeber ergibt sich hieraus? Welche Verwaltungsvorschriften oder Gesetze müssen im Einzelnen geändert werden? Ist für letzteres die Zustimmung des Bundesrates erforderlich?
Wie sieht die konkrete Gestaltung der Modellprojekte mit der Bundesanstalt für Arbeit aus, die bundesweit für jugendliche Spätaussiedler in 2000 gefördert werden sollen?
Welche rechtliche Qualität soll die o. g. Eingliederungsvereinbarung nach der Vorstellung der Bundesregierung haben? Ist es richtig, dass es sich dabei um eine Pflichtvereinbarung handeln soll?
Welches Konzept hat die Bundesregierung zur Finanzierung ihres neuen Eingliederungsverfahrens ?
Ab wann rechnet die Bundesregierung mit der Umsetzung des Eingliederungsverfahrens?
Wer schließt mit dem Zuwanderer oder Spätaussiedler diese Eingliederungsvereinbarung? Zu welchem Zeitpunkt soll diese Vereinbarung mit den Spätaussiedlern geschlossen werden? Von welcher Dauer des Integrationsprozesses geht die Bundesregierung aus?
Mit Hilfe welchen Verfahrens und von wem sollen die allgemeingültigen Vorgaben für die individuellen Förderpläne erarbeitet und festgelegt werden?
Welche konkrete Vorstellung über das erforderliche Verwaltungsverfahren hat die Bundesregierung? Wie sollen die gesetzlichen Vorgaben aussehen? Wie gestaltet sich die Koordination zwischen der Bundesregierung und den Ländern? Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Wohnortezuweisungsgesetz?
Wer prüft in der Folgezeit die Einhaltung der Eingliederungsvereinbarung? In welchen Zeitabständen, durch wen und wie soll eine solche Überprüfung erfolgen? Für welchen Zeitraum ist eine solche Überprüfung vorgesehen?
Welche konkreten Sanktionsmöglichkeiten sollen für den Fall des Nichterfüllens der Eingliederungsvereinbarung bestehen? Sieht das Konzept der Bundesregierung bestimmte Abstufungen vor? Wenn ja, welche sind das?
Welche Elemente im Einzelnen – sprachlicher, beruflicher, sozialer oder sonstiger Art – sollen Inhalt dieser Vereinbarung sein? Wie soll der besonderen Situation von Spätaussiedlern dabei im Einzelnen Rechnung getragen werden? Wie sollen dabei die unterschiedlichen Sprachkenntnisse einer Großfamilie berücksichtigt werden? Sollen in der Eingliederungsvereinbarung alle zusammen einreisenden Spätaussiedler einer Familie zusammengefasst werden?
Welche konkreten Verbesserungen erwartet die Bundesregierung von der geplanten Neuorganisation der Integrationsarbeit allgemein und dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Speziellen gerade im Hinblick auf Aussiedler und Spätaussiedler?