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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Psychogruppen mit hohem Gefährdungspotenzial - Tätigkeiten, Auswirkungen, Gegenmaßnahmen (G-SIG: 14011489)

Methoden der Scientology-Organisation (SO), Ernennung eines "Scientology-Beauftragten", Prüfung des Verbots der SO, Verhinderung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an von der SO kontrollierten Firmen, Schutzmaßnahmen vor sog. "Trojanischen Pferden" in Software-Produkten, Verhinderung der Unterwanderung der deutschen Wirtschaft durch die SO

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

08.11.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/435810. 10. 2000

Psychogruppen mit hohem Gefährdungspotenzial – Tätigkeiten, Auswirkungen, Gegenmaßnahmen

der Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl, Aribert Wolf, Klaus Holetschek, Maria Eichhorn, Hartmut Koschyk, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Meinrad Belle, Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Dr. Joseph-Theodor Blank, Sylvia Bonitz, Hartmut Büttner (Schönebeck), Wolfgang Dehnel, Renate Diemers, Thomas Dörflinger, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk, Ingrid Fischbach, Norbert Geis, Martin Hohmann, Walter Link (Diepholz), Beatrix Philipp, Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Dietmar Schlee, Thomas Strobl (Heilbronn), Gerald Weiß (Groß-Gerau), Hans-Otto Wilhelm (Mainz) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Unter den Psychogruppen mit hohem Gefährdungspotenzial ist insbesondere die „Church of Scientology e.V.“ (Scientology-Organisation, kurz: SO) zu nennen.

Laut Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 22. März 1995 besteht bei der SO eine gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht. Die Scientology-Organisation, die als extremistische Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet wird (Verfassungsschutzbericht, hrsg. vom BMI, Pressefassung, S. 221 ff.), strebt auch nach Auffassung der Bundesregierung „die Weltherrschaft an“ (SO-Broschüre des BMFSFJ, 6. Auflage, November 1998: 17).

Im Endbericht der Enquete-Kommission „So genannte Sekten und Psychogruppen“ (Bundestagsdrucksache 13/10950) wird sie als Organisation mit hohem Gefährdungspotenzial beschrieben, die organisationstypische Straftaten begeht. Die Innenministerkonferenz vom 6. Mai 1994 bezeichnete die SO als Organisation, „die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft Elemente der Wirtschaftskriminalität und des Psychoterrors gegenüber ihren Mitgliedern mit wirtschaftlichen Betätigungen und sektiererischen Einschlägen vereint“.

Dennoch wird die SO durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wie eine harmlose Meditationsgruppe behandelt.

Dem aber steht das Motto des SO-Gründers entgegen: „Erobern Sie, egal wie, die Schlüsselpositionen, … als Personalchef einer Firma, als Sekretärin des Direktors, als Berater der Gewerkschaft – irgendeine Schlüsselposition …“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Warum liegt die Federführung beim Thema SO innerhalb der Bundesregierung beim BMFSFJ und nicht beim Bundesministerium des Innern (BMI)?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der „Französischen Regierungsbehörde zur Bekämpfung der Sekten“ in ihrem aktuellen Bericht an den französischen Premierminister (siehe Meldungen der Süddeutschen Zeitung vom 8. und 9. Februar 2000), wonach die SO (zitiert aus dem französischen Bericht):

– die Menschenrechte und das gesellschaftliche Gleichgewicht bedroht,

– eine Organisation mit totalitärer Struktur ist,

– die Würde des Menschen missachtet und eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung darstellt,

– zu solchen Gruppen zu rechnen ist, die fortgesetzt und mit gewissem Erfolg versucht, demokratische Institutionen und offizielle internationale und private Organisationen zu infiltrieren,

– und dabei andauernd Gesetze des Landes, in dem sie aktiv wird, missachtet, unter anderem dadurch, dass die Kunden der SO betrogen und genötigt werden?

3

Ist die Bundesregierung bereit, aufgrund der Beurteilung der SO durch die französische Regierung eine gemeinsame französisch-deutsche Initiative auf EU-Ebene zu ergreifen mit dem Ziel, ein gemeinsames und koordiniertes Handeln der europäischen Mitgliedstaaten gegen die sich aus der SO ergebenden Gefährdungen zu bewirken?

4

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anerkennung der SO als eine Kirchen gleichgestellte „Glaubensgemeinschaft“ in Schweden?

5

Trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, dass nach geheimdienstlichen Akivitäten gegen einzelne Mitglieder der amerikanischen Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) abrupt eine steuerrechtliche Anerkennung der SO durch die IRS am 8. Oktober 1993 zustande kam, nachdem die IRS über 25 Jahre lang zuvor (auch vor Gericht mit Erfolg) feststellen ließ, dass die SO keine Religionsgemeinschaft, sondern ein gewerbliches Unternehmen sei, dem keine Steuerbefreiungen zugesprochen werden dürfe (vgl. The New York Times vom 3. März 1997) und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die steuerliche Behandlung der SO in Deutschland?

6

Trifft es zu, dass die US-Regierung, ohne Einschaltung der üblichen diplomatischen Wege versucht hat, Einfluss zu Gunsten der SO in Deutschland zu nehmen (vgl. Hamburger Morgenpost vom 12. Februar 2000), und wie reagiert die Bundesregierung darauf?

7

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die USA Maßnahmen zum Schutz der demokratischen Verfassung unseres Landes (u. a. die sog. Schutzklausel) unter dem Gesichtspunkt von nichttarifären Handelshemmnissen („discriminatory policy“) kritisieren (The Trade Representative’s Annual Report 1999, issued from the Executive Office of the President, Title VII Report, in accordance to President’s Executive Order 13116, signed on 31. 3. 1999, to identify „in [foreign] government procurement, a significant pattern or practice of discrimination against U. S. products or services which results in identifiable harm to U. S. businesses“)?

8

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Besonderen unternommen, um gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ihre Beurteilung der von der SO ausgehenden Gefährdung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland darzulegen und gegenüber der amerikanischen Regierung um Verständnis für das aus dieser Haltung sich ergebende Handeln zu werben?

9

Ist die Bundesregierung bereit, die Erforschung von totalitären Methoden im Bereich gewerblicher Lebensbewältigungshilfen und von totalitären Lern-, Management- und Organisationstechniken im Hinblick auf die Gefahren, die sie für eine offene, demokratische Gesellschaft langfristig darstellen, zu initiieren?

10

Hält die Bundesregierung die Errichtung einer zentralen Stelle („Scientology-Beauftragter“) zur Koordination der Erforschung und Eindämmung des gesamten Scientology-Systems, seiner Führungsstrukturen, organisatorischen Verzweigungen und den von ihnen ausgehenden Aktivitäten auf deutschem Boden für sinnvoll?

11

Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass sich die SO unzulässige Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen, seriösen Anbietern auf dem Therapie-, Weiterbildungs-, (Franchise-) Organisationstechnik- und Managementtrainingssektor verschafft (vgl. Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 22. März 1995), und welche gewerbe-, handels- und vereinsrechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das Führen der Bezeichnung „Kirche“ durch und für die SO zu verhindern?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die SO aufgrund ihrer Strukturen und Ziele systematisch gegen das Arbeitsrecht, gegen den Kinderschutz (darunter gegen die Schulpflicht), gegen Gesetze zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung (Umgehung der Konzernrechnungslegung) und Betrug (gegenüber Kunden und Mitarbeitern) und gegen das Heilpraktikergesetz verstößt, und ist sie bereit, strafrechtlich relevantes Verhalten im Hinblick auf ein mögliches vereinsrechtliches Verbot im gesamten Bundesgebiet zu dokumentieren? Welche Schritte gedenkt sie zu unternehmen, um zu verhindern, dass unsere verfassungsgemäße Ordnung untergraben wird?

13

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus Gesetzesverstößen gegen u. a. das Heilpraktikergesetz, gegen das Sozialversicherungsrecht (z. B. keine Sozialversicherungsabgaben bei Überstundenarbeit von hauptamtlichen Mitarbeitern, die diese Überstundenleistung auf Anweisung der SO als „ehrenamtliche Tätigkeit“ ausweisen müssen) und gegen das Verbot der Nötigung (Berichte über Anstiftung von SO-Anhängern durch die SO zum Terror gegen Aussteiger und Kritiker der SO)?

14

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, das angesichts der organisationstypischen Delikte der SO Vollzugsdefizite bei den staatlichen Behörden bestehen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

15

Trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu, dass Mitglieder der OSA („Office of Special Affairs“; SO-Geheimdienst) und SeaOrg (paramilitärische Kaderorganisation für Sonderaufgaben) in Schikane-, Zersetzungs- und Psychofoltermethoden („fair game-policy“/sog. Freiwild-Doktrin; „harassment-techniques“) geschult werden, und welche Folgerungen zieht sie daraus für die Behandlung der SO in Deutschland?

16

Sieht die Bundesregierung einen Anfangsverdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitgliedern der SO gegeben, um ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die SO zur Prüfung des Verbots dieser Organisation einzuleiten, insbesondere wenn die jüngsten Strafurteile aus Frankreich und Kanada gegen die SO berücksichtigt werden?

17

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die SO deutlich verbesserte Ermittlungsmöglichkeiten gegen die SO ergebe?

18

Gedenkt die Bundesregierung der Empfehlung der Enquete-Kommission zu folgen und Religionsgemeinschaften in den Regelungsumfang des Vereinsgesetzes mit einzubeziehen und damit verbesserte Verbotmöglichkeiten von Gesetze systematisch verletzenden Sekten, Psychogruppen und „Religions“gemeinschaften zu eröffnen?

19

Wie möchte die Bundesregierung die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an von „Scientology“ direkt kontrollierte Firmen und solche Firmen, die die von „Scientology“ entwickelten Betriebsführungstechniken und/oder von Scientology-Trainern vermarkteten totalitären Personaltrainingsmethoden benutzen, verhindern?

20

Zieht die Bundesregierung eine Verschärfung der so genannten Schutzklausel gegen die SO bei Auftragsvergaben in Erwägung?

21

Befürchtet die Bundesregierung bei einer weiteren Anwendung der bestehenden Schutzklausel Repressalien seitens amerikanischer juristischer oder natürlicher Personen im Hinblick darauf, dass die SO behauptet, es handele sich bei der Schutzklausel um einen so genannten Sektenfilter und nicht um den Schutz vor totalitären und menschenverachtenden Organisations- und Konditionierungstechniken gegenüber den eigenen Mitarbeitern und Kunden?

22

Bis wann möchte die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Schutzklausel einführen?

23

Wie gedenkt die Bundesregierung aus datenschutzrechtlichen Gründen, und um Schaden von der deutschen Wirtschaft abzuwenden, darauf hinzuwirken, dass nur solche sicherheitsrelevanten Software-Produkte auf dem deutschen Markt vertrieben werden dürfen, die eine geheimdienstliche bzw. illegale Ausforschung der Kunden nicht schon im Programm einschließen (so genannte „Trojanische Pferde“)?

24

Zieht die Bundesregierung insbesondere in Erwägung, langfristig nur solche Programme staatlicherseits zu verwenden, deren Quellcodes offen gelegt sind?

25

Ist die Bundesregierung hinsichtlich des so genannten Diskeeper-Defragmentierungsprogramms eines hochrangigen Scientologen der Ansicht, dass nur dann eine Verwendung dieses Software-Programms zulässig sein sollte, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Quellcode des Programms einsieht und die Möglichkeit erhält, auch Folgeversionen des Programms zu überprüfen (vgl. die Computer-Fachzeitschrift c’t Nr. 25/1999, S. 58)?

26

Wie viele Wirtschaftsunternehmen kontrollierten die SO und ihre Unterorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland direkt durch Kapitalbeteiligung und Verträge und indirekt durch Führungspersonal, die der SO oder ihren Unterorganisationen angehören?

27

Stimmt insbesondere die vom Informationsdienst der Bayerischen Wirtschaft (ibw-Report vom 18. Mai 2000) genannte Zahl von 300 von der SO in Deutschland kontrollierten Firmen, und wenn ja, welche Unternehmen sind dies?

28

Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine Unterwanderung der deutschen Wirtschaft durch Mitglieder der SO zu verhindern, insbesondere durch eine branchenübergreifende Kartellbildung?

29

Plant die Bundesregierung, die personelle Ausstattung des Sektenreferats beim Bundesverwaltungsamt zu erhöhen?

Berlin, den 10. Oktober 2000

Dr. Hans-Peter Uhl Aribert Wolf Klaus Holetschek Maria Eichhorn Hartmut Koschyk Erwin Marschewski (Recklinghausen) Meinrad Belle Wolfgang Zeitlmann Günter Baumann Dr. Joseph-Theodor Blank Sylvia Bonitz Hartmut Büttner (Schönebeck) Wolfgang Dehnel Renate Diemers Thomas Dörflinger Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Ingrid Fischbach Norbert Geis Martin Hohmann Walter Link (Diepholz) Beatrix Philipp Hans-Peter Repnik Dr. Klaus Rose Dietmar Schlee Thomas Strobl (Heilbronn) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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