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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Stand der Überlegungen zur Reform der Vergaberichtlinien für Exportkreditversicherungen hinsichtlich ökologischer, sozialer und entwicklungspolitischer Gesichtspunkte (G-SIG: 14011034)

Verknüpfung der Vergabe von Exportkreditversicherungen mit entwicklungspolitischen, sozialen und ökologischen Kriterien insbesondere bei Staudammprojekten in der Türkei, in Indien und China; Verknüpfung der Hermes-Bürgschaften mit einer Antikorruptionsklausel; Haltung der Bundesregierung zu OECD-Verhandlungen zum Thema Exportkredite; Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitskriterien; Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen; verstärkte Kontrolle durch den Bundestag; Konsequenzen einer Reform der Exportkreditversicherung für den Exporterfolg der deutschen Wirtschaft

Fraktion

CDU/CSU

Datum

22.05.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/313404. 04. 2000

Stand der Überlegungen zur Reform der Vergaberichtlinien für Exportkreditversicherungen hinsichtlich ökologischer, sozialer und entwicklungspolitischer Gesichtspunkte

der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Siegfried Helias, Dr. Norbert Blüm, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Dr. Christian Ruck, Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Ziel der staatlichen Exportkreditversicherung ist die Förderung des Exports. Maßgebliche Kriterien für die Übernahme einer Ausfuhrgewährleistung sind dabei die Förderungswürdigkeit und die risikomäßige Vertretbarkeit eines Geschäfts. Unter den Begriff Förderungswürdigkeit fallen neben dem allgemeinen Exportinteresse alle Gesichtspunkte, die aus staatlicher Sicht für die Unterstützung eines Exportgeschäfts sprechen, so die Sicherung von Arbeitsplätzen, strukturpolitische Erwägungen, Markterhaltungserwägungen sowie die außen- und entwicklungspolitische Bedeutung des Exportgeschäfts.

Seit geraumer Zeit mehren sich die Stimmen, die für eine Änderung der Ausfuhrgewährleistungsrichtlinien eintreten. Insbesondere Nichtregierungsorganisationen wie z. B. URGEWALD oder WEED plädieren für eine stärkere Berücksichtigung von sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgewirkungen der geförderten Projekte. Eine weitere Forderung bezieht sich auf mehr Transparenz bei der Vergabe der Exportkreditversicherungen.

In ihrer Koalitionsvereinbarung haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angekündigt, dass „die neue Bundesregierung eine Reform der Außenwirtschaftsförderung, insbesondere der Gewährung von Exportbürgschaften (Hermes) nach ökologischen, sozialen und entwicklungsverträglichen Gesichtspunkten in die Wege leiten wird“. Damit wurden hohe Erwartungen insbesondere bei den genannten Nichtregierungsorganisationen geweckt.

Konkrete Schritte hat die Bundesregierung bislang jedoch nicht ergriffen. Beim letztjährigen Kölner G8-Gipfel wurde lediglich die Erarbeitung gemeinsamer Umweltrichtlinien für die Exportkredit-Agenturen bis zum G8-Gipfel 2001 in Rom vereinbart. Am 24./25. Februar 2000 fand eine Sondersitzung der „Working Party on Export Credits and Credit Guarantees“ der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD zu diesem Thema in Paris statt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sehr daran interessiert, die Exportkreditversicherung als ein Instrument zu erhalten, das nicht nur der deutschen Exportwirtschaft nützt, sondern auch die wirtschaftliche, soziale und ökologische Lage in den Entwicklungsländern berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen17

1

Inwieweit plant die Bundesregierung, die Vergabe von Exportkreditversicherungen für den Export in Entwicklungsländer zukünftig an die Kriterien zu knüpfen, die für die Entwicklungszusammenarbeit Gültigkeit haben?

2

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, bei mit Hermes-Exportkreditversicherungen abgesicherten Exporten deutschen Unternehmen mit Hilfe einer Antikorruptionsklausel die Verpflichtung aufzuerlegen, auf Bestechungen im Rahmen der jeweiligen Ausfuhrgeschäfte zu verzichten?

3

Prüft die Bundesregierung bei der Vergabe von Exportkreditversicherungen für die Beteiligung deutscher Firmen an Staudammprojekten z. B. in Indien oder der Türkei auch die Rechtmäßigkeit dort von der einheimischen Regierung zur Projektdurchführung vorgenommener Umsiedlungsmaßnahmen bzw. in diesem Zusammenhang erhobene Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen an der einheimischen Bevölkerung?

4

Welche Position bezieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang konkret zu den im Zusammenhang mit den Staudammprojekten Ilisu/Türkei, Maheshwar/Indien und Drei-Schluchten-Damm/China erhobenen Vorwürfen, im Rahmen der Umsiedlungsmaßnahmen sei es dort jeweils zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen und zur Nichteinhaltung versprochener Entschädigungsleistungen gekommen?

5

Unternimmt die Bundesregierung bei der Vergabe von Exportkreditversicherungen auch eine Abwägung sicherheitspolitischer Aspekte, sofern sich hierfür eine besondere Notwendigkeit ergibt wie z. B. im Falle des Ilisu-Staudamms, der den Tigris kurz vor der Grenze zu Syrien und dem Irak aufstauen soll und damit Wasserkonflikte in dieser ariden Region provozieren könnte?

6

Prüft die Bundesregierung insbesondere bei Vergabe von Exportkreditversicherungen in Entwicklungsländer das finanzielle Risiko, das sich aus einer nicht gegebenen Wirtschaftlichkeit des dort geplanten Projekts für die Betreibergesellschaft bzw. die einheimische Regierung ergeben kann?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Meldung, der ehemalige Vizepräsident des indischen Bundesstaates Madhya Pradesh habe das Maheshwar-Staudammprojekt als „ökonomischen Suizid für den Bundesstaat“ bezeichnet?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Vorwurf, die mangelhafte Wirtschaftlichkeit vieler mit deutschen Exportkreditversicherungsleistungen geförderter Projekte habe die Verschuldung der Entwicklungsländer gegenüber der Bundesregierung erheblich verstärkt?

8

Welche Transparenzdefizite sieht die Bundesregierung bei der Vergabe der Exportkreditversicherungen und wie gedenkt sie, diese zu beheben?

9

Prüft die Bundesregierung bei der Vergabe von Exportkreditversicherungen Umweltverträglichkeitsaspekte ähnlich wie in den USA die dortigen Exportkredit- und Investitionsagenturen Exim und Opic?

Falls nein, sieht sie diesbezüglich einen Reformbedarf ihrer Vergaberichtlinien?

10

Welche konkreten Vorschläge, möglichst konkret aufgelistet, hat die Bundesregierung im Rahmen der o. g. OECD-Verhandlungen eingebracht?

11

Inwiefern hat die Bundesregierung bereits etablierte internationale Standards (z. B. der Weltbank, der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Internationalen Arbeitsorganisation ILO) bzw. relevante Konventionen als Grundlage in die OECD-Diskussionen eingebracht bzw. inwieweit gedenkt sie dies noch zu tun?

Welche Ressorts der Bundesregierung werden an der Erarbeitung der deutschen Vorschläge beteiligt?

12

Wie sieht der weitere Arbeitsplan der o. g. OECD Working Party für die Erarbeitung gemeinsamer Richtlinien bis zum G8-Gipfel in Rom aus?

13

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Nichtregierungsorganisationen, dass deren Konsultationen mit einigen Mitgliedern der Export Credit Working Party der OECD, die bislang zweimal auf informeller Ebene stattgefunden haben, zukünftig als Teil des offiziellen Tagungsprogramms der Working Party etabliert werden?

14

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, den Export von Rüstungs- und rüstungsnahen Gütern von der Förderung durch die staatliche Exportkreditversicherung gänzlich auszuschließen?

15

Welche Position bezieht die Bundesregierung zu der Forderung, die Exportkreditversicherung institutionell so zu reformieren, dass Vertretern der Organisationen der Wirtschaft sowie von umwelt- und entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen ein formelles Anhörungsrecht vor wichtigen Bürgschaftsentscheidungen eingeräumt wird?

16

Bestehen in der Bundesregierung Überlegungen, Vorschläge für eine wirksamere Kontrolle der Exportkreditversicherungen durch den Deutschen Bundestag zu unterbreiten?

17

Welche Konsequenzen hätte eine Reform der Exportkreditversicherungen in dem von der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und den o. g. Nichtregierungsorganisationen geforderten Umfang für die Funktion der Exportkreditversicherungen, die Stellung deutscher Unternehmen auf wichtigen Exportmärkten der Weltwirtschaft zu sichern?

Berlin, den 4. April 2000

Klaus-Jürgen Hedrich Siegfried Helias Dr. Norbert Blüm Rudolf Kraus Dr. Manfred Lischewski Marlies Pretzlaff Erika Reinhardt Dr. Christian Ruck Peter Weiß (Emmendingen) Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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