Ausstellungsvergütung im Urheberrecht
der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, Dankward Buwitt, Hartmut Koschyk, Anton Pfeifer, Dr. Erika Schuchardt, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dr. Rita Süssmuth und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Bundeskanzler Gerhard Schröder bezeichnete im Dezember 1995 als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen die Einführung einer Ausstellungsvergütung als „längst überfällig“. Die Bundesministerin der Justiz, Dr. Herta Däubler-Gmelin, äußerte im März 1999 auf einer Veranstaltung der Akademie der Künste Berlin, dass die Bundesregierung sich einer solchen Regelung nicht verschließen würde, wenn ein solches „Recht den begünstigten Urhebern unter dem Strich etwas bringt“. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands beantwortete eine entsprechende Frage zur Einführung einer Ausstellungsvergütung bei den Wahlprüfsteinen des Deutschen Kulturrates im Jahre 1998 mit: „Ja“.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen6
Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Ausstellungsvergütung vorlegen und gegebenenfalls wann? Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung vorliegende unterschiedliche Vorschläge bzw. Modelle?
Welche eigenen Vorstellungen hat die Bundesregierung darüber hinaus?
Welche finanziellen Belastungen würden auf Bund, Länder und Gemeinden gegebenenfalls zukommen unter der Annahme, Galerien, Auktionshäuser und Kunstmessen bleiben von einer solchen Regelung ausgenommen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einführung einer Ausstellungsvergütung eine Zutrittsschranke für junge bzw. unbekannte Künstler bedeuten könnte bzw. wie müssten Regelungen aussehen, damit eine solche Konsequenz gegebenenfalls nicht eintritt?
In welchen Ländern der Europäischen Union bestehen welche Regelungen für Ausstellungsvergütungen, und welche Erfahrungen hat man damit gemacht? Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen einer möglicherweise notwendig werdenden europäischen Harmonisierung ein?