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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Rechtliche Rahmenbedingungen für Theater und Orchester (G-SIG: 14011244)

Gesetzliche Änderungen zur Entlastung der Kulturbetriebe: Regelungen über 630-DM-Verträge, sog. Scheinselbständigkeit, § 623 BGB (Befristung von Arbeitsverträgen), § 9 Einkommensteuergesetz, Arbeitszeitgesetz, Tarifvertragsgesetz u.a.m.

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

14.07.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/368627. 06. 2000

Rechtliche Rahmenbedingungen für Theater und Orchester

der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Steffen Kampeter, Hartmut Koschyk, Anton Pfeifer, Hans-Peter Repnik, Kurt J. Rossmanith, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Erika Schuchardt, Margarete Späte, Erika Steinbach, Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. Rita Süssmuth, Angelika Volquartz und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Musik- und Sprechtheater sowie Orchester der Bundesrepublik Deutschand stehen unter zunehmendem Finanzdruck. Die öffentlichen Zuschüsse werden zu einem Teil erheblich abgesenkt, zu einem Teil zumindest eingefroren. Gleichzeitig sind die Theater und Orchester den üblichen Kostensteigerungen ausgesetzt. Für das nichtkünstlerische und indirekt auch für das künstlerische Personal sind die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes zu zahlen. Die Ökosteuerreform, aber auch die Änderungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes, haben zu weiteren Kostenbelastungen der Theater und Orchester geführt. Außerdem werden die Bühnen durch die gesetzlichen Änderungen bei den 630-DM-Verträgen und dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit (zuvor Bekämpfung der Scheinselbständigkeit) vor zusätzliche Probleme gestellt. Zur Bewältigung der Belastungen hat der Deutsche Bühnenverein mittlerweile mehrere Gesetzesänderungen vorgeschlagen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

  • Beabsichtigt die Bundesregierung gesetzliche Änderungen, um zu einer Entlastung für die Kulturbetriebe im Allgemeinen, die Theater und Orchester im Besonderen, zu gelangen; gegebenenfalls welche?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich für Kultureinrichtungen aus der Änderung der gesetzlichen Regelungen über 630-DM-Verträge und des Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit, und wie werden diese von der Bundesregierung beurteilt?
  • Hat die Bundesregierung geprüft, welche negativen – insbesondere administrativen – Konsequenzen und welche Risiken sich aus dem Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) für zahlreiche, vor allem kleinere Kulturbetriebe ergeben, mit dem § 623 BGB dahin gehend geändert wurde, dass die Befristung von Arbeitsverträgen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf, und wie werden die Ergebnisse dieser Prüfung von der Bundesregierung beurteilt?
  • Wird die Bundesregierung den Vorschlag des Deutschen Bühnenvereins, § 9 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz dahin gehend zu ändern, dass eine unbefristete Anerkennung der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten dann möglich ist, wenn der Steuerpflichtige als darstellender Künstler oder Bühnentechniker am Theater befristet beschäftigt wird, aufgreifen? Wenn nein, warum nicht?
  • Warum hat die Bundesregierung den Vorschlag des Deutschen Bühnenvereins im Rahmen der Steuerreform, die Pauschalsteuer für beschränkt steuerpflichtige ausländische Künstler auf höchstens 20 % abzusenken und wieder einheitlich für freiberuflich Beschäftigte und Arbeitnehmer zu regeln, nicht aufgegriffen?
  • Hat die Bundesregierung den Vorschlag des Deutschen Bühnenvereins, die Umsatzsteuer für die Leistungen selbständig tätiger dastellender Künstler auf 7 % abzusenken, aufgegriffen, und wenn nein, warum nicht?
  • Werden bei der beabsichtigten Neuregelung des Urhebervertragsrechts die von den Kulturverbänden vorgeschlagenen Änderungen des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere die Vorschläge des Deutschen Bühnenvereins zu den §§ 50, 79, 81 bis 84 berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?
  • Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorschläge des Deutschen Bühnenvereins zur Erleichterung des Theaterbetriebes zu § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 3 und § 12 Satz 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz aufzugreifen, und wenn nein, warum nicht?
  • Ist die Bundesregierung bereit, das Tarifvertragsgesetz (etwa bei der Nachwirkung gekündigter Tarifverträge) zu lockern, um die Durchsetzung von Änderungen bei der Anwendung der für die Theater und Orchester geltenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (BAT, BMTG, MTArb) sowie der für Chor und Orchester geltenden Tarifverträge zu erleichtern, und wenn nein, warum nicht?
  • Beabsichtigt die Bundesregierung, die Geltungsdauer der Vorschrift in § 1 Beschäftigungsförderunggesetz zu den Regelungen über den befristeten Arbeitsvertrag, die am 31. Dezember 2000 enden, darüber hinaus – gegebenenfalls unbefristet – zu verlängern, und wenn nein, warum nicht?

Fragen10

1

Beabsichtigt die Bundesregierung gesetzliche Änderungen, um zu einer Entlastung für die Kulturbetriebe im Allgemeinen, die Theater und Orchester im Besonderen, zu gelangen; gegebenenfalls welche?

2

Welche Konsequenzen ergeben sich für Kultureinrichtungen aus der Änderung der gesetzlichen Regelungen über 630-DM-Verträge und des Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit, und wie werden diese von der Bundesregierung beurteilt?

3

Hat die Bundesregierung geprüft, welche negativen – insbesondere administrativen – Konsequenzen und welche Risiken sich aus dem Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) für zahlreiche, vor allem kleinere Kulturbetriebe ergeben, mit dem § 623 BGB dahin gehend geändert wurde, dass die Befristung von Arbeitsverträgen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf, und wie werden die Ergebnisse dieser Prüfung von der Bundesregierung beurteilt?

4

Wird die Bundesregierung den Vorschlag des Deutschen Bühnenvereins, § 9 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz dahin gehend zu ändern, dass eine unbefristete Anerkennung der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten dann möglich ist, wenn der Steuerpflichtige als darstellender Künstler oder Bühnentechniker am Theater befristet beschäftigt wird, aufgreifen?

Wenn nein, warum nicht?

5

Warum hat die Bundesregierung den Vorschlag des Deutschen Bühnenvereins im Rahmen der Steuerreform, die Pauschalsteuer für beschränkt steuerpflichtige ausländische Künstler auf höchstens 20 % abzusenken und wieder einheitlich für freiberuflich Beschäftigte und Arbeitnehmer zu regeln, nicht aufgegriffen?

6

Hat die Bundesregierung den Vorschlag des Deutschen Bühnenvereins, die Umsatzsteuer für die Leistungen selbständig tätiger dastellender Künstler auf 7 % abzusenken, aufgegriffen, und wenn nein, warum nicht?

7

Werden bei der beabsichtigten Neuregelung des Urhebervertragsrechts die von den Kulturverbänden vorgeschlagenen Änderungen des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere die Vorschläge des Deutschen Bühnenvereins zu den §§ 50, 79, 81 bis 84 berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorschläge des Deutschen Bühnenvereins zur Erleichterung des Theaterbetriebes zu § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 3 und § 12 Satz 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz aufzugreifen, und wenn nein, warum nicht?

9

Ist die Bundesregierung bereit, das Tarifvertragsgesetz (etwa bei der Nachwirkung gekündigter Tarifverträge) zu lockern, um die Durchsetzung von Änderungen bei der Anwendung der für die Theater und Orchester geltenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (BAT, BMTG, MTArb) sowie der für Chor und Orchester geltenden Tarifverträge zu erleichtern, und wenn nein, warum nicht?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Geltungsdauer der Vorschrift in § 1 Beschäftigungsförderunggesetz zu den Regelungen über den befristeten Arbeitsvertrag, die am 31. Dezember 2000 enden, darüber hinaus – gegebenenfalls unbefristet – zu verlängern, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 27. Juni 2000

Dr. Norbert Lammert Bernd Neumann (Bremen) Renate Blank Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Steffen Kampeter Hartmut Koschyk Anton Pfeifer Hans-Peter Repnik Kurt J. Rossmanith Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Erika Schuchardt Margarete Späte Erika Steinbach Thomas Strobl (Heilbronn) Dr. Rita Süssmuth Angelika Volquartz Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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