Verkehrsversorgung der Insel Amrum
der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Dietrich Austermann, Otto Bernhardt, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Anke Eymer (Lübeck), Helmut Lamp, Michael von Schmude, Angelika Volquartz, Peter Kurt Würzbach und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Amrum gehört nicht nur zu den schönsten und stark besuchten Inseln im Nordfriesischen Wattenmeer, Amrum hat auch durch seine Lage eine bedeutende Funktion im Küstenschutz der Westküste Schleswig-Holsteins.
Amrum wird jährlich besucht von ca. 250 000 Feriengästen, die rund 1,4 Millionen Übernachtungen auf der Insel buchen. 2 500 Insulaner haben, ebenso wie die Gäste und die Einwohner anderer Orte auf dem Festland, einen Anspruch auf eine funktionierende Verkehrsanbindung.
Amrum hat auf Grund seiner Lage im Nationalpark, auf Grund seines Rufs als ruhige Ferieninsel und auch im Sinne von sanftem Tourismus auf Verkehrsanbindungen aus der Luft bewusst verzichtet. Somit ist Amrum in seiner gesamten Versorgung ausschließlich auf den Fährverkehr vom Festland angewiesen. Wenn keine Probleme im Fahrwasser auftreten, dauert die Fahrt zwischen 1,5 und 2 Stunden.
Eine ungestörte und reibungslose Verkehrsanbindung, die auch für Krankentransporte genutzt wird, ist gerade wegen der schon jetzt zeitaufwendigen Fahrt und der Fähre für die Insel unverzichtbar, wenn die Struktur der Insel sowie die Einkommens-, Beschäftigungs- und Lebensmöglichkeiten der Bewohner erhalten bleiben sollen.
Amrum ist dringend angewiesen auf ein ständig tidenunabhängiges Fahrwasser und die entsprechenden Anlegemöglichkeiten, auch, damit Zu- und Abfahrten überhaupt geplant werden können.
Für den Unterhalt des Fahrwassers als Bundeswasserstraße ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zuständig. Die Bundeswasserstraße „Amrumer Fahrwasser“ mit der Zufahrt zum Hafen Wittdün ist schon jetzt stellenweise versandet und droht weiter zu versanden. Die einzige Möglichkeit, das Fahrwasser und die Zufahrt zum Hafen tief genug zu erhalten, ist die Ausbaggerung in der Bundeswasserstraße. Kostengünstig hätte dieses jetzt im Rahmen und in Kombination mit der Sandvorspülung zum Küstenschutz auf Föhr geschehen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wer hat hinsichtlich der Ausbaggerung des „Amrumer Fahrwassers“ an der Einfahrt zum Fähr- und Versorgungshafen Wittdün auf Amrum ein verkehrswirtschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben?
Welche Fragen sollten durch das Gutachten beantwortet werden?
Wer hat dieses Gutachten erstellt und welche Alternativen hat es unter möglichen Gutachtern gegeben?
Welche Vorgaben hat der Gutachter durch den Auftraggeber erhalten?
Zu welchem Ergebnis kommt das Gutachten?
Teilt die Bundesregierung die Bewertungen in dem Gutachten und wo weicht sie in ihrer Bewertung vom Gutachten ab?
Wurden die Interessen der Inselbewohner in der Fragestellung und werden sie im Gutachten selbst ausreichend berücksichtigt?
Auf welche Daten stützt der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen seine im Schreiben vom 11. April 2000 an den Bürgermeister der Gemeinde Norddorf geäußerte Aussage, nach der einer Finanzierung von Ausbau und Unterhaltung einer tidenfreien Zufahrt nach Amrum nicht entsprochen werden kann?
Zu welchem Ergebnis kamen die morphologischen, nautischen und technischen Untersuchungen des zuständigen WSA Tönning und der Bundesanstalt für Wasserbau hinsichtlich der Möglichkeit zur Stabilisierung des alten Fahrwassers und zur Einrichtung eines neuen Fahrwassers unter Einbeziehung einer vom Land Schleswig-Holstein erwogenen Sandentnahme für Küstenschutzmaßnahmen?
Warum ist die Chance einer kostengünstigen Ausbaggerung in Kombination mit der oben erwähnten Küstenschutzmaßnahme nicht ergriffen worden?
Wann rechnen die Sachverständigen der Bundesregierung damit, dass der Zustand im besagten Fahrwasser durch weitere Versandung unhaltbar wird und dann eine Ausbaggerung unbedingt notwendig wird?
Wie hoch wären die Kosten vergleichbarer Ausbaggerungen allein und in Kombination mit der Küstenschutzmaßnahme gewesen, und wie viel öffentliche Mittel hätten durch eine solche Kombination der Maßnahmen eingespart werden können?
Hat die Bundesregierung die ökonomischen Auswirkungen eines tidenabhängigen Fährverkehrs für die Insel Amrum und für den Verkehrsträger (Wyker Dampfschiffs-Reederei) berücksichtigt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die möglichen Folgen und wie beabsichtigt sie, diese so gering wie möglich zu halten?
Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Sicherstellung der ungestörten Versorgung der Insel über eine Bundeswasserstraße zuständig?
Welche Aufgabe hatte der Mitarbeiter der WSA Nord-West in Aurich, der sich vor wenigen Wochen dienstlich auf Amrum aufhielt und damit zitiert wird, dass er eine wissenschaftliche Arbeit über die Problematik „Wittdüner Hafeneinfahrt“ erstellen sollte?
Von wem ist eine solche Arbeit in Auftrag gegeben worden und wozu sollte sie dienen?
Ist diese Arbeit abgeschlossen und welches Ergebnis hat sie gebracht?