BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Änderung der Richtlinien beim Kinder- und Jugendplan (G-SIG: 14011290)

Geplante Novelle der Kinder- und Jugendplan-Richtlinie zum 1.1.2001, Rolle der freien Träger der Jugendhilfe

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

21.07.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/385204. 07. 2000

Änderung der Richtlinien beim Kinder- und Jugendplan

der Abgeordneten Maria Eichhorn, Thomas Dörflinger, Ingrid Fischbach, Klaus Holetschek, Wolfgang Dehnel, Renate Diemers, Marie-Luise Dött, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk, Walter Link (Diepholz), Erich Maaß (Wilhelmshaven), Hans-Peter Repnik, Heinz Schemken, Dorothea Störr-Ritter, Gerald Weiß (Groß-Gerau) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Mittelpunkt der jugendpolitischen Förderung des Bundes steht der Kinder- und Jugendplan (KJP). Durch den Einsatz dieser Mittel werden geeignete Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Infrastruktur von Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene geschaffen und gesichert. Tausende von Veranstaltungen zur Fortbildung von Mitarbeitern, die Erarbeitung von Konzeptionen der Kinder- und Jugendhilfe und die Durchführung von Modellvorhaben werden so finanziert.

In jüngster Zeit sorgen Pläne der Bundesregierung, die Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan zu überarbeiten, für Diskussionen bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, die sich für ihre Arbeit sowohl unter finanziellen als auch insbesondere unter organisatorischen Gesichtspunkten Planungssicherheit erhoffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung resp. das federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFSJ) mit der Überarbeitung der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Überarbeitung der KJP-Richtlinien im Haushaltsjahr 2001 und danach keine quantitativen Auswirkungen auf die Ausgestaltung der einschlägigen Haushaltsstellen im Etat des BMFSFJ hat?

3

Verfolgt die Bundesregierung mit der Richtliniennovelle die Absicht, einen Vorrang der Maßnahmen- vor der Personalförderung festzuschreiben?

Wenn ja, warum und mit welchen dadurch verursachten Mehrkosten für die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe rechnet sie?

4

Weshalb hat die Bundesregierung die Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Versand des Richtlinienentwurfs am 13. April 2000 zu einer Anhörung am 4. Mai 2000 geladen, ohne dass den Verbänden hierbei eine Mitteilung über das geplante Vorgehen gemacht wurde?

5

Hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest, die Novelle der KJP-Richtlinie zum 1. Januar 2001 in Kraft zu setzen und wie sieht bis dorthin der weitere Beratungsverlauf aus?

6

Wie und mit welchen Kompetenzen werden die freien Träger an den weiteren Beratungen der Novelle beteiligt?

7

Warum will die Bundesregierung die Kompetenzen des Bundesjugendkuratoriums beschneiden und statt dessen neue Arbeitsgruppen einsetzen?

8

Wie sieht die Organisation und Besetzung dieser Arbeitsgruppen aus?

9

Haben die freien Träger Mitbestimmungsrechte bei inhaltlichen Entscheidungen, bei der Besetzung und Organisation der Arbeitsgruppen?

10

Betrachtet es die Bundesregierung als Verwaltungsvereinfachung, wenn die Durchführung von Fördermaßnahmen aus dem KJP-Programm „Internationale Jugendarbeit“ und „Bauprogramm“ vom BMFSFJ auf das Bundesverwaltungsamt übertragen wird, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsamt notwendigerweise andere Maßstäbe in der Beurteilung von Verwendungsnachweisen anlegt als das federführende Bundesministerium?

11

Kann die Bundesregierung inzwischen über die zukünftige Konzeption des Programms „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E & C)“ Auskunft geben, nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die schriftliche Frage 31 der Abg. Ingrid Fischbach (CDU/CSU) vom 10. März 2000 (Drucksache 14/2953) angekündigt hat, die Ergebnisse der Anhörung von Trägern freier Jugendhilfe, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden aufzubereiten und in die weitere Gestaltung des Programms E & C einzubeziehen?

12

Wann und in welcher Form will die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen schaffen, dass der im Richtlinienentwurf vom 10. Mai 2000 genannte „Dienst im Ausland mit einer Dauer zwischen 6 und 24 Monaten“ (Abschnitt 4.1) insbesondere sozialversicherungsrechtlich abgesichert ist?

13

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Infrastruktur der freien Träger zu fördern bzw. zu sichern?

14

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Förderung der freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 74 Gesetz zur Neuregelung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) angemessen vor allem dann erfolgt, wenn den freien Trägern Planungssicherheit und angemessene Förderbedingungen für den Aufbau bzw. die Aufrechterhaltung ihrer Infrastruktur ermöglicht wird?

15

Was versteht die Bundesregierung in Punkt III, 3 der Richtliniennovelle unter dem Begriff „Fördervereinbarungen, die über einen Zuwendungsbescheid hinausgehen“?

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass Fördervereinbarungen einer dringend benötigten Planungssicherheit zuwiderlaufen und Freiräume für Willkür-Entscheidungen öffnen?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zukünftig der „Medienkompetenz“ eine besondere Bedeutung zukommen wird?

Wenn ja, wäre dann nicht die Aufnahme der „Medienkompetenz“ unter „Aufgaben von besonderer Bedeutung“ sinnvoller und aussagekräftiger als die Aufnahme unter „Förderziele“?

17

Wie begründet die Bundesregierung die Maßnahme, Jugendverbände nur noch dann zu fördern, wenn der Bundesverband und mindestens acht (bisher fünf) Landesverbände von den zuständigen obersten Landesjugendbehörden anerkannt und der Bundesverband mindestens 5000 (bisher 3000) Mitglieder unter 27 Jahren nachweist?

Widerspricht diese Aufstockung nicht den aktuellen Entwicklungen im Verbands- und Vereinswesen allgemein?

18

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Bereich der politischen Bildung?

Welche Aufgaben fallen zukünftig auf die zentralen Fachorganisationen und -einrichtungen?

19

Wie begründet die Bundesregierung die Herausnahme der studentischen Verbände aus den Förderzielen?

20

Denkt die Bundesregierung an eine Beteiligung der Verbände bei der Konzipierung der Formblätter bezüglich Antragstellung, Verwendungsnachweis und Mitteilungen?

21

Ist von Seiten der Bundesregierung daran gedacht, eine Bearbeitung dieser Formblätter durch die Verbände im Rahmen der EDV zu ermöglichen?

Berlin, den 4. Juli 2000

Maria Eichhorn Thomas Dörflinger Ingrid Fischbach Klaus Holetschek Wolfgang Dehnel Renate Diemers Marie-Luise Dött Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Walter Link (Diepholz) Erich Maaß (Wilhelmshaven) Hans-Peter Repnik Heinz Schemken Dorothea Störr-Ritter Gerald Weiß (Groß-Gerau) Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen