Mitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern
der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, Uwe Hiksch und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie beurteilt die Bundesregierung die demokratische Legitimation der Gremien der Industrie- und Handelskammern (IHK) angesichts einer Beteiligung von durchschnittlich 15 % der Mitglieder an Kammerwahlen?
Wie viele Verfahren zur Zwangsvollstreckung von IHK-Mitgliedsbeiträgen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit anhängig?
Sieht die Bundesregierung angesichts der widersprüchlichen Rechtsprechung zur Zwangsvollstreckung von IHK-Mitgliedsbeiträgen sowie dem zunehmenden Aussetzen von Verfahren bis zur höchstrichterlichen Entscheidung (Europäischer Gerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht) gesetzgeberischen Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der beitragsbefreiten IHK-Mitglieder an der Gesamtmitgliedschaft in den einzelnen Kammerbezirken?
Hält die Bundesregierung die praktizierten – von zahlreichen Kammern „freiwillig“ eingeführten wie auch die seit Anfang 1999 geltenden gesetzlichen – Beitragsbefreiungsschwellen für zeitgemäß bzw. welchen Anpassungsbedarf sieht sie?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu Beitragsbefreiungen in Handwerkskammern sowie zu Doppelmitgliedschaften in IHK und Handwerkskammern?