Zukunft des deutschen Auslandsrundfunks
der Abgeordneten Bernd Neumann (Bremen), Dr. Norbert Lammert, Renate Blank, Steffen Kampeter, Hartmut Koschyk, Anton Pfeifer, Hans-Peter Repnik, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Erika Schuchardt, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dr. Rita Süssmuth und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die rot-grüne Regierungskoalition hat in ihrer Koalitionsvereinbarung 1998 eine Reform und Verbesserung der medialen Außendarstellung Deutschlands angekündigt. Außer 89 Mio. DM Haushaltskürzungen bei der Deutschen Welle, die zur Streichung von mehr als 700 Stellen beim Auslandsrundfunk geführt haben, ist bisher nichts Konkretes passiert.
Jetzt hat der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien (BKM) den Bundesländern ein Positionspapier zur Neugestaltung des deutschen Auslandsrundfunks vorgelegt, in dem entgegen den bisherigen Aussagen von Staatsminister Dr. Michael Naumann eine Novellierung des Auslandsrundfunkgesetzes noch in dieser Legislaturperiode angekündigt wird.
Dieses Papier erfüllt die Ansprüche an ein tragfähiges und konsensfähiges Konzept nicht. Es verletzt die gebotene Staatsferne, enthält falsche bzw. widersprüchliche Aussagen und ist deshalb keine geeignete Basis für die Verhandlungen mit den Bundesländern, um eine wirksamere mediale Außendarstellung Deutschlands zu erreichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Beabsichtigt die Bundesregierung entgegen der bisherigen Ankündigung des BKM in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Auslandsrundfunkgesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen?
Teilt die Bundesregierung die in dem Positionspapier „Überlegungen zur Neugestaltung des deutschen Auslandsrundfunks“, das den Bundesländern als Verhandlungsbasis für eine Neugestaltung des deutschen Auslandsrundfunks vorliegt, vertretenen Positionen?
Warum wurde die Deutsche Welle als betroffene Bundesrundfunkanstalt nicht vor Verbreitung des Positionspapiers und vor den Verhandlungen mit den Bundesländern zu einer Stellungnahme aufgefordert, obwohl die Bundesregierung bisher stets erklärt hat, sie wolle Gemeinsamkeit bei der Neugestaltung und strebe eine breite Debatte über den Auslandsrundfunk an?
Wie bewertet die Bundesregierung die nach Verbreitung des Positionspapiers des BKM eingegangene Stellungnahme der Deutschen Welle, die bei Bund und Ländern inzwischen vorliegt?
Plant die Bundesregierung – wie in dem BKM-Papier angedeutet – der Deutschen Welle „Vorgaben zu machen, welche regionalen Schwerpunkte und Zielgebiete bedient werden sollen“?
Wenn ja, wie ist ein solches Vorgehen mit der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebotenen Staatsferne zu vereinbaren?
Welche regionalen Schwerpunkte und Zielgebiete sollen anders bedient werden als in der bisherigen Unternehmensstrategie der Deutschen Welle?
Wie soll die im BKM-Positionspapier angekündigte „bessere Verknüpfung des Programmangebotes mit den Zielen deutscher Außen- und Entwicklungspolitik“ durch ein „transparentes, gesetzlich vorzugebendes Verfahren“ konkret aussehen?
Was versteht die Bundesregierung unter der im BKM-Positionspapier vertretenen Auffassung, die Deutsche Welle habe „politische Überzeugungsarbeit“ zu leisten, und wie lässt sich das mit den in öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesetzen enthaltenen Verpflichtungen, objektiv, distanziert und staatsfern zu berichten, vereinbaren?
Wie interpretiert die Bundesregierung die Aussage im BKM-Papier, die Programmangebote der Deutschen Welle müssten sich an „politischen Leitentscheidungen“ orientieren, und wie lässt sich die Beachtung „politischer Leitentscheidungen“ mit der im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebotenen Staatsferne vereinbaren?
Wird die Bundesregierung bei der wohl gebotenen Korrektur und Konkretisierung der Vorschläge des eher allgemein gehaltenen Positionspapiers die Deutsche Welle und ihre Gremien beteiligen und die inzwischen vorliegende Stellungnahme der Deutschen Welle einbeziehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Verbesserung der medialen Außendarstellung Deutschlands eine deutliche Erhöhung der Mittel für den Auslandsrundfunk nötig wäre, auch um im Wettbewerb mit anderen Auslandsrundfunkanstalten bestehen zu können?
Ist die Bundesregierung bereit, zusätzliche Mittel aufzubringen, um die von ihr selbst geforderten konzeptionellen Verbesserungen beim deutschen Auslandsrundfunk zu finanzieren?
Welche konkreten Summen wird die Bundesregierung verbindlich jeweils für die nächsten Jahre im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für die Deutsche Welle vorsehen?
Welche Form der im BKM-Papier angeregten Zusammenarbeit mit den Ländern strebt die Bundesregierung konkret an, das Patronanz-Modell oder das Körperschaftsmodell?