Deutsche Hermes-Bürgschaft und KfW-Investitionsgarantie für indonesisches Kohlekraftwerk Paiton II
des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das 1 200-Megawatt-Steinkohlekraftwerk Paiton II im Osten der indonesischen Insel Java ist nach Informationen des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ vom 29. Mai 2000 im vergangenen Jahr fertiggestellt worden. Der Vertrag zur Errichtung und zum Betrieb des Kraftwerkes durch ein Betreiber-Konsortium, bestehend aus der Siemens AG (50-Prozent-Anteil), der britischen Firma PowerGen (35-Prozent-Anteil) sowie eines Unternehmens des indonesischen Bimantara-Konzerns (15-Prozent-Anteil), war im Jahr 1995 in der Regierungszeit von Präsident Suharto abgeschlossen worden. Ebenso wie ein Vertrag, der den staatlichen indonesischen Stromkonzern Perusahaan Listrik Negara (PLN) dazu verpflichtet, Strom aus Paiton II über 30 Jahre lang zum Festpreis von zunächst 6,6 US-Cent und später von 6,1 US-Cent pro Kilowattstunde abzunehmen.
Die Siemens AG hat als Federführerin des Konsortiums für ihren Lieferanteil am Projekt eine Hermes-Exportbürgschaft in Höhe von 494 Mio. US-Dollar erhalten. Darüber hinaus hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau eine Investitionsgarantie für ein beteiligungsähnliches Darlehen in Höhe von 250 Mio. US- Dollar übernommen. Die deutsche Gesamtverpflichtung beläuft sich damit gegenwärtig auf rund 1,6 Mrd. DM.
Nach Informationen verschiedenster Medien steht jedoch das gesamte Projekt auf unsicherem und äußerst fragwürdigem Grund. So zitiert die „Financial Times Deutschland“ (FTD) vom 24. November 2000 einen deutschen Interessenvertreter in Jakarta mit den Worten: „Die Stromerzeuger haben mit der PLN zu Mondpreisen abgeschlossen, das war Monkey-Business“. Und „DER SPIEGEL“ berichtete bereits am 29. Mai 2000: „Der ganze Vertrag, sagt jetzt der Unterzeichner D. M., sei ein Auswuchs der korrupten Gebräuche des Suharto-Clans gewesen. ,Ich musste unterschreiben, ohne die Konditionen aushandeln zu können. Mich zu weigern wäre Selbstmord gewesen‘.“ D. M. hatte 1995 unter den Augen von Suharto und Bundeskanzler Helmut Kohl als damaliger Chef der PLN die Verträge mit dem Betreiberkonsortium unterzeichnet. Aber der Strom, so wird weiter berichtet, sei nicht nur völlig überteuert, er sei bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses überflüssig gewesen.
Weshalb der Vertrag auch nur deshalb zustande gekommen sei, weil sich über die 15-Prozent-Beteiligung des Bimantara-Unternehmens am Konsortium der Suharto-Sohn Bambang Trihatmodjo, dessen Hauptgesellschafter, satte Gewinne aus dem Projekt erhoffte. Dafür spräche auch der Sachverhalt, dass laut „DER SPIEGEL“ das Geschäft „ohne öffentliche Ausschreibung zu Stande“ gekommen sei. Es heißt weiter: „Der Siemens-Deal, so versichert der Ex-PLN- Direktor D. M., sei an seinem Unternehmen vorbei mit den Günstlingen des Präsidenten vereinbart worden. Solche Projekte, so D. M., ,wurden genehmigt, wenn ein Mitglied der Suharto-Familie dazugehörte‘.“ Damit korrespondiert die Information, dass die Siemens AG und der britische Partner PowerGen den involvierten Banken auch „die Bezahlung von Bambangs Eigenkapitalanteil an der Gesellschaft“ garantierten.
Inzwischen gilt die PLN als zahlungsunfähig. Das könnte bedeuten, dass zumindest Teile der Hermesbürgschaft fällig werden. Denn der indonesische Staat war dank eines von Suharto erlassenen Dekrets von 1992 rechtlich nicht verpflichtet, Garantien für die damals in großer Zahl abgeschlossenen Stromkaufverträge mit privaten Kraftwerksbetreibern zu übernehmen. Dabei sind Gegengarantien des Käuferstaats normalerweise Grundvoraussetzungen für Hermes-Bürgschaften. Um diesen Fall zu verhindern, so berichtet die FTD, würde auch vor massivem Druck auf die erste demokratische Regierung des hochverschuldeten Landes nicht zurückgeschreckt. Im Zusammenhang mit weiteren zur Disposition stehenden Projekten mit internationaler Beteiligung hieß es in einem Schreiben an die Regierung demgemäß: „Von einer Lösung der Stromfrage wird das künftige Investitionsklima ihres Landes abhängen und unsere Möglichkeiten für weitere Zusammenarbeit“. Mitte 2001 soll es nun zu einer abschließenden Einigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien kommen. Bis dahin wurde als „vorübergehende Lösung“ ein Zahlungsaufschub gewährt – und Entwicklungshilfegelder in Höhe von 223 Mio. DM gewährt – zu denen es aus dem Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hieß: „Entwicklungshilfe wurde bei den Stromverhandlungen nicht direkt als Hebel eingesetzt“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
a) Wurde die Bewilligung von Entwicklungshilfegelder bei den Stromverhandlungen indirekt als Hebel eingesetzt?
b) Wenn ja, wie lässt sich diese Koppelung von EZ-Mitteln an die Einhaltung von fragwürdigen Stromabnahmeverträgen fachlich und politisch rechtfertigen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Projekt Paiton II nach Maßstäben zustande gekommen ist, die als rechtsstaatlich zu bezeichnen sind und die es rechtfertigen, dass im Zweifelsfall entweder die öffentliche Hand der Bundesrepublik Deutschland oder die erste demokratische Regierung der Republik Indonesiens für mögliche finanzielle Ausfälle eintreten muss?
Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung die Informationen, dass das Projekt, unabhängig von einer abschließenden rechtlichen Bewertung, nur aufgrund von Korruption und Vetternwirtschaft zustande gekommen ist, wie mehrfach von Insidern behauptet wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf verschiedenster Strafverfahren, die im Zusammenhang mit Paiton II in Indonesien wegen Korruption angestrengt worden sind und wie ist deren gegenwärtiger Stand?
Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den juristischen Verfahren Druck auf die indonesische Regierung ausgeübt, diese einzustellen oder fallen zu lassen?
Wie war es möglich, dass die Hermes-Exportbürgschaften im Fall von Paiton II ohne Gegengarantien des indonesischen Staates bewilligt wurden?
a) Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Anlass zu dem Verdacht, dass im Zusammenhang mit der Bewilligung von Hermes-Exportbürgschaften und KfW-Investitionsgarantien im Fall von Paiton II auch in der Bundesrepublik Deutschland Fälle von Korruption vorliegen könnten?
b) Wenn ja, in welchem konkreten Bereich?
a) Hat es seit Mitte 1999 eine Verständigung mit der Siemens AG über den weiteren Umgang mit dem Projekt Paiton II gegeben?
b) Und wenn ja, wurde seitens der Bundesregierung darauf gedrängt, sämtliche Korruptionsvorwürfe auszuräumen und mit welchem Ergebnis?