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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Perspektiven des Kleingartenwesens und gesetzgeberischer Handlungsbedarf (G-SIG: 14011692)

Novellierung des Bundeskleingartengesetzes, Abgabenbelastung der Kleingärtner, objektbezogener Bestandsschutz für Kleingärten

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

13.02.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/517423. 01. 2001

Perspektiven des Kleingartenwesens und gesetzgeberischer Handlungsbedarf

der Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt), Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Dirk Fischer (Hamburg), Ingrid Fischbach, Eduard Oswald, Renate Blank, Georg Brunnhuber, Hubert Deittert, Peter Götz, Manfred Heise, Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dr. Michael Meister, Günter Nooke, Hans-Peter Repnik, Heinz Schemken, Wilhelm Josef Sebastian und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Kleingartenwesen hat in Deutschland eine über hundertjährige Tradition und mit mehr als 1 Million Kleingärtnern, darunter gut die Hälfte in den neuen Ländern, einen hohen Stellenwert in der Bevölkerung. Die sich wandelnden gesellschaftlichen, städtebaulichen und ökologischen Rahmenbedingungen, zu denen die besonderen Strukturfragen in den neuen Ländern hinzutreten, lassen es gerechtfertigt erscheinen, dass die im Bundeskleingartengesetz geregelten Rahmenbedingungen innerhalb der Kleingartenorganisationen auf Zeitgemäßheit wie familienfreundliche und sozialverträgliche Maßstäbe hin diskutiert werden.

Der Gesetzgeber hat das Bundeskleingartengesetz zuletzt im Jahre 1994 novelliert, Mitte 1998 wurde eine Forschungsstudie im Auftrag des damaligen Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens“ vorgelegt; mit Blick auf das nahe Ende der Wahlperiode musste eine parlamentarische Analyse der mit dieser Forschungsstudie gebotenen Gesamtsituation des Kleingartenwesens und des daraus abzuleitenden Handlungsbedarfs unterbleiben. Eine solche Analyse hat ferner die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1998 zum sozialverträglichen Interessensausgleich der gesetzlichen Pachtzinsregelung ins Blickfeld zu nehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Erkenntnisse hat nach Auffassung der Bundesregierung die gegen Ende der letzten Wahlperiode im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erstellte Forschungsstudie „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens“ für eine Sicherung des Stellenwerts und der Funktionen der Kleingärten in Deutschland geliefert?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Kleingartenwesen zu Beginn des neuen Jahrhunderts neu beurteilt und weiterentwickelt werden muss im Hinblick auf seine sozialen, baulichen und ökologischen Nutzungsmerkmale?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung noch in dieser Wahlperiode einen Vorschlag zur Novellierung des Bundeskleingartengesetzes dem Deutschen Bundestag vorzulegen?

4

Sieht die Bundesregierung einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf begrenzt auf Verbesserung ökologischer Versorgungsmöglichkeiten von Kleingärten, etwa durch Wind- oder Solarstrom?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach in den alten wie neuen Ländern, insbesondere in ländlichen Räumen, ein Absinken der Nachfrage nach Kleingärten bei zunehmend dauerhaftem Leerstand von Kleingärten zu registrieren ist, falls ja: auf welche Ursache ist diese Entwicklung zurückzuführen?

6

Sind nach Auffassung der Bundesregierung Klagen aus dem Kleingartenwesen gerechtfertigt, wonach vor allem mit einem überproportionalen Anstieg von Ablösesummen, kommunalen Abgaben und Verwaltungsgebühren Barrieren gegen den Erwerb von Kleingärten durch einkommensschwächere Haushalte und junge Familien mit Kindern aufgebaut wurden?

7

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung insbesondere hinsichtlich der in der Frage 1 zitierten Forschungsstudie festgestellten Diskrepanz zwischen der mit dem Bundeskleingartengesetz verfolgten Zielsetzung einer „einfachen Ausstattung der Laube“ und dem tatsächlichen Bestand und der daraus herzuleitenden Handlungsmöglichkeit, eine dem Bau- und Wasserrecht entsprechende Wasserver- und -entsorgung von Lauben in Kleingartenanlagen sowie ihre Versorgung mit Elektrizität zu legalisieren?

8

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu Forderungen des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer ein, in das Bundeskleingartengesetz einen objektbezogenen Bestandsschutz, auch im Hinblick auf eine Wohnnutzung, aufzunehmen?

Berlin, den 23. Januar 2001

Norbert Otto (Erfurt) Dr.-Ing. Dietmar Kansy Dirk Fischer (Hamburg) Ingrid Fischbach Eduard Oswald Renate Blank Georg Brunnhuber Hubert Deittert Peter Götz Manfred Heise Norbert Königshofen Dr. Hermann Kues Peter Letzgus Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Dr. Michael Meister Günter Nooke Hans-Peter Repnik Heinz Schemken Wilhelm Josef Sebastian

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