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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Kernenergieausstiegspläne der Bundesregierung (G-SIG: 14010054)

Planungen für den Kernenergieausstieg, Berücksichtigung des Klimaschutzes, Nutzbarkeit erneuerbarer Energiequellen und Kraft-Wärme-Anlagen, Folgen des geplanten Ausstiegs aus der Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen, Erkundung von Endlagerstätten, Fortführung der Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit

Fraktion

CDU/CSU

Datum

14.01.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/19508. 12. 98

Kernenergieausstiegspläne der Bundesregierung

der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Gunnar Uldall, Dr. Bernd Protzner, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hansjürgen Doss, Erich G. Fritz, Ernst Hinsken, Ulrich Klinkert, Dr. Martina Krogmann, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Elmar Müller (Kirchheim), Friedhelm Ost, Dr. Peter Paziorek, Thomas Rachel, Dr. Heinz Riesenhuber, Hartmut Schauerte, Karl-Heinz Scherhag, Max Straubinger, Matthias Wissmann, Dagmar Wöhrl und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In der Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom 10. November 1998 hat sich die Bundesregierung den Ausstieg aus der Kernenergie zum Ziel gesetzt. Die bisher bekanntgewordenen Pläne lassen die Einbeziehung der Auswirkungen auf die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung Deutschlands und die Umwelt- und Klimaschutzpolitik vermissen. Offenbar fehlt der Bundesregierung ein geschlossenes energiepolitisches Konzept.

Aus diesem Grunde fragen wir die Bundesregierung:

Fragen14

1

In welcher Frist soll der Ausstieg aus der Kernenergie stattfinden?

2

Welches Konzept hat die Bundesregierung zur Substitution der beim Kernenergieausstieg verlorengehenden Energiemengen?

3

Wie soll der Kernenergieausstieg klimaverträglich gestaltet werden?

4

Mit welchen Mitteln sollen die im Strombereich weiterhin notwendigen CO2-Einsparungen zur Erreichung des Klimaschutzziels der Bundesregierung von 25 % bis 2005 auf der Basis von 1990 erreicht werden?

5

Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung Zweifel an der ökologischen Bedeutung der Kernkraftwerke gerade im Hinblick auf eine langfristige Klimaschutz-Strategie?

6

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Bundesverfassungsgerichts, daß das verbleibende Restrisiko bei der Nutzung der Kernenergie sozialadäquat und von jedermann hinzunehmen sei?

7

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Nutzung der Kernenergie angesichts der großen Energieeinsparpotentiale in der Wohnraumbeheizung und im Straßenverkehr die Anstrengungen zum Energiesparen beeinträchtigt?

8

Liegen der Bundesregierung gesicherte Daten vor, wonach sich der Ausstieg aus der Kernenergie in Schweden stimulierend auf die Einführung effizienzsteigernder Maßnahmen ausgewirkt und somit zu größeren Einsparungen beim Primärenergieverbrauch im Vergleich zu Deutschland und Japan geführt hat?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß motorische Blockheizkraftwerke (dezentrale Energieversorgung), Windkonverteranlagen und Photovoltaik-Anlagen im Grundlastbereich betrieben werden und somit mit Kernkraftwerken konkurrieren können?

10

Welche sicherheitstechnischen Bedenken bestehen gegen die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente in Frankreich und Großbritannien, obgleich die beiden Länder weiter an dieser Technologie festhalten?

11

Auf welche Weise soll der Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung realisiert werden vor dem Hintergrund der Tatsache, daß dieser nicht nur die Aufkündigung privatrechtlicher, sondern auch völkerrechtlicher Vereinbarungen voraussetzt und jüngsten Presseberichten zufolge die französische Regierung an der Erfüllung der Verträge festhalten wird?

Können sich daraus auch Regreßansprüche an die Bundesrepublik Deutschland ergeben?

Wenn ja, in welcher Höhe?

12

Welche Mengen hochradioaktiver Abfälle in Form von Kokillen sind bis wann zurückzunehmen?

Welche Mengen abgebrannter Brennelemente, die nicht mehr wiederaufgearbeitet werden dürften, müßten zurückgenommen werden?

In welche Zwischenlager könnten die Kokillen und die nicht wiederaufgearbeiteten Brennelemente verbracht werden?

Wann ist mit dem nächsten Transport in welches Zwischenlager aus Frankreich zu rechnen?

13

Weshalb fordert die Bundesregierung neue Erkundungen von Endlagerstätten, wenn an allen in Frage kommenden Standorten schon heute nicht mit einer Genehmigung zu rechnen ist?

Welche Standortkriterien werden von der Bundesregierung bei einer Suche nach einem neuen Endlager zugrunde gelegt?

Werden die alternativen Standorte nur im Konsens mit Ländern und Standortgemeinden ausgewählt?

14

Wird die Bundesregierung weiterhin Mittel für die Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit bereitstellen?

Bonn, den 7. Dezember 1998

Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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