Wiedereingliederungspläne im SGB III
der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Matthäus Strebl, Peter Weiß (Emmendingen) und Gerald Weiß (Groß-Gerau) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Was genau sollen die individuellen Wiedereingliederungspläne beinhalten, die die Arbeitsämter in Zukunft für ältere Arbeitslose, Langzeitarbeitslose und andere schwer vermittelbare Erwerbslose erstellen sollen?
Mit welchen spezifischen Sanktionen und in welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung Erwerbslose zu belegen, die entsprechende Angebote der Arbeitsvermittlung ablehnen? Ist beabsichtigt, bei der Härte der Sanktionen zwischen den Gruppen der älteren Arbeitslosen, der Langzeitarbeitslosen und anderen schwer vermittelbaren Erwerbslosen zu unterscheiden?
Auf welchen Personenkreis sollen sich die individuellen Wiedereingliederungspläne beziehen? Soll die beabsichtigte Neuordnung nur für den Bereich des SGB III gelten?
In wie vielen Fällen wurde 1999 und 2000 eine Sperrzeit nach § 144 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 SGB III verhängt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Feststellung von Maßnahmen, Leistungen oder eigener Bemühung der Arbeitslosen bewährt, um eine drohende Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden?
Mit welchem Verfahren beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der „WELT“ vom 13. März 2001 zitierten Äußerung der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 20 Prozent der Erwerbslosen seien gefährdet, langzeitarbeitslos zu werden, und diesen sollte bereits bei der ersten Meldung beim Arbeitsamt ein Plan zur Wiedereingliederung erarbeitet werden, diese 20 Prozent von Langzeitarbeitslosigkeit Gefährdeten aus der Gesamtzahl der Erwerbslosen zu bestimmen?
Teilt die Bundesregierung die in der „WELT“ vom 13. März 2001 wiedergegebene Forderung der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, nötig sei bei der Möglichkeit zu Sanktionen eine engere Kooperation zwischen Arbeitsämtern und Arbeitgebern?
Wie wird sich nach Meinung der Bundesregierung der Personalbestand der Arbeitsverwaltung vor dem Hintergrund der prognostizierten Arbeitsmarktentwicklung und der jetzigen Vorschläge zur Reform des SGB III zur Wiedereingliederung Erwerbsloser entwickeln?
Ist es zutreffend, dass momentan ein Vermittler in den Arbeitsämtern für 600 bis 800 Arbeitssuchende zuständig ist?
Wenn ja, hält es die Bundesregierung für realistisch, dass in den Arbeitsämtern älteren Arbeitslosen, Langzeitarbeitslosen und anderen schwer vermittelbaren Erwerbslosen ein konkreter und individueller Wiedereingliederungsplan erarbeitet werden kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 13. März 2001 wiedergegebene Äußerung des DGB-Arbeitsmarktexperten Wilhelm Adamy, es sei wichtig, den Personalabbau bei den Arbeitsämtern zu stoppen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 13. März 2001 wiedergegebene Äußerung des BDA-Arbeitsmarktexperten Christoph Kannengießer, im Rahmen einer SGB III-Reform sei es notwendig, zur Erhöhung des Anreizes zur Arbeitsaufnahme auch das Transfersystem zu reformieren, die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenzuführen sowie die Laufzeit des Arbeitslosengeldes von 32 Monaten für Ältere zu verkürzen?
Welche Ergebnisse und Analysen sind der Bundesregierung aus den vom Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung in der „WELT“ vom 13. März 2001 erwähnten Modellversuchen zu den Plänen der Bundesregierung zum SGB III bekannt und wo finden diese Modellversuche statt?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang keine Maßnahmen getroffen, um die bereits im SGB III bestehende Möglichkeit umfassender umzusetzen, Verweigerer von zumutbarer Arbeit mit einer Sperrzeit der Leistungen von drei Monaten zu belegen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung ihre Neuregelung in vielen Arbeitsamtsbezirken in den neuen Ländern umzusetzen, in denen die offizielle Erwerbslosenquote 18 Prozent und höher liegt?
Hält es die Bundesregierung für zutreffend, dass in diesen Arbeitsamtsbezirken fast ausschließlich Qualifizierungsmaßnahmen und keine Beschäftigungsangebote auf dem ersten Arbeitsmarkt angeboten werden können?
Wenn nein, warum nicht?