Verbesserungen für Freiwillige in europäischen und internationalen Freiwilligendiensten
der Abgeordneten Marie-Luise Dött, Ilse Aigner, Norbert Barthle, Wolfgang Dehnel, Renate Diemers, Thomas Dörflinger, Maria Eichhorn, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk, Ingrid Fischbach, Klaus Holetschek, Eva-Maria Kors, Walter Link (Diepholz), Klaus Riegert, Hannelore Rönsch (Wiesbaden), Gerald Weiß (Groß-Gerau) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der „Europäische Freiwilligendienst für Jugendliche“ (EFD) ist ein Angebot für freiwillige Tätigkeiten von Jugendlichen vorwiegend innerhalb der Europäischen Union. Diese Einrichtung lässt sich mit Formen von Freiwilligendiensten, wie dem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) oder dem freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ) vergleichen. Im Bereich des EFD gibt es u. a. wegen der unterschiedlichen sozial- und steuerrechtlichen Absicherung bzw. Behandlung von Freiwilligentätigkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten große Unterschiede. Im Bereich der verschiedenen internationalen Freiwilligendienste engagieren sich jährlich Tausende von Jugendlichen. Aufgrund fehlender oder uneinheitlicher gesetzlicher Regelungen entstehen für die engagierten Jugendlichen oft vermeidbare Nachteile und es kommt auch hier zu Ungleichbehandlungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass für Teilnehmer des FSJ und FÖJ in § 34 Nr. 3 des Hochschulrahmengesetzes ein Benachteiligungsverbot gesetzlich geregelt ist, für Teilnehmer des EFD jedoch nicht, und plant die Bundesregierung diese unterschiedliche Behandlung in dieser Legislaturperiode zu ändern?
Durch welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung die Teilnehmer des EFD, die unmittelbar vor Beginn des Freiwilligendienstes in einem Versicherungsverhältnis gestanden haben, im Rahmen der Arbeitslosenversicherung so abzusichern, dass ihre erworbenen Leistungsanwartschaften erhalten bleiben und plant die Bundesregierung diese Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Ausdehnung der Familienversicherung entsprechend § 10 Abs. 2 Nr. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), die für Teilnehmer des FSJ und FÖJ gelten, auch für Teilnehmer des EFD und plant die Bundesregierung diese Pläne in dieser Legislaturperiode umzusetzen?
Beabsichtigt die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen bei der Unfallversicherung derart zu ändern, dass für Teilnehmer am EFD ebenso wie für Teilnehmer des FSJ und FÖJ im Falle eines Dienstunfalls gemäß § 82 Abs. 2 SGB VII für die Leistungsberechnung der höhere Jahresverdienst zugrunde gelegt wird, der ohne Aufnahme des Freiwilligendienstes maßgeblich gewesen ist?
Plant die Bundesregierung den Dienst im Rahmen des EFD aus Gleichheitsgründen auch bei der Waisenrente aus der Unfallversicherung (§ 67 Abs. 3 SGB VII) als Verlängerungstatbestand für Zeiten nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorzusehen und damit der Schul- oder Berufsausbildung insoweit gleichzustellen?
Plant die Bundesregierung den Dienst im Rahmen des EFD aus Gleichheitsgründen auch bei der Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 48 Abs. 4 Nr. 2a SGB VI) als Verlängerungstatbestand für Zeiten nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorzusehen und damit der Schul- oder Berufsausbildung insoweit gleichzustellen?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass für die Teilnehmer des FSJ und des FÖJ in § 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJG) bzw. des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJG) während ihrer freiwilligen Tätigkeit ein Arbeitsrechtsverhältnis gesetzlich fingiert wird?
Ist der Bundesregierung bewusst, dass die Mitgliedstaaten der EU in einem gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der „Empfehlung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, jungen Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft“ vom 9. November 2000 aufgefordert werden, „die von ihnen im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften als geeignet erachteten Maßnahmen zu ergreifen, damit die anerkannte, unentgeltlich geleistete Freiwilligenarbeit nicht mit einer Beschäftigung gleichgestellt wird“, wobei insbesondere Maßnahmen ergriffen werden sollen, die die Mitgliedstaaten für geeignet halten, „um zu verhindern, dass die Freiwilligentätigkeit einer bezahlten Tätigkeit als abhängig Beschäftigter oder Selbständiger gleichgestellt wird und zu vermeiden, dass die auf nationaler Ebene zugelassenen Einrichtungen, die Freiwillige im Rahmen der grenzüberschreitenden Mobilität aufnehmen, einem Arbeitgeber gleichgestellt und deshalb zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern für eben diese Freiwilligentätigkeiten verpflichtet werden“ und welche gesetzgeberische Maßnahmen plant die Bundesregierung aus diesem Bewusstsein heraus?
Für welchen Rechtsstatus für junge Freiwillige in der Europäischen Gemeinschaft setzt sich die Bundesregierung ein, und welche Maßnahmen plant sie, um ihren Standpunkt im europäischen Rahmen durchzusetzen?
Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Voraussetzungen für freiwilliges Engagement von Jugendlichen im EFD im europäischen Kontext zu harmonisieren?
Hält die Bundesregierung es in Anbetracht der Tatsache, dass Kommission, Rat und Parlament der Auffassung sind, die jungen Freiwilligen seien keine Arbeitnehmer, für denkbar, dass für diese ein eigener Freizügigkeitsstatus geschaffen werden sollte und durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ihre Auffassung im europäischen Rahmen durchsetzen?
Beabsichtigt die Bundesregierung noch in diesem Jahr eine gesetzliche Regelung für einen sozialen und interkulturellen (internationalen) freiwilligen Dienst von Deutschen im Ausland zu schaffen?
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung zu erreichen, dass Jugendliche, die einen (internationalen) freiwilligen Dienst im Ausland antreten nicht als Arbeitnehmer behandelt werden?
Durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu erreichen, dass Jugendliche, die einen (internationalen) freiwilligen Dienst im Ausland antreten, ausreichend, aber auch für die Betroffenen und ihre Trägerorganisationen kostengünstig nach dem Recht ihres Heimatlandes sozialversichert werden und durch diesen Dienst diesbezüglich keine Nachteile haben?
Durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu erreichen, dass für deutsche Jugendliche, die einen (internationalen) freiwilligen Dienst im Ausland antreten, Kindergeld während des Dienstes gezahlt wird?
Durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu erreichen, dass der internationale Freiwilligendienst im Ausland bei der Aufnahme eines Studiums entsprechend dem FSJG/FÖJG einheitlich anerkannt wird?
Plant die Bundesregierung den Europäischen Freiwilligendienst in die deutsche Gesetzgebung zum internationalen Freiwilligendienst einzubeziehen?
In welcher Weise plant die Bundesregierung, einen freiwilligen Dienst von älteren Menschen im Ausland gesetzlich zu fördern?